Beschreibung
Sie möchten Ihre Mitarbeiter rechtssicher online unterweisen, ohne Ihre Betriebsabläufe zu unterbrechen? Dann ist unsere digitale und branchenübergreifende Unterweisung Arbeitsschutz Vorlage die passende Lösung. Die webbasierte Arbeitsschutzunterweisung von Arbeitssicherheit-Fachkraft benötigt keine Installation und lässt sich von Ihren Beschäftigten zeit- und ortsunabhängig sowie im eigenen Tempo auf dem Smartphone, Tablet oder Computer in insgesamt 21 Sprachen absolvieren.
Eine abschließende Lernerfolgskontrolle prüft, ob Ihre Mitarbeiter die Inhalte verstanden haben. Nach der digitalen Unterschrift speichert das System den Unterweisungsnachweis automatisch als PDF. Den Zugang zu unserer Unterweisungssoftware erhalten Sie direkt nach dem Kauf per E-Mail.
Sämtliche Unterweisungsnachweise senden wir Ihnen zusätzlich ebenfalls per E-Mail zu. So haben Sie alle gesetzlich geforderten Unterlagen bei einer Kontrolle durch Arbeitsschutzbehörden jederzeit vollständig vorliegen.
Was ist eine Unterweisung Arbeitsschutz?
Dabei handelt es sich um eine allgemeine Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz, bei der die Mitarbeiter über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz informiert werden. Sie ist eng mit der Gefährdungsbeurteilung und den Betriebsanweisungen verknüpft.
Die Arbeitsschutzunterweisung schärft das Bewusstsein dafür, wie sich Gefahren und Arbeitsunfälle im Betriebsalltag vermeiden sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz steigern lassen.
Die gesetzlichen Hintergründe der Arbeitsschutzunterweisung
Eine Unterweisung zum Arbeitsschutz behandelt Themen, die in nahezu jedem Unternehmen auftreten, etwa das Verhalten im Notfall und den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln. Welche spezifischen Inhalte im Einzelnen hinzukommen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“), die die tatsächlichen Gefahren am Arbeitsplatz abbildet.
Die Arbeitsschutzunterweisung ist ein fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Pflicht dazu ergibt sich aus mehreren Gesetzen und Vorschriften:
- § 12 ArbSchG („Unterweisung“) verpflichtet den Arbeitgeber, seine Mitarbeiter ausreichend und angemessen zu unterweisen.
- § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“) schreibt eine Wiederholung mindestens einmal im Jahr vor.
- § 29 JArbSchG (Unterweisung über Gefahren) verlangt für Jugendliche einen halbjährlichen Abstand.
Je nach Gefährdung und Tätigkeit kommen weitere Vorschriften hinzu, wie etwa die Gefahrstoffverordnung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (§ 14 GefStoffV „Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“) oder die Betriebssicherheitsverordnung für den Umgang mit Arbeitsmitteln (§ 12 BetrSichV „Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten“).
Welche Unterweisungsinhalte bietet die Vorlage von Arbeitssicherheit-Fachkraft?
Unsere Unterweisung Arbeitsschutz Vorlage deckt in verschiedenen Themenblöcken die Inhalte ab, die für jeden Mitarbeiter gelten, unabhängig von Branche und Tätigkeit. Welche Themen eine Arbeitsschutzunterweisung im Einzelnen behandelt und wie stark sie gewichtet werden, hängt von den Gegebenheiten und den vorherrschenden Gefährdungen in Ihrem Unternehmen ab. Die allgemeinen Inhalte, die nahezu jeden Arbeitsplatz betreffen, bildet unsere Unterweisungsvorlage vollständig ab:
- Organisation des Arbeitsschutzes: Jeder Mitarbeiter erfährt, an wen er sich bei Gefahren und Gesundheitsfragen wendet und welche Pflichten er im Arbeitsschutz selbst trägt.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Die Berufsgenossenschaft sichert jeden Beschäftigten bei Arbeits- und Wegeunfällen ab. Die Unterweisung zeigt, wie man sich nach einem derartigen Unfall richtig verhält.
- Erste Hilfe und Notfall: Die Mitarbeiter lernen, wie sie einen Notruf absetzen, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen sie leisten müssen und wie sie sich anhand der Kennzeichnung zu Fluchtwegen und Sammelstellen orientieren.
- Brandschutz: Im Brandfall gilt es, Ruhe zu bewahren, den Brand zu melden, den Anweisungen der Brandschutzhelfer zu folgen, das Gebäude über die Fluchtwege zu verlassen und einen Entstehungsbrand mit dem Feuerlöscher zu bekämpfen.
- Sicherheitskennzeichnung nach DIN EN ISO 7010: Verbots-, Gebots-, Warn-, Rettungs- und Brandschutzzeichen werden so erklärt, dass jeder sie an Farbe und Form erkennt und richtig deutet.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Die Unterweisung Arbeitsschutz erklärt die Kategorien der PSA, ihre richtige Verwendung und warum sie gemäß dem STOP-Prinzip erst am Ende der Schutzmaßnahmen steht.
- Gesundheit am Arbeitsplatz: Zu den Themen gehören die arbeitsmedizinische Vorsorge, der Mutterschutz, der Lärm- und Hautschutz sowie der Umgang mit psychischer Belastung, sodass die Mitarbeiter gesundheitliche Risiken frühzeitig erkennen.
- Ergonomie und körperliche Belastung: Dieser Bereich der Arbeitsschutzunterweisung erläutert, worauf es bei der Bildschirmarbeit ankommt, wie sich Lasten rückenschonend transportieren sowie Stolper- und Sturzunfälle vermeiden lassen.
- Gefahrstoffe und Arbeitsmittel: Zur Unterweisung Arbeitsschutz gehört ebenfalls, wie sich Gefahrstoffe an den GHS-Piktogrammen erkennen und ihre Gefahren einordnen lassen. Ebenso behandelt sie den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln wie Leitern und elektrischen Geräten, die vor jeder Nutzung auf Schäden zu prüfen und nur bestimmungsgemäß einzusetzen sind.
Ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung weitere Gefahren, etwa hoch gelegene Arbeitsplätze oder der Umgang mit bestimmten Maschinen, sollten Sie diese Themen zusätzlich behandeln.
Ist eine digitale Unterweisung Arbeitsschutz Vorlage rechtssicher?
Eine Unterweisung Arbeitsschutz darf online erfolgen, solange sie bestimmte Anforderungen erfüllt. Nach der DGUV Information 211-005 („Unterweisung, Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes“) muss eine elektronische Unterweisung
- arbeitsplatzbezogene Inhalte vermitteln,
- das Verständnis der Mitarbeiter prüfen,
- Rückfragen an den Vorgesetzten ermöglichen und
- eine rechtssichere Dokumentation sicherstellen.
Genau diese vier Anforderungen erfüllt die Arbeitsschutzunterweisung Vorlage von Arbeitssicherheit-Fachkraft. Die Inhalte beziehen sich auf die Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Eine abschließende Lernerfolgskontrolle prüft, ob Ihre Mitarbeiter die Inhalte verstanden haben. Nach der digitalen Unterschrift speichert das System den Unterweisungsnachweis automatisch als PDF. Damit unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter rechtssicher, ohne einen Präsenztermin ansetzen zu müssen.
Bestimmte Tätigkeiten können auch eine praktische Übung vor Ort verlangen, etwa an einer Maschine. Für eine rechtssichere Unterweisung ist unsere digitale Unterweisungsvorlage vollständig ausreichend.
Wie viel kostet die Arbeitsschutzunterweisung von Arbeitssicherheit-Fachkraft?
Unsere Unterweisung Arbeitsschutz Vorlage ist für 6,97 Euro je Mitarbeiter erhältlich. Im Preis enthalten sind:
- die vollständige Arbeitsschutzunterweisung in 21 Sprachen
- die abschließende Lernerfolgskontrolle
- der Unterweisungsnachweis als PDF für Ihre Arbeitsschutzdokumentation
Abgerechnet werden am Ende nur die Arbeitsschutzunterweisungen, die Ihre Mitarbeiter tatsächlich absolviert haben. Haben Sie mehr Unterweisungen gekauft, als durchgeführt wurden, erstatten wir Ihnen die Differenz automatisch.
FAQ zur Arbeitsschutzunterweisung
Ist eine jährliche Unterweisung im Arbeitsschutz Pflicht?
Eine Sicherheitsunterweisung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. In diesem Rahmen müssen Sie Ihre Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr im Arbeitsschutz unterweisen. Diese jährliche Pflicht ergibt sich aus § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“):
„Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen.“ (Quelle: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“)
Für Jugendliche gilt nach § 29 JArbSchG („Unterweisung über Gefahren“) ein kürzerer Abstand von mindestens einem halben Jahr.
Mit der jährlichen Wiederholung allein ist es jedoch nicht getan. Grundsätzlich unterscheidet der Arbeitsschutz zwischen der Erstunterweisung vor Aufnahme einer Tätigkeit und der regelmäßigen Wiederholungsunterweisung.
Eine Erstunterweisung müssen Sie bei
- der Neueinstellung eines Mitarbeiters,
- einem Arbeitsplatzwechsel und
- der Einführung neuer Verfahren, Maschinen, Stoffe oder Geräte
durchführen. Über die jährliche Wiederholung hinaus verlangen besondere Anlässe eine erneute Arbeitsschutzunterweisung. Dazu zählen Unfälle und Berufskrankheiten, Beinahe-Unfälle sowie auffällig sicherheitswidriges Verhalten.
Auch Arbeitsaufgaben mit besonders hohen Gefährdungen und selten vorkommende Arbeiten sind ein Anlass für eine Arbeitsschutzunterweisung. Bei Berufsanfängern und neuen Mitarbeitern sollten Sie zusätzlich die betrieblichen Besonderheiten stärker berücksichtigen.
Was ist das Ziel der Unterweisung Arbeitsschutz?
Die Unterweisung Arbeitsschutz soll sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten im Betrieb erreichen und dauerhaft erhalten. Dazu vermittelt sie Ihren Mitarbeitern nicht nur Wissen, sondern auch die Fähigkeiten und die Bereitschaft, dieses Wissen am Arbeitsplatz anzuwenden.
Sicheres Verhalten setzt voraus, dass Ihre Mitarbeiter die Gefahren kennen, die Schutzmaßnahmen beherrschen und diese auch anwenden wollen. Genau hier setzt die Arbeitsschutzunterweisung an. Sie erweitert Kenntnisse, festigt Fertigkeiten und zeigt den Mitarbeitern, wie sie sich in bestimmten Situationen verhalten müssen.
Was ist bei der Unterweisung zum Arbeitsschutz wichtig?
Damit eine Unterweisung zum Arbeitsschutz wirkt, müssen Ihre Mitarbeiter die Inhalte verstehen und im Arbeitsalltag anwenden. Mehrere Punkte entscheiden darüber, ob die Arbeitsschutzunterweisung diesen Zweck erfüllt.
Die Inhalte müssen sich an Ihrer Gefährdungsbeurteilung orientieren und die tatsächlichen Gefahren am Arbeitsplatz behandeln. Eine Unterweisung mit allgemeinen Aussagen ohne Bezug zur konkreten Tätigkeit reicht nicht aus. Ebenso müssen Ihre Mitarbeiter die Unterweisung in einer Sprache absolvieren, die sie beherrschen. Für fremdsprachige Mitarbeiter deckt unsere Vorlage insgesamt 21 Sprachen ab.
Am Ende muss eine Lernerfolgskontrolle prüfen, ob Ihre Mitarbeiter die Inhalte verstanden haben. Ergänzend sollten Rückfragen an den Vorgesetzten jederzeit möglich sein.
Ergänzend zur jährlichen Arbeitsschutzunterweisung sind kürzere, dafür häufigere Unterweisungen zu einzelnen Themen empfehlenswert, etwa zur Bildschirmarbeit oder zum betrieblichen Brandschutz. So bleibt das Wissen aus der allgemeinen Sicherheitsunterweisung im Arbeitsalltag präsent.
Wie muss eine Unterweisung im Arbeitsschutz stattfinden?
Eine Unterweisung im Arbeitsschutz muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und danach mindestens einmal im Jahr wiederholt werden. Sie muss verständlich sein und den Mitarbeitern Rückfragen ermöglichen, das bloße Aushändigen von Unterlagen genügt nicht.
Eine wirksame Unterweisung läuft in drei Phasen ab. Am Anfang nennt sie das Thema und stellt den Bezug zum Arbeitsplatz her. Im Hauptteil vermittelt sie die Gefahren und das sichere Verhalten. Zum Abschluss prüft eine Lernerfolgskontrolle, ob die Mitarbeiter die Inhalte verstanden haben.
Am wirksamsten sind Unterweisungen, die die Mitarbeiter aktiv einbeziehen, weil aktiv erarbeitetes Wissen deutlich besser hängen bleibt als reines Zuhören. Hier setzt die Unterweisung Arbeitsschutz Vorlage von Arbeitssicherheit-Fachkraft an. Statt eines reinen Vortrags führt sie die Mitarbeiter interaktiv durch die Inhalte und lässt sie das sichere Verhalten selbst erarbeiten. Die abschließende Lernerfolgskontrolle bestätigt anschließend, dass die Mitarbeiter das Gelernte verstanden haben.


Rezensionen
Es gibt noch keine Rezensionen.