Beschreibung
Online Persönliche Schutzausrüstung Unterweisung
Wer persönliche Schutzausrüstung (PSA) trägt, muss wissen, wie er sie richtig benutzt und vor jeder Verwendung auf Mängel überprüft. Mit der Vorlage für die persönliche Schutzausrüstung Unterweisung von Arbeitssicherheit-Fachkraft können Sie Ihre Mitarbeiter einfach und rechtssicher unterweisen.
Unsere Unterweisungsvorlage PSA in 21 Sprachen lässt sich flexibel in den Arbeitsalltag einbauen und online am Arbeitsplatz oder im Homeoffice durchführen. Den Zugang dazu erhalten Sie sofort nach dem Kauf, sodass Ihre Mitarbeiter direkt loslegen können. Am Ende jeder PSA-Unterweisung steht eine Lernerfolgskontrolle mit anschließender digitaler Signatur. Die unterschriebenen Unterweisungsnachweise können Ihre Mitarbeiter als PDF herunterladen. Zusätzlich erhalten Sie von uns zur rechtskonformen Dokumentation alle Unterweisungsnachweise gebündelt, nachdem alle Mitarbeiter die Unterweisung PSA absolviert haben.
Was ist eine PSA-Unterweisung?
Wussten Sie, dass neben den PSA-Klassikern wie Schutzhelm oder Schutzhandschuh auch spezielle Hautschutzmittel wie Cremes und Lotionen zur persönlichen Schutzausrüstung zählen, wenn am Arbeitsplatz eine Gefährdung der Haut vorliegt?
Persönliche Schutzausrüstung kommt erst dann zum Einsatz, wenn substituierende, technische und organisatorische Maßnahmen gemäß dem STOP-Prinzip nicht mehr ausreichen, um Gefahren am Arbeitsplatz abzuwenden. Welche PSA konkret genutzt werden muss, wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Die aus diesen Ergebnissen resultierende Betriebsanweisung dokumentiert die genauen Einsatzbedingungen. In der anschließenden Unterweisung sollen die Mitarbeiter lernen, diese Vorgaben mündlich oder über ein interaktives E-Learning in der Praxis richtig umzusetzen.
Die digitale Unterweisung PSA von Arbeitssicherheit-Fachkraft setzt genau hier an. Sie behandelt, welche Arten von Schutzausrüstung im Unternehmen häufig vorkommen und wie Ihre Mitarbeiter sie richtig benutzen, um sich vor arbeitsbedingten Erkrankungen und Arbeitsunfällen zu schützen. Auch die Pflege und ordnungsgemäße Aufbewahrung gehören zu unserer persönlichen Schutzausrüstung Unterweisung.
Ihre Vorteile mit unserer Unterweisungsvorlage PSA
Mit der Unterweisungsvorlage für persönliche Schutzausrüstung erfüllen Sie Ihre Unterweisungspflicht ohne eigenen Vorbereitungsaufwand.
- Praxisnahes Wissen durch ausgesuchte Inhalte von erfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Entlastung Ihrer Verantwortlichen durch eine fertige Unterweisungsvorlage
- Selbstständige Durchführung der persönlichen Schutzausrüstung Unterweisung durch Ihre Mitarbeiter
- Individueller Unterweisungsnachweis für jeden Mitarbeiter durch Unterschrift nach bestandener Lernerfolgskontrolle
- Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben gemäß § 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 3 PSA-BV
Ist die digitale Unterweisung persönliche Schutzausrüstung rechtssicher?
Online-Unterweisungen sind in Deutschland gestattet. Weder das Arbeitsschutzgesetz noch die DGUV Vorschrift 1 schreiben eine feste Methode oder eine zwingende Präsenzpflicht vor. Damit eine Online-Unterweisung rechtssicher ist, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unsere Unterweisungsvorlage setzt diese Kriterien vollständig um und erstellt für jeden Mitarbeiter einen Unterweisungsnachweis, den Sie bei einer Kontrolle durch eine Arbeitsschutzbehörde oder durch Ihre Berufsgenossenschaft vorlegen können.
Die vier Kriterien für eine rechtssichere Online-Unterweisung
Gemäß der DGUV Information 211-005 („Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes“) muss ein Online-System vier Kriterien erfüllen, um als rechtssicher anerkannt zu werden.
- Jederzeitige Rückfragemöglichkeit: Bei etwaigen Unklarheiten bei der Unterweisung müssen Ihre Mitarbeiter jederzeit eine interne, weisungsbefugte Ansprechperson kontaktieren können, etwa persönlich, telefonisch oder per Chat.
- Arbeitsplatzbezug: Unsere persönliche Schutzausrüstung Unterweisung behandelt die typischen, häufig verwendeten Teile der persönlichen Schutzausrüstung. Ergänzen Sie den Arbeitsplatzbezug am besten um praktische Übungen mit der persönlichen Schutzausrüstung.
- Geprüfter Lernerfolg: Im Rahmen einer Verständniskontrolle müssen Ihre Mitarbeiter nachweisen, dass sie die Inhalte der Unterweisung PSA verstanden haben. Die geforderte Erfolgsquote können Ihre Verantwortlichen für Unterweisungen selbst festlegen, sodass beispielsweise 70 oder 90 % der Fragen richtig beantwortet werden müssen.
- Rechtssichere Dokumentation: Die Durchführung einer Unterweisung muss vollständig protokolliert werden. Der Unterweisungsnachweis muss Inhalt, Teilnehmer, Datum, Dauer und das Ergebnis der Verständnisprüfung enthalten, was bei der Unterweisungsvorlage PSA von Arbeitssicherheit-Fachkraft der Fall ist.
Welche Inhalte umfasst die Unterweisung persönliche Schutzausrüstung von Arbeitssicherheit-Fachkraft?
Den Kern der Unterweisung PSA bildet der sichere Umgang mit der Schutzausrüstung im Arbeitsalltag. Unsere Unterweisungsvorlage schafft bei Ihren Mitarbeitern das Grundwissen für die gängigen Schutzausrüstungen, unabhängig davon, welche sie im Einzelnen tragen.
Zu Beginn stellt die Unterweisung PSA die gängigsten Arten der persönlichen Schutzausrüstung und ihre Schutzfunktion vor.
- Kopf- und Nackenschutz kommt bei Arbeiten mit herabfallenden Gegenständen oder an freiliegenden Bauteilen zum Einsatz.
- Augen- und Gesichtsschutz wird bei Tätigkeiten mit Chemikalienspritzern, Funkenflug oder umherfliegenden Splittern getragen.
- Atemschutz gelangt vor allem bei Tätigkeiten mit Stäuben, Dämpfen und Gasen oder bei Sauerstoffmangel zum Einsatz.
- Hand- und Armschutz wird bei Arbeiten mit scharfkantigen Werkstücken, heißen Oberflächen oder Gefahrstoffen benötigt.
- Fuß- und Beinschutz kommt bei Arbeiten mit schweren Lasten, spitzen Gegenständen oder auf rutschigen Böden zum Einsatz.
- Schutzkleidung wird bei Tätigkeiten mit Hitze, Kälte, Nässe oder Chemikalien getragen.
- Hautschutz gelangt bei Feuchtarbeit oder bei Tätigkeiten in Gesundheit und Pflege zur Anwendung.
Darauf aufbauend behandelt die persönliche Schutzausrüstung Unterweisung den sicheren Umgang mit der Ausrüstung, wie:
- richtiges An- und Ablegen der PSA nach Herstellerinformation
- bestimmungsgemäße Benutzung und das Einhalten der Einsatzgrenzen
- Sicht- und Funktionsprüfung vor jeder Benutzung auf Mängel, Verschleiß und Materialermüdung
- Melden von Mängeln und das Aussortieren beschädigter Ausrüstung
- Tragezeitbegrenzung und die Gebrauchsdauer
- Reinigung, Wartung und richtige Lagerung
- Kombination und Wechselwirkung mehrerer Ausrüstungen
- Kennzeichnung von Bereichen mit PSA-Tragepflicht
Ob Kopfschutz, Atemschutz oder Hautschutz: die Anforderungen an die einzelnen Schutzausrüstungen unterscheiden sich. Deshalb sollten Sie unsere allgemeine Unterweisung PSA um die Schutzausrüstungen ergänzen, die Ihre Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz tatsächlich benutzen. Zum Erwerb des nötigen Basiswissens im sicheren Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung ist unsere Unterweisungsvorlage jedoch vollkommen ausreichend.
Je nach Tätigkeit kann neben der Unterweisung eine arbeitsmedizinische Vorsorge hinzukommen. Bei Feuchtarbeit über eine bestimmte Dauer müssen Sie beim Hautschutz nach § 4 ArbMedVV („Pflichtvorsorge“) eine Pflichtvorsorge veranlassen, in anderen Fällen nach § 5 ArbMedVV („Angebotsvorsorge“) eine Angebotsvorsorge ermöglichen. Die passende arbeitsmedizinische Vorsorge und einen Betriebsarzt erhalten Sie bei Arbeitssicherheit-Fachkraft deutschlandweit.
Was kostet die Unterweisung PSA von Arbeitssicherheit-Fachkraft?
Die persönliche Schutzausrüstung Unterweisung ist für 6,97 € je Mitarbeiter erhältlich. Abgerechnet werden nur die Unterweisungen, die Ihre Mitarbeiter tatsächlich absolviert haben. Nicht genutzte Einheiten erstatten wir Ihnen zurück, sodass Sie ausschließlich für den wirklichen Bedarf zahlen.
Die Unterweisung PSA ist in 21 Sprachen verfügbar. Sie buchen einfach die Sprachen hinzu, die Ihre Mitarbeiter benötigen, sodass jeder die persönliche Schutzausrüstung Unterweisung in seiner Muttersprache absolvieren kann.
Häufige Fragen zur Unterweisung persönliche Schutzausrüstung
Ist eine Unterweisung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, die Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht ergibt sich gleich aus drei verschiedenen Gesetzen und Vorschriften. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber in § 12 ArbSchG („Unterweisung“), dass sie ihre Beschäftigten unterweisen müssen.
Konkretisiert wird diese Gesetzesvorgabe von der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit“, kurz PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) genannt:
„Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden. Soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benutzung durch. Für jede bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung hat der Arbeitgeber erforderliche Informationen für die Benutzung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten.“
(Quelle: § 3 PSA-BV „Unterweisung“)
Zusätzlich wird in der Unfallverhütungsvorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt, wie oft die Unterweisung PSA wiederholt werden muss:
„…die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“
(Quelle: DGUV Vorschrift 1, § 4 „Unterweisung der Versicherten“)
Wann muss eine Unterweisung PSA durchgeführt werden?
Vor der erstmaligen Benutzung einer persönlichen Schutzausrüstung müssen Sie Ihre Mitarbeiter unterweisen. Weitere Anlässe sind die Einstellung neuer Mitarbeiter, eine neue Tätigkeit oder die Einführung einer neuen Schutzausrüstung.
Darüber hinaus müssen Sie die Unterweisung PSA mindestens einmal jährlich wiederholen. Bei jugendlichen Beschäftigten verkürzt sich der Abstand nach § 29 JArbSchG („Unterweisung über Gefahren“) auf mindestens halbjährlich. Schützt eine persönliche Schutzausrüstung gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden, also bei Ausrüstung der Kategorie III wie Atemschutz, kommt zur Unterweisung eine praktische Übung hinzu. Erfahren Sie hier mehr zu den drei Kategorien der persönlichen Schutzausrüstung.
Wer darf eine PSA-Unterweisung durchführen?
Verantwortlich für die Unterweisung sind Sie als Arbeitgeber. Die Durchführung können Sie an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen, in der Praxis meist an Vorgesetzte, die den Arbeitsplatz und die eingesetzte Schutzausrüstung kennen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Sie dabei, übernimmt die Verantwortung aber nicht. Bei einer Online-Unterweisung muss zudem eine weisungsbefugte Ansprechperson aus dem Unternehmen für Rückfragen der Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Welche Folgen drohen bei fehlender Unterweisung PSA?
Fehlt die Unterweisung, kann die Aufsichtsbehörde deren Durchführung anordnen. Setzen Sie eine solche Anordnung nicht um, riskieren Sie nach § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“) ein Bußgeld von bis zu 30.000 €. Gefährden Sie dadurch vorsätzlich Leben oder Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, kommt nach § 26 ArbSchG („Strafvorschriften“) eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr in Betracht. Wirtschaftlich am schwersten wiegt der Regress. Verletzt sich ein Mitarbeiter und haben Sie die Unterweisung grob fahrlässig unterlassen, kann die Berufsgenossenschaft gemäß dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (§ 110 SGB VII „Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern“) die Kosten für Heilbehandlung und Rente von Ihnen zurückfordern.





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