Bildschirmarbeitsplätze Unterweisung als digitale Vorlage

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Rechtssicher gemäß DGUV & Arbeitsschutzgesetz

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Die Bildschirmarbeitsplätze Unterweisung vermittelt das sichere und gesunde Arbeiten am Bildschirm. Sie behandelt die ergonomische Einrichtung von Tisch, Stuhl und Bildschirm, die Belastung von Augen und Bewegungsapparat sowie das richtige Verhalten im Homeoffice und an Telearbeitsplätzen. Die Inhalte richten sich nach § 6 ArbStättV und der ASR A6 „Bildschirmarbeit“ sowie nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1. Mit unserer digitalen Vorlage erfüllen Sie die jährliche Unterweisungspflicht rechtssicher und zeitsparend. Ihre Mitarbeiter können die Unterweisung auf dem Laptop oder Smartphone durchführen. Inklusive Lernerfolgskontrolle und rechtskonformem Unterweisungsnachweis. Erhältlich in 21 Sprachen für 6,97 €/Mitarbeiter. Den Zugang zur digitalen Vorlage erhalten Sie direkt nach Ihrem Kauf per E-Mail.

Beschreibung

Bildschirmarbeitsplätze Unterweisung als digitale Vorlage

Bildschirmarbeit gilt als körperlich leichte Tätigkeit und wird gerade deshalb in ihrer Belastung oft unterschätzt, obwohl Büroarbeit hohe Anforderungen an die Augen sowie den Muskel- und Skelettapparat stellt. Damit Ihre Mitarbeiter diese Belastungen kennen und ihren Arbeitsplatz richtig einstellen, ist eine regelmäßige Unterweisung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze wichtig. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss sie vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich stattfinden.

Mit der digitalen Vorlage zur Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze von Arbeitssicherheit-Fachkraft erfüllen Sie diese Pflicht zeitsparend, da Sie sich nicht um einen Präsenztermin kümmern müssen. Ihre Mitarbeiter können die Bildschirmarbeitsplätze Unterweisung zeit- und ortsunabhängig auf dem eigenen Rechner oder Smartphone durchführen. Nach einer Verständniskontrolle und einer Unterschrift wird automatisch ein Unterweisungsnachweis als PDF erstellt. Sobald alle Mitarbeiter die Unterweisung abgeschlossen haben, übermitteln wir Ihnen die Nachweise gesammelt. So können Sie bei Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörde oder Ihre Berufsgenossenschaft die Durchführung jederzeit belegen. Unsere Unterweisungsvorlage steht Ihnen in 21 Sprachen zur Auswahl. Den Zugang dafür erhalten Sie direkt nach Ihrem Kauf per E-Mail.

Was ist ein Bildschirmarbeitsplatz?

Gemäß § 2 Abs. 5 ArbStättV („Begriffsbestimmungen“) handelt es sich dabei um einen Arbeitsplatz, der sich in einem Arbeitsraum befindet, der mit einem Bildschirmgerät sowie sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet ist. Zum Bildschirmgerät gehören der Bildschirm zur Darstellung von Informationen, Einrichtungen zur Dateneingabe wie Tastatur und Maus sowie die Steuereinheit und die eingesetzte Software.

Zu den sonstigen Arbeitsmitteln zählen der Arbeitstisch, der Büroarbeitsstuhl und bei Bedarf ein Vorlagenhalter oder eine Fußstütze. Neben klassischen Büroarbeitsplätzen fallen auch CAD-Arbeitsplätze und Arbeitsplätze zur Gestaltung von Texten, Bildern und Grafiken darunter.

Ein Telearbeitsplatz nach § 2 Absatz 7 ArbStättV ist ebenfalls ein vom Arbeitgeber eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz. Anders als ein Büroarbeitsplatz befindet er sich jedoch im Privatbereich des Mitarbeiters. Mobiles Arbeiten mit Notebook oder Tablet unterliegt dagegen nicht der Arbeitsstättenverordnung, sondern richtet sich nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Bildschirmarbeitsplätze?

Die zentrale Vorschrift für die Bildschirmarbeitsplätze Unterweisung ist § 6 ArbStättV („Unterweisung der Beschäftigten“). Danach muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter anhand der Gefährdungsbeurteilung über alle gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen ihrer Tätigkeit sowie über die arbeitsplatzspezifischen Maßnahmen an Bildschirmgeräten informieren und unterweisen. Die Unterweisung muss sich außerdem auf Maßnahmen im Gefahrenfall erstrecken, insbesondere auf Erste Hilfe und auf das Verhalten im Brandfall.

Konkretisiert werden diese Anforderungen durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A6 („Bildschirmarbeit“), die seit dem 1. Juli 2024 gilt. Sie beschreibt die Mindestinhalte der Unterweisung und die Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen näher.

Neben der Arbeitsstättenverordnung gilt das Arbeitsschutzgesetz. Nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“) muss jeder Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterwiesen werden. Die Pflicht zur vorher durchgeführten Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“).

Die Tatsache, dass die Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze jährlich wiederholt werden muss, finden Sie in § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“).

Für die Beschäftigten selbst gilt eine Mitwirkungspflicht. Nach § 15 ArbSchG („Pflichten der Beschäftigten“) müssen sie die Arbeitsmittel bestimmungsgemäß verwenden und den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen unterstützen.

Die Inhalte der Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze von Arbeitssicherheit-Fachkraft

Unsere Unterweisungsvorlage deckt alle Pflichtinhalte für die Arbeit am Bildschirm ab und berücksichtigt dabei neben den physischen auch die psychischen Belastungsfaktoren. So bringen Sie Ihre Mitarbeiter mit einer einzigen Vorlage rechtssicher auf den aktuellen Stand, ohne selbst Inhalte zusammenstellen zu müssen.

Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsmitteln

Den Schwerpunkt bildet die ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes, abgestimmt auf die Körpermaße und Fähigkeiten des einzelnen Mitarbeiters. Die Unterweisung behandelt dazu folgende Themen:

  • Einstellung von Arbeitstisch, Bürostuhl, Bildschirm und Software auf die jeweilige Person, vor allem an gemeinsam genutzten Arbeitsplätzen
  • Bei Bedarf Einsatz von Fußstütze und Vorlagenhalter
  • Sinnvolle Anordnung der Arbeitsmittel auf der Arbeitsfläche
  • Regelmäßiger Wechsel der Körperhaltung
  • Betriebliche Regelungen zu Tätigkeitsunterbrechungen

Belastung von Augen und Bewegungsapparat

Die Arbeit am Bildschirm kann die Augen ermüden und den Bewegungsapparat einseitig belasten. Die Unterweisung benennt die häufigsten Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Verspannungen und zeigt die passenden Gegenmaßnahmen. Behandelt werden dazu:

  • Günstiger Sehabstand von etwa 50 bis 80 cm zum Bildschirm
  • Ausrichtung des Bildschirms parallel zur Fensterfront gegen störende Blendung
  • Beleuchtung ohne Blendung und Reflexionen
  • Empfohlene Sitzhaltung mit einem Winkel von mindestens 90 Grad an Ellenbogen und Knien
  • Bildschirmhöhe, bei der die oberste Zeile leicht unterhalb der waagerechten Sehachse liegt
  • Dynamisches Sitzen mit beweglicher, auf das Körpergewicht eingestellter Rückenlehne
  • Belastungswechsel durch Bewegung, etwa kurze Wege oder Telefonate im Stehen
  • Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge Bildschirmarbeit (ehemalige G37-Untersuchung) sowie Bildschirmarbeitsplatzbrille bei ungeeigneter Sehhilfe

Bildschirmarbeitsplätze im Homeoffice und an Telearbeitsplätzen

Weicht ein Telearbeitsplatz von den Arbeitsplätzen im Unternehmen ab, müssen Sie Ihre Mitarbeiter anhand der Gefährdungsbeurteilung über die bestimmungsgemäße Nutzung unterweisen. Die Unterweisung behandelt für den Telearbeitsplatz folgende Themen:

  • Richtiger Umgang mit den Arbeitsmitteln
  • Ergonomische Einrichtung des Bildschirmarbeitsplatzes
  • Belastungswechsel durch regelmäßige Unterbrechungen

Damit Ihre Mitarbeiter außerhalb Ihres Unternehmens sicher und gesund arbeiten können, eignet sich unsere Bildschirmarbeitsplätze Unterweisung auch für Arbeitsplätze im Homeoffice und bei Telearbeit.

Mit diesen Inhalten deckt unsere Unterweisungsvorlage die Bildschirmarbeit umfassend ab. In einzelnen Unternehmen können dennoch besondere Anforderungen hinzukommen, etwa an Arbeitsplätzen mit Kundenkontakt und Publikumsverkehr oder an CAD-Arbeitsplätzen mit hohen Sehanforderungen. Solche betriebsspezifischen Punkte ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Sie ergänzen die Unterweisung an diesen Stellen einfach um die passenden Inhalte.

Wann muss eine Bildschirmarbeitsplätze Unterweisung stattfinden?

Die Unterweisung muss immer vor Aufnahme der Bildschirmarbeit durchgeführt werden, damit der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz von Anfang an richtig einrichten kann.

Bei wesentlichen Änderungen am Bildschirmarbeitsplatz müssen Sie erneut unterweisen, sofern damit zusätzliche Gefährdungen verbunden sind. Dazu zählen etwa ein neuer Arbeitsplatz mit anderer Ausstattung oder die Umstellung auf ein grundlegend neues Arbeitsprogramm. Treten Beschwerden auf, die sich auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückführen lassen, ist die Unterweisung ebenfalls zu wiederholen.

Unabhängig von diesen Anlässen müssen Sie die Bildschirmarbeitsplätze Unterweisung mindestens einmal im Jahr auffrischen (§ 4 DGUV Vorschrift 1).

Was kostet die Bildschirmarbeitsplätze Unterweisung?

Unsere Unterweisungsvorlage erhalten Sie für 6,97 € je Mitarbeiter. Weitere Gebühren entstehen nicht.

Sie kaufen die Unterweisungen im Voraus in der von Ihnen benötigten Anzahl. Führen Sie am Ende weniger Unterweisungen durch als Sie gekauft haben, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag automatisch. So zahlen Sie am Ende nur für die tatsächlich durchgeführten Unterweisungen.

Den Zugang für Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze bekommen Sie direkt nach dem Kauf per E-Mail und können sofort mit der Unterweisung beginnen. Die Vorlage steht Ihnen in 21 Sprachen zur Verfügung, sodass Sie auch Mitarbeiter unterweisen lassen können, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen.

 

Unser Shop befindet sich gerade im Aufbau. Falls Sie die richtige Vorlage für Ihre Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen oder Betriebsanweisung nicht gefunden haben, kontaktieren Sie uns gerne.

 

Häufige Fragen zur Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze

Was ist eine Bildschirmarbeitsplatz-Unterweisung?

Eine Bildschirmarbeitsplatz-Unterweisung ist die vom Arbeitgeber durchzuführende Unterrichtung der Mitarbeiter über das sichere und gesunde Arbeiten am Bildschirm. Sie stützt sich auf die Gefährdungsbeurteilung und zeigt, wie sich der Arbeitsplatz ergonomisch einrichten lässt und wie Beschäftigte Belastungen von Augen und Bewegungsapparat vorbeugen. Wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen möchten, finden Sie dafür eine Online-Vorlage in der Produktkategorie Gefährdungsbeurteilungen.

Was ist ein ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz?

Ein ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz ist so eingerichtet, dass er zu den Körpermaßen und der Arbeitsaufgabe des Nutzers passt. Dazu gehören ein höhenverstellbarer Tisch, ein Bürostuhl mit beweglicher Rückenlehne, ein passender Sehabstand zum Bildschirm sowie eine Beleuchtung ohne störende Blendung und Reflexionen.

Wie oft muss der Arbeitgeber die Angebotsvorsorge Bildschirm anbieten?

Bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten muss der Arbeitgeber nach § 5 ArbMedVV eine Angebotsvorsorge anbieten. Und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen. Die konkreten Fristen beschreibt die Arbeitsmedizinische Regel AMR 2.1: Die erste Vorsorge ist innerhalb von drei Monaten vor Beginn der Tätigkeit anzubieten, die zweite innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme und jede weitere spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen. Wenn ein Mitarbeiter das Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht annimmt, bleibt der Arbeitgeber trotzdem verpflichtet, die Angebotsvorsorge Bildschirmarbeit (ehemalige G37-Untersuchung) weiterhin regelmäßig anzubieten. Die Betriebsärzte von Arbeitssicherheit-Fachkraft übernehmen deutschlandweit neben der betriebsärztlichen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 auch die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie Eignungsuntersuchungen wie beispielsweise für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemalige G25 Untersuchung).

 

Zusätzliche Information

Sprache

Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Französisch, Ukrainisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Niederländisch, Portugiesisch, Chinesisch, Persisch, Bulgarisch, Griechisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Tschechisch, Ungarisch, Hindi/Urdu

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