Sicherheitsunterweisungen im Arbeitsschutz: Darauf müssen Betriebe besonders achten

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Ein sicherer Arbeitsplatz entsteht nicht von allein – dafür braucht es klare Regeln und gut informierte Mitarbeitende. Sicherheitsunterweisungen gehören zum Arbeitsschutz und legen den Grundstein genau dafür. Sie vermitteln praxisnah, wie Gefahren erkannt und Unfälle vermieden werden können. Gleichzeitig stärken die Sicherheitsunterweisungen das Bewusstsein für die Arbeitssicherheit und fördern ein gesundes und produktives Arbeitsumfeld.

In diesem Beitrag informieren wir Sie über die aktuelle Gesetzeslage und zeigen Ihnen, wie Sie Sicherheitsunterweisungen gesetzeskonform und vor allem wirksam für Ihr Team durchführen können.

 

Was ist eine Sicherheitsunterweisung und warum ist sie so wichtig?

Eine Sicherheitsunterweisung ist Teil des Arbeitsschutzes. Sie informiert Beschäftigte über Gefahren am Arbeitsplatz und stellt Maßnahmen vor, mit denen typische Unfälle im eigenen Arbeitsbereich vermieden werden können. Sicherheitsunterweisungen stärken das Bewusstsein für Themen rund um den Arbeitsschutz und sind eine wichtige Grundlage für eine sichere und gesunde Umgebung.

Die Sicherheitsunterweisung ist per Gesetz verpflichtend

Sicherheitsunterweisungen dienen dem Arbeitsschutz. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Empfehlung, sondern um eine gesetzliche Pflicht, die im § 12 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) verankert ist. Hier ist festgelegt, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen müssen.

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Rahmen für Sicherheitsunterweisungen im Arbeitsschutzgesetz gibt es weitere Gesetze und Vorschriften, die einen direkten Bezug auf bestimmte Tätigkeiten, Arbeitsplätze oder Personengruppen nehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Unfallverhütung durch Prävention aus dem § 15 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) oder die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für den Umgang mit Gefahrenstoffen.

Welche Fristen gelten für die allgemeine Sicherheitsunterweisung?

Sicherheitsunterweisungen als Teil des Arbeitsschutzes werden Sie als Betrieb dauerhaft begleiten. Damit alle auf dem neuesten Stand bleiben, gibt es klare Regeln, wann und wie oft geschult werden muss.

    1. Ersteinweisung: Der sichere Start
      Bevor neue Mitarbeitende ihre Tätigkeit aufnehmen, steht die erste Sicherheitsunterweisung an. Hier erfahren sie alles, was sie für einen sicheren Start wissen müssen: von Schutzmaßnahmen bis hin zum Verhalten in Notfällen. Niemand soll ins kalte Wasser springen – Sicherheit beginnt vom ersten Tag an.

    1. Jährliche Auffrischung der Sicherheitsunterweisung

Nach spätestens einem Jahr ist es Zeit, das Wissen aufzufrischen. Auch wenn sich nichts verändert hat, ist eine Wiederholung verpflichtend.

    3. Anlassbezogene Sicherheitsunterweisungen bei Veränderungen

Manche Situationen erfordern spontane Unterweisungen. Das passiert zum Beispiel dann, wenn neue Maschinen oder Verfahren eingeführt werden, nach Unfällen oder Beinaheunfällen oder wenn sich gesetzliche Vorgaben ändern.

Das sind die Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Unterweisungspflicht

Betriebe, die ihre Sicherheitsunterweisungspflicht ignorieren bzw. ihr nicht fristgerecht nachkommen, riskieren rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Sie müssen mit Bußgeldern rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes können diese Summen bis zu 25.000 Euro betragen. Kommt es zu einem Arbeitsunfall und es stellt sich heraus, dass keine oder unzureichende Unterweisungen durchgeführt wurden, können die Haftungsrisiken für den Arbeitgeber massiv steigen. Neben der finanziellen Belastung durch Schadensersatzansprüche leidet auch das Ansehen des Unternehmens. Sie können die Unterweisung auch ganz einfach durch unsere Experten durchführen lassen.

 

Diese wichtigen Inhalte müssen Sicherheitsunterweisungen im Arbeitsschutz abdecken

Im Alltag geht das Bewusstsein für die Gefahren am Arbeitsplatz schnell verloren. Umso wichtiger ist es, jährliche Sicherheitsunterweisungen sowohl bei Arbeiten im Büro als auch im Bereich Werkstatt und Produktion durchzuführen.

 

Allgemeingültige Themen für Sicherheitsunterweisungen

Die Gefahren, die an einem Arbeitsplatz lauern, können sehr unterschiedlich sein. Schließlich unterscheiden sich reine Büroarbeitsplätze erheblich von der Arbeit in einem Chemielabor oder im Bereich der Produktion, wenn ein Umgang mit Maschinen erforderlich ist.

Die allgemeinen Themen beziehen sich auf ein sicheres Verhalten in Not- und Alltagssituationen:

    • Verhalten im Brandfall
      Was tun, wenn ein Feuer ausbricht? Mitarbeitende lernen durch die Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz, wie sie Evakuierungswege nutzen und Löschmittel sicher einsetzen können.

    • Erste-Hilfe-Maßnahmen
      Von der stabilen Seitenlage bis zur Nutzung eines Defibrillators – Erste Hilfe kann Leben retten und gehört deshalb in jede Sicherheitsunterweisung.

  • Umgang mit Raubüberfällen oder anderen Notfällen
    Besonders in Branchen wie Handel oder Banken ist das richtige Verhalten in Extremsituationen ein wichtiges Thema.
 

Diese betriebsspezifische Unterweisungsthemen müssen Sicherheitsunterweisungen abdecken

Neben den allgemeinen Themen gibt es Inhalte, die speziell auf die Tätigkeiten und Gefahren des jeweiligen Betriebs zugeschnitten sind. Dazu gehören:

    • Gefährdungen durch Maschinen oder Geräte
      Mitarbeitende erfahren, wie sie Maschinen sicher bedienen, Fehler vermeiden und sich im Störfall korrekt verhalten.

    • Umgang mit Gefahrstoffen
      Welche Substanzen dürfen nicht zusammen gelagert werden? Wie schützt man sich vor gefährlichen Dämpfen? Solche Fragen stehen hier im Fokus.

    • Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten in großer Höhe
      Ob auf Baugerüsten oder bei der Wartung von Anlagen – Absturzsicherung und sicheres Arbeiten auf Höhen sind hier zentrale Themen.

    • Spezifische Gefahren in Werkstätten, auf Baustellen oder in der Produktion
      Je nach Branche gibt es besondere Herausforderungen, wie Lärmschutz in der Produktion oder Umgang mit schwerem Gerät auf Baustellen. Auch der Umgang mit extremen Temperaturen am Arbeitsplatz muss im Hinblick auf die Arbeitsstättenverordnung überprüft werden.

Indem Sie die Themen an die individuellen Gegebenheiten Ihres Betriebs anpassen, sorgen Sie für ein hohes Maß an Sicherheit für alle Mitarbeitenden.

Wer ist für die Sicherheitsunterweisung im Betrieb verantwortlich?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Pflicht zum Unterweisen. Er kann sie allerdings schriftlich an Personen delegieren, die über das notwendige Fachwissen und die entsprechende Erfahrung verfügen (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention). Die Gesetzgebung gibt keine genaue Berufsgruppe vor, dennoch gibt es klare Empfehlungen, wer geeignet ist:

    • Fachkräfte für Arbeitssicherheit:
      Diese speziell ausgebildeten Fachkräfte bringen das technische Know-how mit, um Unterweisungen gezielt und effektiv durchzuführen. Sie kennen die Gefährdungen des Betriebs und können die Sicherheitsunterweisung daran anpassen.

    • Führungskräfte mit Fachkunde:
      Abteilungs- oder Teamleiter, die mit den Tätigkeiten ihrer Mitarbeitenden vertraut sind, können Unterweisungen ebenfalls durchführen. Wichtig ist, dass sie ausreichend geschult sind und über die notwendigen Kenntnisse verfügen.

    • Externe Experten oder Betriebsärzte:
      In besonderen Fällen, etwa bei sehr komplexen Gefährdungen können auch Betriebsärzte hinzugezogen werden. Sie bringen eine zusätzliche Perspektive ein und ergänzen interne Schulungen.

Eine zielführende Sicherheitsunterweisung, welche die Arbeitssicherheit auch in der Praxis erhöhen soll, hängt immer stark von der Qualifikation und der Persönlichkeit des Unterweisenden ab. Der Unterweisende muss sich sehr genau mit den Gefahren des jeweiligen Arbeitsbereichs vertraut machen und auch komplexe Themen praxisnah erklären können, so dass die Inhalte direkt anwendbar sind.

So gelingt eine praxisnahe Durchführung von Sicherheitsunterweisungen

Die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen ist mehr als das reine Ablesen von Regeln – sie muss gut vorbereitet, methodisch vielfältig und nachvollziehbar dokumentiert sein. Nur so lassen sich die Inhalte nachhaltig vermitteln und gesetzliche Vorgaben erfüllen.

 

Vorbereitung: Die Grundlage für eine effektive Unterweisung

Eine gute Sicherheitsunterweisung beginnt mit einer detaillierten Planung, die auf die individuellen Gegebenheiten des Betriebs abgestimmt ist. Es reicht hier nicht aus, fertige Pläne aus der Schublade zu ziehen.

    • Gefahrenanalyse:
      Im ersten Schritt sollten die spezifischen Gefahren und Risiken des Arbeitsplatzes identifiziert werden. Jede Tätigkeit bringt unterschiedliche Herausforderungen mit sich – von Maschinen über Gefahrstoffe bis hin zu ergonomischen Aspekten der Arbeitssicherheit.

    • Praxisnahe Inhalte:
      Die Unterweisung sollte keine theoretische Abhandlung sein. Vielmehr müssen die Inhalte auf den Arbeitsalltag der Mitarbeitenden abgestimmt werden, sodass sie direkt anwendbar sind.

 

Was gehört alles in eine Sicherheitsunterweisung?

Eine Sicherheitsunterweisung deckt mehrere wichtige Bereiche ab, um Beschäftigte umfassend zu informieren und auf potenzielle Gefahren vorzubereiten. Zu den Inhalten gehören:

    • Gefährdungsbeurteilung: Aufklärung über Risiken am Arbeitsplatz.

    • Schutzmaßnahmen: Anweisungen, wie Risiken minimiert werden können.

    • Verhaltensregeln: Korrektes Verhalten im Arbeitsalltag und bei besonderen Situationen.

    • Notfallpläne: Handlungsanweisungen bei Bränden, Unfällen oder anderen Notfällen.

    • Praktische Übungen: Beispielsweise zur Nutzung von Löschmitteln oder Erste-Hilfe-Maßnahmen.

 

Methoden und Medien: Abwechslung bringt Erfolg

Monotone Vorträge sind wenig effektiv. Abwechslungsreiche Methoden und der Einsatz moderner Medien fördern die Aufmerksamkeit und das Verständnis derjenigen, die die Schutzmaßnahmen später immerhin in die Praxis umsetzen sollen. Vorträge können beispielsweise durch Demonstrationen, praktische Übungen oder Gruppendiskussionen ergänzt werden. Simulationen bleiben den Teilnehmenden ebenfalls besser im Gedächtnis. Videos, Schaubilder oder schriftliche Unterlagen machen komplexe Themen derweil greifbarer. Je abwechslungsreicher die Medienwahl, desto besser werden die Inhalte aufgenommen.

 

Präsenzunterweisung vs. digitale Unterweisung: was ist besser?

Rechtlich und praktisch können Unterweisungen im Arbeitsschutz sowohl als Präsentveranstaltung vor Ort als auch digital durchgeführt werden.

Präsenzunterweisungen sind effektiv, wenn es um besonders praxisnahe Inhalte geht, die vielleicht direkt vor Ort veranschaulicht werden müssen. Hier können Teilnehmende direkt mit dem Unterweisenden interagieren, Rückfragen stellen oder Sicherheitsmaßnahmen praktisch ausprobieren. Die persönliche Betreuung durch den Unterweisenden hilft außerdem, mögliche Unsicherheiten und Fragen direkt zu klären.

Digitale Unterweisungen sind hingegen sehr flexibel. Mitarbeitende können sie ortsunabhängig absolvieren – ideal für besonders große Teams oder Firmen mit mehreren Standorten. Moderne Lösungen wie Live-Webinare oder interaktive Bildschirmunterweisungen ermöglichen dabei ebenfalls den direkten Austausch – etwa durch Chats, Videoanrufe oder gemeinsame Übungen am Bildschirm. Theoretische Inhalte lassen sich so effizient und individuell vermitteln, während der Lernerfolg durch Tests direkt überprüft werden kann.

Beide Ansätze haben ihre Stärken, und häufig ist eine Kombination die beste Wahl.

 

Nachbereitung und Dokumentation: Der letzte, aber entscheidende Schritt

Nach einer Sicherheitsunterweisung ist die Nachbereitung ebenso wichtig wie die Schulung selbst. Sie überprüft, ob die Inhalte nicht nur vermittelt, sondern auch verstanden und verinnerlicht wurden.

Die Dokumentation ist dabei unerlässlich. Sie sollte folgende Informationen enthalten:

    • Datum und Dauer der Unterweisung

    • die behandelten Themen

    • die Namen der Teilnehmenden sowie des Unterweisenden

Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis für interne Kontrollen und externe Prüfungen durch Aufsichtsbehörden.

Darüber hinaus kann das Gelernte auf freiwilliger Basis überprüft werden. In Feedbackgesprächen können offene Fragen gestellt und Verständnisprobleme beseitigt werden. Alternativ sind abschließende Tests eine gute Möglichkeit, zu überprüfen, ob die vermittelten Inhalte auch tatsächlich im Arbeitsalltag angewendet werden können. So wird die Unterweisung nicht nur formell abgeschlossen, sondern auch nachhaltig wirksam.

 

Jetzt Sicherheitsunterweisung von Experten für Arbeitssicherheit durchführen lassen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, lassen Sie Ihre Unterweisungen von erfahrenen Experten für Arbeitssicherheit durchführen. Wir von arbeitssicherheit-fachkraft.de bieten Ihnen dabei unsere professionelle Unterstützung an – von der Planung bis zur Durchführung. So gewährleisten Sie nicht nur eine rechtssichere Unterweisung, sondern profitieren auch von praxisnahen Inhalten, die auf die Bedürfnisse Ihres Teams zugeschnitten sind.

Wir bieten die Pflichtunterweisungen flexibel entweder digital oder bei Ihnen vor Ort an. Nehmen Sie gerne jetzt Kontakt zu uns auf und holen Sie sich ein Angebot ein.

 

FAQ: Ihre häufigen Fragen zu Sicherheitsunterweisung & Arbeitsschutz

Woher bekomme ich für die Sicherheitsunterweisung spezielle Vorlagen?

Vorlagen für Sicherheitsunterweisungen, insbesondere Muster für Nachweise und Dokumentationen, finden Sie bei Berufsgenossenschaften wie der BG Bau oder der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Die Sicherheitsunterweisungen selbst müssen immer individuell auf die Gefährdungen und Anforderungen Ihres Betriebs zugeschnitten sein. Generische Vorlagen reichen hier nicht aus.

 

Warum ist eine sorgfältige Dokumentation so wichtig?

Die Dokumentation der Sicherheitsunterweisung dient als Nachweis für Behörden und Aufsichtsstellen. Sie sollte Datum, Dauer, Inhalte, Teilnehmende und den Namen des Unterweisenden umfassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

 

Gibt es eine Frist für die Ersteinweisung?

Ja, die Ersteinweisung muss vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. So wird garantiert, dass Mitarbeitende von Anfang an sicher arbeiten können.

 

Müssen Sicherheitsunterweisungen nachgeholt werden?

Ja, Unterweisungen müssen nachgeholt werden, wenn Mitarbeitende die ursprüngliche Schulung verpasst haben oder neue Gefährdungen auftreten, beispielsweise durch neue Arbeitsmittel oder Verfahren.

 

Welche jährlichen Unterweisungen sind Pflicht?

Jährlich vorgeschriebene Unterweisungen umfassen alle Themen, die mit dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zusammenhängen. Dazu gehören unter anderem:

    • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Allgemeine Gefährdungen und spezifische Schutzmaßnahmen.

    • Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Evakuierungswege, Nutzung von Löschmitteln.

    • Erste Hilfe: Grundlagen der Erstversorgung und Notfallmaßnahmen.

    • Gefahrstoffe: Sicherer Umgang mit chemischen Substanzen, Lagerung und Entsorgung.

    • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Gebrauch und Pflege von Helmen, Handschuhen, Schutzbrillen usw.
      Die genaue Auswahl hängt von den Tätigkeiten und Gefährdungen in Ihrem Betrieb ab.

 

Wie hoch sind die Kosten für Unterweisungen?

Wir bieten Pflichtunterweisungen bereits ab einem Preis von 25 € pro Mitarbeiter an. Sollten Sie bereits Bestandskunde von Arbeitssicherheit-Fachkraft.de sein, ist die Pflichtunterweisung sogar kostenlos für Sie.

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