Unterweisung Gefahrstoffe online in 21 Sprachen durchführen

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Rechtssicher gemäß DGUV & Arbeitsschutzgesetz

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Die Unterweisungsvorlage Gefahrstoffe von Arbeitssicherheit-Fachkraft schult Ihre Mitarbeiter online im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Die Unterweisungsinhalte reichen vom Erkennen der Gefahrenkennzeichnung über die Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip bis zum richtigen Verhalten im Notfall. Die Gefahrstoffunterweisung eignet sich sowohl für die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter als auch für die jährliche Wiederholung nach § 14 GefStoffV. Nach der Lernerfolgskontrolle können Ihre Mitarbeiter die Unterweisung digital unterschreiben. Der Unterweisungsnachweis wird danach automatisch als PDF erstellt. Den Zugang zur Gefahrstoffunterweisung in 21 Sprachen erhalten Sie direkt nach dem Kauf per E-Mail.

Beschreibung

Unterweisung Gefahrstoffe online in 21 Sprachen durchführen

Wer im Unternehmen mit Reinigungsmitteln oder Lösemitteln arbeitet, hat mit Gefahrstoffen zu tun, vielleicht ohne es zu wissen. Bevor Ihre Mitarbeiter solche Stoffe verwenden, müssen Sie sie über die davon ausgehenden Gefahren und die passenden Schutzmaßnahmen unterweisen. Die Online Unterweisung Gefahrstoffe von Arbeitssicherheit-Fachkraft deckt dieses Grundwissen ab und dokumentiert die Teilnahme an der Unterweisung rechtssicher, ohne dass Sie einen Unterweisungstermin ansetzen müssen.

Ihre Mitarbeiter können die Gefahrstoffunterweisung online und im eigenen Tempo über unsere Unterweisungssoftware auf dem Smartphone oder Computer als interaktives E-Learning absolvieren. Zum Abschluss prüft eine Lernerfolgskontrolle, ob die Unterweisungsinhalte verstanden wurden. Nach der digitalen Unterschrift erstellt die Software den Unterweisungsnachweis automatisch als PDF.

Was ist eine Gefahrstoffunterweisung?

Die Unterweisung Gefahrstoffe ist die Grundunterweisung für alle Beschäftigten, die im Unternehmen mit Gefahrstoffen arbeiten. Sie behandelt, woran sich ein Gefahrstoff erkennen lässt und wie sich Beschäftigte vor seinen Gefahren schützen. Anders als die tätigkeitsbezogene Einweisung an einer einzelnen Anlage deckt die Gefahrstoffunterweisung die Grundlagen ab, die für jeden Umgang mit Gefahrstoffen gelten. Sie eignet sich sowohl für die Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit als auch für die jährliche Wiederholungsunterweisung.

Welcher gesetzliche Hintergrund gilt für die Gefahrstoffunterweisung?

Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“) und § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“) über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz unterweisen. Dazu reicht grundsätzlich eine allgemeine Arbeitsschutzunterweisung aus. Beim Umgang mit Gefahrstoffen gelten zusätzlich besondere Anforderungen.

Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen konkretisiert § 14 GefStoffV („Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“) diese Pflicht, die durch die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 („Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“) praxisnah erläutert wird. Demgemäß muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass seine Mitarbeiter anhand der Betriebsanweisung über die Gefahren und die Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Welche Gefahrstoffe im Unternehmen vorkommen und welche Schutzmaßnahmen im Einzelfall zu treffen sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Welche Inhalte deckt die Gefahrstoffunterweisung von Arbeitssicherheit-Fachkraft ab?

Unsere Gefahrstoffunterweisung folgt dem gesetzlichen Rahmen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 555, die Inhalt und Form der Unterweisung vorgibt. Sie ist in aufeinander aufbauende Themen gegliedert, die vom Erkennen eines Gefahrstoffs bis zum Handeln im Notfall reichen. Unsere digitale Unterweisung Gefahrstoffe schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab, die das Verständnis überprüft.

Diese Themen deckt unsere Unterweisung Gefahrstoffe Vorlage konkret ab:

  • Basiswissen zu Gefahrstoffen: Vermittlung von Stoffinformationen zur Identifikation von Substanzen anhand der neun GHS-Piktogramme sowie der H- und P-Sätze nach der CLP-Verordnung.
  • Risikobewusstsein: Aufklärung über Gefahren für Mensch und Umwelt durch die Darstellung gesundheitsschädlicher Wirkungen und der Aufnahmewege über Atemwege, Haut und Mund.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Informationen zur arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung und den entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb.
  • Technische und persönliche Schutzmaßnahmen: Vermittlung der Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip von der Substitution bis zum Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
  • Verhalten am Arbeitsplatz: Regeln zum Verhalten am Arbeitsplatz auf Basis von Betriebsanweisungen inklusive der Hygienevorschriften wie dem Verbot von Essen, Trinken und Rauchen.
  • Notfallmanagement: Schulung für den Notfall mit Anweisungen zum Verhalten bei Unfällen oder Stoffaustritten sowie zu den passenden Erste-Hilfe-Maßnahmen.
  • Sichere Entsorgung von Gefahrstoffen: Anleitungen zur sicheren Entsorgung durch die richtige Sammlung von Gefahrstoffresten in gekennzeichneten Behältern zur Vermeidung von Umweltschäden.

Für wen ist die Gefahrstoffunterweisung von Arbeitssicherheit-Fachkraft geeignet?

Unsere Unterweisung Gefahrstoffe eignet sich für Arbeitgeber und Unternehmer, die ihre Mitarbeiter beim Umgang mit Gefahrstoffen rechtssicher unterweisen möchten. Weil Reinigungsmittel, Lösemittel, Klebstoffe oder Stäube in nahezu jedem Unternehmen vorkommen, betrifft die Unterweisungspflicht deutlich mehr Branchen als nur die Chemische Industrie. Besonders geeignet ist sie unter anderem für diese Bereiche:

  • Handwerk und Baugewerbe mit Farben, Lacken, Klebstoffen und mineralischen Stäuben
  • Metallverarbeitung mit Kühlschmierstoffen und Schweißrauch
  • Kfz-Gewerbe mit Ölen, Bremsenreinigern und Lösemitteln
  • Labore mit Chemikalien und Reagenzien
  • Reinigungsdienste mit Desinfektions- und Reinigungsmitteln
  • Apotheken und Gesundheitsbereich mit Desinfektionsmitteln und Zytostatika

Für die Unterweisungspflicht nach § 14 GefStoffV spielt es keine Rolle, um welche Art von Gefahrstoff es sich handelt, ob das vermeintlich harmlose Reinigungsmittel im Putzschrank oder ein stark ätzendes Laugenkonzentrat in der Produktion.

Ist die Unterweisungsvorlage Gefahrstoffe von Arbeitssicherheit-Fachkraft rechtssicher?

Ja. Die Unterweisung Gefahrstoffe erfüllt alle inhaltlichen Anforderungen des § 14 GefStoffV. Zusätzlich prüft sie das Verständnis mit einer Lernerfolgskontrolle und dokumentiert die Teilnahme mit einem rechtskonformen Unterweisungsnachweis. Damit ist der aufwendigste Teil Ihrer Unterweisungspflicht bereits abgedeckt.

Ergänzen müssen Sie lediglich einen kurzen mündlichen Teil, denn § 14 Abs. 2 GefStoffV verlangt zusätzlich ein arbeitsplatzbezogenes Gespräch mit einer arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung. Dieser arbeitsplatzbezogene Teil baut auf dem Grundwissen aus unserer Unterweisung Gefahrstoffe Vorlage auf. Dabei geht es um die Gefahrstoffe, die an einem konkreten Arbeitsplatz vorkommen.

Für die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung und die arbeitsmedizinische Vorsorge stehen Ihnen die Betriebsärzte von Arbeitssicherheit-Fachkraft deutschlandweit zur Seite.

Was kostet die Gefahrstoffunterweisung von Arbeitssicherheit-Fachkraft?

Unsere Unterweisung Gefahrstoffe steht Ihnen für 6,97 € je Mitarbeiter in 21 Sprachen zur Verfügung. Im Preis enthalten sind die theoretische Gefahrstoffunterweisung, die abschließende Lernerfolgskontrolle sowie der Unterweisungsnachweis als PDF für Ihre Dokumentation. Abgerechnet werden am Ende nur die Unterweisungen, die Ihre Mitarbeiter tatsächlich absolviert haben. Haben Sie mehr Zugänge gekauft als genutzt wurden, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag automatisch zurück.

Häufige Fragen zur Gefahrstoffunterweisung

Wie oft muss die Unterweisung Gefahrstoffe durchgeführt werden?

Die Unterweisung Gefahrstoffe muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und danach mindestens einmal jährlich wiederholt werden, bei Jugendlichen mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG „Unterweisung über Gefahren“). Zusätzlich müssen Sie anlassbezogen unterweisen, sobald ein neuer Gefahrstoff in den Betrieb kommt, sich ein Arbeitsverfahren ändert oder es zu einem Unfall gekommen ist.

Ist für Gefahrstoffe eine mündliche Unterweisung verpflichtend?

Ja. Nach § 14 Abs. 2 GefStoffV („Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“) muss die Gefahrstoffunterweisung zusätzlich mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen. Die Grundlage des mündlichen Teils bilden Ihre Betriebsanweisungen für die an den jeweiligen Arbeitsplätzen tatsächlich eingesetzten Gefahrstoffe. Die allgemeinen Inhalte zum Umgang mit Gefahrstoffen sowie die zugehörigen Nachweise erhalten Sie über unsere digitale Unterweisungsvorlage als interaktives E-Learning.

Wer darf die Gefahrstoffunterweisung durchführen?

Verantwortlich für die Unterweisung ist der Arbeitgeber. Er darf die Durchführung an eine fachkundige Person übertragen, etwa eine Führungskraft, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Gefahrstoffbeauftragten. Wer unterweist, muss die Gefahren am Arbeitsplatz kennen und die Inhalte verständlich weitergeben können. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Unterweisung bleibt auch bei einer Übertragung beim Arbeitgeber.

Wie ist die Unterweisung der Arbeitnehmer nach der Gefahrstoffverordnung zu dokumentieren?

Sie müssen jede Gefahrstoffunterweisung mit den durchgenommenen Inhalten sowie dem Datum schriftlich dokumentieren. Zusätzlich müssen die Teilnehmer ihre Teilnahme mit einer Unterschrift bestätigen. Die Unterweisungsnachweise müssen Sie aufbewahren, um sie bei einer Kontrolle vorlegen zu können. Fehlen diese Nachweise, gilt die Unterweisung im Zweifel als nicht durchgeführt, selbst wenn sie tatsächlich stattgefunden hat. Diesen Aufwand nimmt Ihnen unsere Unterweisungssoftware ab, denn nach bestandener Lernerfolgskontrolle erstellt sie die Unterweisungsnachweise automatisch als PDF.

Welche Folgen drohen bei einer fehlenden Gefahrstoffunterweisung?

Wird die Unterweisung Gefahrstoffe nicht durchgeführt, verstößt der Arbeitgeber gegen seine Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung (§ 14 GefStoffV „Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“). Ein solcher Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden, die sich nach § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“) auf bis zu 30.000 Euro belaufen kann. Kommt es ohne vorherige Unterweisung zu einem Arbeitsunfall, drohen zusätzlich haftungsrechtliche Konsequenzen und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft. Mit den automatisch erstellten Unterweisungsnachweisen von Arbeitssicherheit-Fachkraft können Sie bei einer Kontrolle durch eine Arbeitsschutzbehörde oder durch Ihre Berufsgenossenschaft jederzeit nachweisen, dass Sie Ihrer Unterweisungspflicht nachgekommen sind.

 

Zusätzliche Information

Sprache

Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Französisch, Ukrainisch, Spanisch, Italienisch, Rumänisch, Niederländisch, Portugiesisch, Chinesisch, Persisch, Bulgarisch, Griechisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Tschechisch, Ungarisch, Hindi/Urdu

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