Beschreibung
Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung Vorlage als Word & PDF
Reinigungsmittel, Lacke, Lösemittel oder Säuren, in fast jedem Unternehmen kommen Gefahrstoffe zum Einsatz. Wer damit umgeht, ist Gesundheitsgefahren durch Einatmen, Hautkontakt oder Verschlucken ausgesetzt.
Deshalb müssen Sie als Arbeitgeber für jede Tätigkeit mit einem Gefahrstoff die Gefährdungen beurteilen, bevor die Arbeit beginnt. Mit der Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe von Arbeitssicherheit-Fachkraft können Sie diese Gefährdungsbeurteilung selbstständig durchführen, ohne das fachliche Wissen selbst aufbauen zu müssen.
Unsere Gefahrstoffbeauftragten haben die Vorlage fachkundig erarbeitet und dabei den Stand der Technik sowie den aktuellen Wissensstand der Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene berücksichtigt. Nach Ihrem Kauf erhalten Sie die Vorlage als Word-Datei und PDF sowie den Downloadlink per E-Mail.
Die Rechtsgrundlagen der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe
Die gesetzliche Pflicht, für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, ergibt sich aus § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) sowie aus § 6 GefStoffV („Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) und der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 („Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“).
Diese Pflicht besteht bereits, bevor eine Tätigkeit mit einem Gefahrstoff aufgenommen wird. Sie gilt ab dem ersten Beschäftigten und unabhängig von der Größe des Unternehmens. Den Anwendungsbereich regelt § 1 GefStoffV („Zielsetzung und Anwendungsbereich“). Demnach sind auch Unternehmer ohne Beschäftigte verpflichtet, eine Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung muss nach § 6 ArbSchG („Dokumentation“) schriftlich festgehalten werden.
Biologische Arbeitsstoffe fallen dagegen nicht unter die Gefahrstoffverordnung. Für sie ist die Biostoffverordnung (BioStoffV) zuständig. Unsere Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe deckt daher Tätigkeiten mit biologischen Stoffen nicht ab.
Allgemeine und spezielle Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe
Unsere Vorlage deckt die allgemeine Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe ab. Damit können Sie jede Tätigkeit mit einem Gefahrstoff nach § 6 GefStoffV und TRGS 400 systematisch bewerten.
Für bestimmte Gefahrstoffe mit besonderen gefährlichen Eigenschaften reicht diese allgemeine Gefährdungsbeurteilung nicht aus. In diesen Fällen erstellen unsere Gefahrstoffbeauftragten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit für den jeweiligen Gefahrstoff eine spezifische Gefährdungsbeurteilung. Erweiterte oder eigene Anforderungen ergeben sich zum Beispiel aus:
Für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Gefahrstoffe (CMR-Stoffe) gelten zudem strengere Vorgaben an Beurteilung und Dokumentation.
Wenn Sie Ihre gewünschte Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung nicht in unserem Shop finden, kontaktieren Sie uns gerne, damit wir diese für Sie als Vorlage in Word und PDF bereitstellen können.
Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe erstellen?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Die Beurteilung darf nur eine fachkundige Person durchführen. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die nötige Fachkunde, muss er sich fachkundig beraten lassen, etwa durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt. Mit unserer Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Vorlage können Sie die Durchführung rechtssicher selbst übernehmen, da sie fachkundig von Arbeitssicherheit-Fachkraft erstellt wurde.
Die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Vorlage von Arbeitssicherheit-Fachkraft
Den fachlichen Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV („Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) und der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 („Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“) haben unsere Gefahrstoffbeauftragten bereits für Sie erarbeitet. Sie müssen die einzelnen Prüfschritte also weder kennen noch selbst aufbauen. Von der Informationsermittlung bis zur Wirksamkeitskontrolle ist jeder Schritt in der Vorlage angelegt. Sie müssen nur noch Ihre Gefahrstoffe sowie die zugehörigen Tätigkeiten eintragen.
In der Vorlage finden Sie unter anderem diese Bereiche bereits vorbereitet:
- Felder für die gefährlichen Eigenschaften der Stoffe und Gemische, die Sie direkt aus dem Sicherheitsdatenblatt übernehmen.
- Vorstrukturiertes Gefahrstoffverzeichnis nach § 6 Abs. 12 GefStoffV mit den fünf Pflichtangaben je Stoff.
- Vorgegebene Felder für Art und Ausmaß der Exposition über alle Aufnahmewege, also durch Einatmen, Hautkontakt und Verschlucken.
- Erfassung der Arbeitsbedingungen mit Verfahren, Arbeitsmitteln und Gefahrstoffmenge.
- Bewertungshilfen für den Abgleich mit den Arbeitsplatzgrenzwerten der TRGS 900 („Arbeitsplatzgrenzwerte“) und den biologischen Grenzwerten.
- Vorbereitete Substitutionsprüfung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 GefStoffV und TRGS 600 („Substitution“), in der Sie die Ersetzbarkeit nur noch bewerten müssen.
- Prüfblock für Brand- und Explosionsgefahren nach § 6 Abs. 4 GefStoffV.
- Eigener Abschnitt für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe.
- Festgelegte Schutzmaßnahmen in der Reihenfolge gemäß dem STOP-Prinzip, von der technischen Lüftung bis zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA).
- Platz für die Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
- Wirksamkeitskontrolle und einen Dokumentationsteil mit Unterschriftsblock.
Ihre Vorteile mit der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe von Arbeitssicherheit-Fachkraft
Mit unserer vorbereiteten Vorlage müssen Sie die fachlichen Inhalte nicht selbst zusammentragen. Sie profitieren daher von folgenden Vorteilen:
- Fertige Struktur nach § 6 GefStoffV und TRGS 400, erarbeitet von unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit.
- Vorbereitete Bewertungshilfen für die Gefährdung durch Hautkontakt nach TRGS 401 („Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“), sodass Sie die Einstufung anhand der H-Sätze nachvollziehen können.
- Flexibel bearbeitbare Word-Datei zur individuellen Anpassung an Ihr Unternehmen.
- Rechtskonformes PDF, das Sie bei einer Kontrolle durch die Arbeitsschutzbehörde oder die Berufsgenossenschaft vorlegen können.
In unserer Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Vorlage sind die Fragen und Prüfschritte bereits vorgegeben. Sie müssen nur die Namen Ihrer eigenen Gefahrstoffe eintragen und ankreuzen, was in Ihrem Unternehmen zutrifft.
Für welche Unternehmen eignet sich die Vorlage Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe?
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 („Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“) gilt für alle Betriebe, die Gefahrstoffe verwenden, herstellen, lagern oder entsorgen.
Welche gefährlichen Stoffe im Vordergrund stehen, unterscheidet sich je nach Tätigkeit, das Vorgehen bei der Beurteilung bleibt gleich. Typische Einsatzbereiche sind:
- Industrie und Produktion mit Chemikalieneinsatz
- Werkstätten und Handwerk mit Lacken, Lösemitteln und Schmierstoffen
- Labore und Forschungseinrichtungen
- Reinigung und Gebäudeservice mit Desinfektions- und Reinigungsmitteln
- Galvanik und Beschichtung mit Säuren und Laugen
- Friseure und Kosmetik mit chemischen Färbe- und Pflegeprodukten
- Land- und Forstwirtschaft mit Pflanzenschutz- und Düngemitteln
Wann müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe aktualisieren?
Bevor eine Tätigkeit mit einem Gefahrstoff aufgenommen wird, muss eine dementsprechende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Sobald sich in Ihrem Betrieb etwas Wesentliches ändert, müssen Sie auch Ihre Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung anpassen. Anlässe dafür sind beispielsweise:
- ein neuer Gefahrstoff oder ein geändertes Arbeitsverfahren
- veränderte Gefahrstoff-Mengen, Lüftungsverhältnisse oder Arbeitsbedingungen
- neue oder geänderte Grenzwerte nach TRGS 900, TRGS 903 oder TRGS 910
- neue Erkenntnisse zu einem gefährlichen Stoff oder eine gesetzliche Änderung
- ein Arbeitsunfall, ein Beinahe-Unfall oder ein Ergebnis aus der Wirksamkeitskontrolle
Unabhängig von einem konkreten Anlass sollten Sie die Beurteilung regelmäßig auf ihre Aktualität prüfen. Bei einer Betriebsbesichtigung durch die BG wird nicht nur geprüft, ob eine Gefährdungsbeurteilung vorhanden ist, sondern auch, ob diese den aktuellen betrieblichen Verhältnissen entspricht.
Neben der anlassbezogenen Aktualisierung gelten feste Prüffristen für die Schutzmaßnahmen. Die Funktion und Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen müssen Sie nach § 7 Abs. 7 GefStoffV („Grundpflichten“) regelmäßig überprüfen, mindestens jedoch alle drei Jahre.
Für technische Einrichtungen zum Schutz vor einatembaren Stäuben gilt nach Anhang I Nummer 2.3 GefStoffV eine kürzere Höchstfrist von einem Jahr.
Weitere Dokumente für den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen
Aus der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe ergeben sich die weiteren Schritte im Arbeitsschutz. Für den sicheren Umgang am Arbeitsplatz müssen Sie aus den Ergebnissen die Betriebsanweisungen erstellen und Ihre Mitarbeiter mit unserer Unterweisung Gefahrstoffe regelmäßig unterweisen. Weitere Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen für andere Tätigkeiten und Bereiche finden Sie in unserer Kategorie Gefährdungsbeurteilungen.




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