Beschreibung
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung online
Seit 2013 müssen Sie als Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) psychische Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz ermitteln, beurteilen und dementsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen.
Mit der Software von Arbeitssicherheit-Fachkraft für die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (GBU Psyche) können Sie diese Pflicht rechtssicher und ohne großen Aufwand erfüllen. Den Zugang zur Software erhalten Sie direkt nach Ihrem Kauf per E-Mail und können ihn per Link oder QR-Scan an Ihre Mitarbeiter weitergeben. Diese können danach die GBU Psyche auf jedem Endgerät anonym durchführen. Optional kann die Befragung auch ausgedruckt und analog durchgeführt werden.
Anschließend wird die Befragung automatisiert ausgewertet. Diese Auswertung erhalten Sie gemeinsam mit klaren Handlungsempfehlungen von Arbeitssicherheit-Fachkraft. Unsere Online-Gefährdungsbeurteilung Psyche orientiert sich an den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und kann individuell an Ihr Unternehmen angepasst werden.
Was sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz?
Anders als vielfach angenommen, geht es bei der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung nicht um den psychischen Zustand der Beschäftigten, sondern um Belastungsfaktoren von außen. Gemeint sind Einflüsse am Arbeitsplatz, die auf den Menschen einwirken und ihn psychisch beanspruchen, etwa ständiger Zeitdruck, unklare Aufgaben, soziale Konflikte, fehlende Unterstützung oder störender Lärm. Diese Faktoren werden im Rahmen einer psychischen Gefährdungsbeurteilung erfasst und beurteilt, nicht die einzelne Person.
Die typischen Belastungsfaktoren lassen sich in vier Bereiche einteilen:
- Arbeitsorganisation und Arbeitszeit: Dazu zählen dauerhafter Termindruck ohne ausreichende Pausen, ständige Erreichbarkeit bis in die Freizeit, Schicht- und Nachtarbeit gegen den natürlichen Biorhythmus sowie häufige Unterbrechungen, die das konzentrierte Arbeiten erschweren.
- Arbeitsaufgabe und Inhalt: Hierunter fallen Monotonie und Unterforderung durch immer gleiche Handgriffe, Überforderung durch zu große oder zu komplexe Aufgaben sowie unklare Verantwortlichkeiten durch widersprüchliche Anweisungen.
- Soziale Beziehungen und Führung: Belastend wirken Konflikte und Mobbing, fehlende Anerkennung für die eigene Leistung sowie ein Führungsverhalten, das durch mangelnde Unterstützung oder schlechte Kommunikation geprägt ist.
- Arbeitsumgebung: Dazu gehören störender Lärm, ungünstige Temperaturen, schlechte Beleuchtung und Zwangshaltungen durch einen ergonomisch mangelhaften Arbeitsplatz.
Ziel der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist, diese Faktoren zu ermitteln, zu beurteilen und daraus die passenden Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung von Arbeitssicherheit-Fachkraft
Mit unserer Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung, kurz GBU Psyche oder GBU Psych, können Sie die Belastungsschwerpunkte an den Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen erkennen und gezielt Verbesserungen anstoßen. Die Befragung ist an die Vorgaben der Berufsgenossenschaften angelehnt und in verschiedene Themenblöcke gegliedert, die Sie je nach Ihren betrieblichen Anforderungen übernehmen, anpassen, ergänzen oder weglassen können:
- Arbeitsstätte: Zustand der Arbeits- und Pausenräume, Arbeitsmittel, Platzangebot sowie Umwelteinflüsse wie Lärm, Hitze, Kälte und Beleuchtung
- Organisation: Arbeitszeiten, Zeitdruck, Störungen und Unterbrechungen, ausreichende Pausen sowie klare Zuständigkeiten und Entscheidungswege
- Arbeitsauftrag: verständliche und planbare Aufgaben, zeitnahe Informationen, passende Qualifikation und genügend Handlungsspielraum
- Zusammenarbeit: Teambesprechungen, konstruktives Feedback, der Umgang mit Konflikten sowie die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen
- Sonstige Bereiche: etwa Übergriffe durch Kunden oder Kollegen, die Gestaltung der Kundenbereiche und ein geeignetes Notrufsystem
- Weitere Mitteilungen: ein freiwilliges Feld ohne Namen und ohne Angaben, die auf eine Person schließen lassen
Zum Abschluss werden die Antworten übertragen, ohne Angaben zur teilnehmenden Person und von unserer Software final ausgewertet.
Lässt sich die GBU Psyche an jedes Unternehmen anpassen?
Ja. Die Mitarbeiter-Befragung passt sich flexibel an jeden Arbeitsbereich an, ob Büro, Werkstatt oder eine Arztpraxis mit Empfang, Ordination und Labor. Sie können ganze Themenblöcke hinzufügen oder nicht benötigte Blöcke entfernen.
Dasselbe gilt für die einzelnen Fragen, die Sie anpassen, ergänzen oder entfernen können. Damit lässt sich die GBU Psyche exakt auf die Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen zuschneiden. Sie eignet sich für alle Branchen und setzt mindestens fünf Teilnehmer voraus, weil sich die Ergebnisse sonst statistisch nicht auswerten lassen.
Neben der Durchführung am Smartphone, Tablet oder Computer können Sie die Befragung auch ausdrucken. Die auf Papier ausgefüllten Bögen werden von Arbeitssicherheit-Fachkraft eingescannt und von Software implementiert, sodass alle Befragungen berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob sie online oder analog durchgeführt wurden.
Wie läuft die Befragung für Ihre Mitarbeiter ab?
Nach dem Kauf erhalten Sie den Zugang zur Befragungssoftware und teilen die Befragung per Link oder QR-Code mit Ihren Mitarbeitern, alternativ verteilen Sie die ausgedruckten Fragebögen. Für Ihre Mitarbeiter dauert die Teilnahme nur wenige Minuten. Sie müssen nur die Fragen anklicken und die passende Antwort auswählen. Der angegebene Preis gilt pro teilnehmendem Mitarbeiter.
Bei Fragen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung steht Ihnen zusätzlich der persönliche Support durch einen Mitarbeiter von Arbeitssicherheit-Fachkraft zur Seite.
Ihre Vorteile mit der GBU Psyche von Arbeitssicherheit-Fachkraft auf einen Blick:
- Vollständig anonyme Befragung, ohne Namen, ohne Anmeldung und ohne Gerätedaten
- Teilnahme in wenigen Minuten, freiwillig und auf jedem Endgerät
- Online per Link oder QR-Code sowie auf Papier durchführbar
- Flexibel an jeden Arbeitsbereich und jede Branche anpassbar
- Automatische Auswertung mit Handlungsempfehlungen von Arbeitssicherheit-Fachkraft
- Persönlicher Support bei Fragen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
Wie unsere Software Ihre gesetzliche Pflicht erleichtert
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ergibt sich aus § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“), der die psychischen Belastungen bei der Arbeit ausdrücklich benennt.
Mit unserer Software erfüllen Sie diese Vorgabe ohne großen Aufwand. Aus den Antworten der Befragung erstellt die Software eine automatisierte Auswertung, die Ihnen zeigt, an welchen Arbeitsplätzen Belastungen und Verbesserungspotenziale bestehen.
Dazu erhalten Sie von unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit konkrete Handlungsempfehlungen, mit denen Sie die passenden Schutzmaßnahmen ableiten und nach § 6 ArbSchG rechtssicher dokumentieren können.
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung
Ist eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung Pflicht?
Ja. Seit der Novelle des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 müssen Unternehmen psychische Belastungen ausdrücklich als Gefährdung beurteilen. § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) benennt die psychischen Belastungen bei der Arbeit im Wortlaut. Die Pflicht zur Dokumentation ergibt sich aus § 6 ArbSchG („Dokumentation“).
Diese Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten und unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens. Bei einer Prüfung durch die Arbeitsschutzbehörde oder die Berufsgenossenschaft müssen Sie die Dokumentation vorlegen können.
Wie berechtigt der gesetzliche Auftrag ist, zeigt die Entwicklung der Krankenstände. Der Dachverband der Betriebskrankenkasse (BKK Dachverband) beziffert in seiner Analyse zum Krankenstand 2025 den Anteil psychischer Erkrankungen am Krankenstand auf 0,96 %. Im Jahr 2016 lag dieser Anteil noch bei 0,62 %, was einem Zuwachs von mehr als 50 % in weniger als einem Jahrzehnt entspricht. Damit zählen psychische Erkrankungen zu den am stärksten gewachsenen Ursachen für Fehltage.
Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung erstellen?
Die Verantwortung trägt die Unternehmensleitung, auch wenn sie einzelne Aufgaben abgibt. Zur Seite stehen ihr dabei eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Betriebsarzt. Auch die Mitarbeiter selbst sollten Sie einbeziehen, denn sie kennen die Belastungen an ihrem Arbeitsplatz aus erster Hand. Die Durchführung selbst dürfen fachkundige Personen übernehmen. Mit unserer Software zur Mitarbeiterbefragung gelingt die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung aber auch in Eigenregie, ohne dass Sie eine externe Fachkraft beauftragen müssen.
Was passiert, wenn die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung fehlt?
Wer als Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung nicht durchführt, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Fordert die Arbeitsschutzbehörde die Beurteilung per Anordnung ein und kommt das Unternehmen dem nicht nach, drohen nach § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“) bis zu 30.000 Euro. Kommt ein Mitarbeiter durch eine nicht beurteilte Belastung nachweislich zu Schaden, kann die Unternehmensleitung zusätzlich persönlich haften.
Über die Strafe hinaus liegt die Beurteilung im eigenen Interesse jedes Arbeitgebers. Die Arbeitsunfälle sind über die Jahre zurückgegangen, die Ausfallzeiten durch psychische Erkrankungen dagegen innerhalb eines Jahrzehnts um 56 % gestiegen. Dauerhafter Zeitdruck, unklare Zuständigkeiten oder Konflikte im Team schlagen sich unmittelbar in Fehltagen und innerer Kündigung nieder. Wer diese Belastungen erkennt und abbaut, senkt Fehlzeiten und Fluktuation und stärkt zugleich das Betriebsklima.
Unsere Software macht Ihnen diesen Schritt leicht. Die Befragung ist in kurzer Zeit eingerichtet, für die Mitarbeiter in wenigen Minuten erledigt und liefert die Auswertung samt Handlungsempfehlungen automatisch. Einfacher lässt sich die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung kaum umsetzen.
Was passiert, wenn die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung fehlt?
Wer als Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung nicht durchführt, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Meist läuft es in der Praxis so ab: Die Arbeitsschutzbehörde stellt bei einer Kontrolle fest, dass die Beurteilung fehlt und fordert das Unternehmen auf, sie nachzuholen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss nach § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“) mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro rechnen. Kommt ein Mitarbeiter durch eine übersehene psychische Belastung zu Schaden, kann die Unternehmensleitung zusätzlich persönlich haften.
Über die Strafe hinaus liegt die psychische Gefährdungsbeurteilung im eigenen Interesse jedes Arbeitgebers. Die Arbeitsunfälle sind über die Jahre zurückgegangen, die Ausfallzeiten durch psychische Erkrankungen dagegen innerhalb eines Jahrzehnts um mehr als 50 % gestiegen. Dauerhafter Zeitdruck, unklare Zuständigkeiten oder Konflikte im Team schlagen sich unmittelbar in Fehltagen und innerer Kündigung nieder. Wer diese psychischen Belastungen am Arbeitsplatz erkennt und abbaut, senkt Fehlzeiten und Fluktuation und stärkt zugleich das Betriebsklima.
Die einfach bedienbare Software von Arbeitssicherheit-Fachkraft macht Ihnen die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung so leicht wie möglich. Die Befragung ist in kurzer Zeit eingerichtet und für Ihre Mitarbeiter in wenigen Minuten erledigt. Unsere Befragungssoftware liefert Ihnen die Auswertung samt Handlungsempfehlungen automatisch. Einfacher lässt sich die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung kaum umsetzen.




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