Gesetzliche Pausenzeiten

Gesetzliche Pausenzeiten: So erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben

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Pausen während der Arbeitszeit sind mehr als nur ein Moment zum Durchatmen – sie fördern die Gesundheit, die Konzentration und die Produktivität. Die gesetzliche Pause ist daher ein zentraler Bestandteil des Arbeitsalltags und damit auch rechtlich verankert. Doch welche Vorgaben gelten eigentlich für die Pausenzeiten und warum ist es so wichtig, diese Vorgaben korrekt einzuhalten? In diesem Beitrag bekommen Sie kompaktes Wissen an die Hand rund um das Arbeitszeitengesetz.


Die gesetzlichen Pausenzeiten regelt das Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet die Grundlage für den Schutz von Arbeitnehmern in Deutschland. Es legt fest, wie lange gearbeitet werden darf, wann Pausen eingeplant werden müssen und welche Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen gelten. Es soll dadurch ein gesunder und fairer Ausgleich zwischen der Arbeitszeit und der Erholung geschaffen und Überlastung vorgebeugt werden.


Warum sind gesetzliche Pausenzeiten vorgeschrieben?

Studien zeigen, dass regelmäßige Unterbrechungen der Arbeit dazu beitragen, Stress abzubauen und die Konzentration zu fördern. Ohne diese Erholungsphasen drohen schneller Erschöpfung, Fehler und langfristig sogar gesundheitliche Schäden. Gleichzeitig wirken Pausen präventiv gegen Überarbeitung und senken das Risiko für einen Arbeitsunfall. Dadurch leisten gesetzliche Pausen auch einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit.

Gesetzliche Pausenzeiten grundlagen

Was ist der Unterschied zwischen Pausen- und Ruhezeiten?

Pausenzeiten und Ruhezeiten erfüllen unterschiedliche Zwecke. Eine gesetzliche Pause ist die Unterbrechung innerhalb der Arbeitszeit, die der kurzfristigen Erholung dient. Mitarbeiter können in dieser Zeit etwas essen, spazieren gehen und neue Energie tanken.  

Ruhezeiten dagegen schließen die Arbeitszeit ab. Sie definieren die Erholungsphasen zwischen zwei Arbeitstagen und ermöglichen es, dass Arbeitnehmer ausreichend Zeit für den Schlaf und die Regeneration bekommen.


Ab wann gilt eine Arbeitszeitunterbrechung als Pause?

Nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) gilt eine Arbeitsunterbrechung als Pause, wenn sie mindestens 15 Minuten dauert und im Voraus festgelegt ist. Kurze Unterbrechungen wie Toilettengänge, Flurgespräche oder Raucherpausen zählen hingegen nicht automatisch als Pausen. Sie fallen meist in die Arbeitszeit, es sei denn, der Arbeitgeber regelt dies anders – etwa durch das Pausieren der Zeiterfassung für Raucherpausen. Gesetzliche Pausenzeiten sollten mindestens einmal jährlich in der Sicherheitsunterweisung thematisiert werden. Bei Gesetzesänderungen müssen Mitarbeiter unverzüglich unterwiesen werden.


Gesetzliche Pausenzeiten in Deutschland

Die gesetzliche Pausenzeiten in Deutschland orientieren sich vor allem an der Arbeitszeit. Dabei gibt es allgemeine Vorgaben für Pausen, die für die meisten Berufe gelten, aber auch spezielle Regelungen für bestimmte Branchen wie Schichtarbeit oder Nachtarbeit.


Gesetzliche Pausenzeiten Tabelle

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten richten sich nach der Länge der täglichen Arbeitszeit. Die folgende Tabelle fasst die Pausenregelungen übersichtlich zusammen:

Arbeitszeit Gesetzliche Pausenzeiten
Bis 6 Stunden Keine Pause gesetzlich vorgeschrieben
6 bis 9 Stunden Mindestens 30 Minuten Pause
9 Stunden oder mehr Mindestens 45 Minuten Pause
10 Stunden oder mehr Mindestens 45 Minuten Pause

Diese Pausenregelungen sind Mindestvorgaben. Der Arbeitgeber kann längere Pausen gewähren, jedoch dürfen die Pausen nicht gekürzt werden. Wichtig ist auch, dass die Pausen im Voraus geplant und klar von der Arbeitszeit getrennt sind.


Wie ist die Pausenregelung bei besonders langen Arbeitstagen?

Ein regulärer Arbeitstag ist gesetzlich auf maximal acht Stunden begrenzt (§ 3 ArbZG). In der Praxis gibt es aber auch immer mal wieder längere Arbeitszeiten von bis zu zehn Stunden oder mehr. Diese sind allerdings nur dann erlaubt, wenn die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder auf acht Stunden reduziert wird. Erfordern gewisse Arbeitssysteme Abweichungen, muss auch die Gefährdungsbeurteilung Auskunft darüber geben, inwieweit die Mitarbeiter durch die längere Arbeitszeit belastet werden und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis: Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Pausenregelung auch bei einem Arbeitstag von bis zu zwölf Stunden nicht erweitert wird. Die gesetzliche Mindestpausendauer liegt weiterhin lediglich bei 45 Minuten.

Besonderheiten bei Jugendlichen: Pausenregelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) stellt für Jugendliche unter 18 Jahren strengere Anforderungen an die gesetzlichen Pausenzeiten. Laut § 11 JArbSchG gelten folgende Vorschriften:

    1. Dauer der Pausen:
        • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden bis zu 6 Stunden ist eine Mindestpause von 30 Minuten vorgeschrieben.

        • Beträgt die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden, sind mindestens 60 Minuten Pause einzuhalten.

    1. Verteilung der Pausen:
        • Pausen müssen spätestens nach 4,5 Stunden Arbeit beginnen.

        • Die Ruhepausen können auf mehrere Abschnitte verteilt werden, wobei jeder Abschnitt mindestens 15 Minuten dauern muss.

    1. Weitere Schutzmaßnahmen:
        • Jugendliche dürfen nicht länger als 8 Stunden täglich oder 40 Stunden wöchentlich arbeiten.

        • Zwischen Arbeitsende und -beginn sind mindestens 12 Stunden Ruhezeit vorgeschrieben.
 

Gibt es Ausnahmen bei der gesetzlichen Pause?

In bestimmten Situationen können auch Ausnahmeregelungen vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen werden, die entweder für bestimmte Personengruppen oder besondere Arbeitsbedingungen gelten. Diese Abweichungen sind in § 18 ArbZG geregelt.


Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen

Neben Minderjährigen, für die generell besondere Pausenregelungen gelten, treffen Ausnahmen auch auf die folgenden Personengruppen zu:

    • Leitende Angestellte die ihre Arbeitszeit weitgehend eigenverantwortlich gestalten.

    • Pflegende oder erziehende Angehörige, bei denen besondere Arbeitszeitmodelle möglich sind.
 

Tarifverträge ermöglichen eine besondere Flexibilität

In Unternehmen mit Tarifverträgen können Pausenzeiten und Arbeitszeitregelungen angepasst werden. So sind beispielsweise:

    • Kurzpausen von fünf Minuten bei besonders belastender Schichtarbeit möglich.

    • Verkürzungen der Ruhezeiten oder Verlängerungen der täglichen Arbeitszeit, wenn dies durch Tarifvertrag geregelt ist (§ 7 ArbZG).

Arbeitgeber können jederzeit längere oder zusätzliche Pausen gewähren, als gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelungen sind dann in individuellen Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt.


Mitbestimmung der Pausenregelungen durch den Betriebsrat

Wenn es in einem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser bei der Gestaltung abweichender Pausenregelungen beteiligt werden. So kann gewährleistet werden, dass diese Pausenregelungen sowohl die Interessen der Mitarbeitenden als auch die betrieblichen Anforderungen berücksichtigen.


Das sind die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Pausenzeiten

Arbeitgeber haben eine gesetzliche Verantwortung dafür, dass Pausenzeiten von allen Mitarbeitenden eingehalten werden. Das sind die wichtigsten Aufgaben der Arbeitgeber:

    • Sicherstellung der gesetzlichen Pausenzeiten
      Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten eingehalten werden. Sie müssen fest in den Arbeitsalltag eingeplant und organisierbar sein.

    • Pausen transparent kommunizieren
      Arbeitgeber müssen die Pausenzeiten klar und verständlich an die Mitarbeitenden kommunizieren. Dies kann durch Arbeitszeitpläne, Betriebsvereinbarungen oder direkte Ansprache der Mitarbeitenden erfolgen.

    • Pausenräume bereitstellen
      Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, geeignete Pausenräume oder Bereiche für die Erholung zur Verfügung zu stellen.

    • Dokumentationspflichten
      Arbeits- und Pausenzeiten müssen nachvollziehbar dokumentiert werden – beispielsweise in Zeiterfassungssystemen oder manuell in Zeiterfassungsbögen. Diese Nachweise können bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden eingefordert werden.

    • Kontrolle der Pausenregelungen
      Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, darauf zu achten, dass die Pausen auch tatsächlich genommen und nicht durch Arbeit ersetzt werden. Arbeitnehmer dürfen außerdem auf keinen Fall dazu gedrängt werden, auf ihre Pausen zu verzichten.
 

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen die gesetzlichen Pausenvorschriften können sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ernsthafte Konsequenzen haben. Die Einhaltung der Pausenzeiten wird durch die Landesämter für Arbeitsschutz überwacht, die bei Betriebsprüfungen Arbeitszeitnachweise und andere Dokumente einsehen dürfen.


Das sind die Konsequenzen für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die nicht dafür sorgen, dass die gesetzlichen Pausenzeiten eingehalten werden, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Fahrlässige Verstöße können Bußgelder von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Arbeitgeber müssen während einer Betriebsprüfung jederzeit die konsequente Einhaltung der Vorschriften nachweisen können.


Auch Arbeitnehmer müssen mit Strafen bei Verstößen gegen die Pausenregelung achten

Arbeitnehmer müssen sich natürlich ebenfalls an die gesetzlichen Pausenzeiten halten. Wer die vorgeschriebenen Ruhepausen eigenmächtig ignoriert, riskiert eine Abmahnung durch den Arbeitgeber. Solche Verstöße werden vor allem dann problematisch, wenn sie wiederholt vorkommen. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber sogar eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Daher ist es wichtig, die Pausenzeiten nicht nur als Erholungsphasen zu betrachten, sondern auch als festen Bestandteil der Arbeitspflichten.


Das sind die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Pausen

Wichtig ist, dass Beschäftigte während ihrer Pause frei entscheiden können, wie sie die Zeit nutzen. Ob sie sich eine Mahlzeit gönnen, spazieren gehen oder das Unternehmensgelände verlassen – hier darf der Arbeitgeber nicht eingreifen, sofern keine abweichende Vereinbarung im Arbeitsvertrag besteht.

Ein Beispiel für eine abweichende Vereinbarung
In einem Krankenhaus kann im Arbeitsvertrag geregelt sein, dass das Pflegepersonal während der Pause auf dem Gelände bleiben muss, um im Notfall schnell wieder einsatzbereit zu sein.

Solche Vereinbarungen sind allerdings nur dann zulässig, wenn sie sachlich begründet sind und die Bewegungsfreiheit der Mitarbeitenden nicht unverhältnismäßig einschränken. Arbeitgeber müssen dann in jedem Fall gewährleisten, dass auch unter diesen Bedingungen eine echte Erholungsmöglichkeit besteht.


Wann darf der Arbeitgeber Pausen verweigern?

Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber gesetzliche Pausen nicht verweigern. In bestimmten Ausnahmesituationen kann es jedoch zu kurzfristigen Verschiebungen oder Anpassungen der Pausen kommen, sofern betriebliche Gründe dies zwingend erfordern.

Beispiele für solche Situationen:

    • Notfälle: Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie einem Maschinenausfall oder einer Gefährdung der Sicherheit im Betrieb, kann es notwendig sein, eine Pause für die Mitarbeitenden zu verschieben.

    • Unaufschiebbare Aufgaben: In seltenen Fällen, etwa bei einem dringenden Kundenauftrag, kann eine Pause kurzzeitig angepasst werden, solange sie später nachgeholt wird.

Wichtig: Der Arbeitgeber darf Pausen nur aus triftigen Gründen verschieben, nicht jedoch ganz verweigern. Die Einhaltung der gesetzlichen Mindestpausen bleibt in jedem Fall verpflichtend, und eine vollständige Missachtung dieser Vorgaben stellt einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz dar, der geahndet werden kann. Arbeitnehmer haben ein Recht auf Pausen und können diese notfalls bei den zuständigen Behörden einklagen.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Raucherpausen?

Mal schnell für die Zigarette zwischendurch vor die Tür gehen und dabei noch einen kurzen Plausch mit den Kollegen halten – in vielen Betrieben ist dies Gang und Gebe. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine zusätzliche Raucherpause, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten hinausgeht, besteht allerdings nicht.


So handhaben Unternehmen Raucherpausen in der Praxis

Jedes Unternehmen trifft eigene Regeln, wie es am besten mit dem Wunsch der rauchenden Mitarbeiter umgeht, Raucherpausen einzulegen. Übliche Regelungen sind:

    1. Zeiterfassung: In vielen Unternehmen müssen Mitarbeitende für Raucherpausen ihre Arbeitszeit unterbrechen, indem sie beispielsweise die Zeiterfassung pausieren. Diese Unterbrechungen werden dann nicht als Arbeitszeit vergütet bzw. müssen dann zeitlich hinten drangehängt werden.
    2. Kulanzregelungen: Manche Unternehmen akzeptieren Raucherpausen als Teil der Arbeitszeit, verzichten auf eine Zeiterfassung und regeln die Häufigkeit informell.

Arbeitnehmer dürfen jedenfalls keine Raucherpausen ohne die Zustimmung des Arbeitgebers einlegen. Arbeitgeber können theoretisch auch festlegen, dass Raucherpausen nur innerhalb der regulären gesetzlichen Pausenzeiten stattfinden dürfen.


Branchenspezifische Unterschiede bei gesetzlichen Pausen

Die Anforderungen und Belastungen im Arbeitsalltag unterscheiden sich manchmal stark zwischen verschiedenen Branchen. Daher müssen auch die Pausenregelungen daran angepasst werden. Daher gibt es für bestimmte Berufsfelder auch gesonderte Regelungen.


Besondere Herausforderungen für Schichtarbeiter und Nachtarbeit

Schichtarbeit ist eine große Belastung für den Körper, weil dabei der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus gestört wird. Pausen sind hier besonders wichtig, um die Konzentration aufrechtzuerhalten und die gesundheitlichen Risiken der Arbeit in wechselnden Schichten zu reduzieren. Daher raten viele Fachkräfte für Arbeitssicherheit dazu, zusätzliche Kurzpausen einzuplanen. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür allerdings nicht.

Für Nachtarbeiter gelten dagegen erweiterte Schutzvorschriften. Laut ArbZG haben Beschäftigte, die regelmäßig zwischen 23:00 und 6:00 Uhr arbeiten, Anspruch auf zusätzliche Ruhezeiten. Zwischen zwei Nachtschichten müssen dabei mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. Ein Wechsel von Nacht- auf Frühschicht ist aufgrund der vorgeschriebenen Ruhezeit nicht erlaubt. Verkürzte Ruhezeiten sind nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn diese zeitnah ausgeglichen werden.


Wie ist die gesetzliche Pause im Homeoffice geregelt?

Auch im Homeoffice gelten die Pausenregelungen des Arbeitszeitgesetzes uneingeschränkt. Mitarbeitende haben das gleiche Recht auf Erholungszeiten wie im Büro und auch die Pflicht, diese einzuhalten. Eine Herausforderung im Homeoffice ist allerding die fehlende direkte Kontrolle. Oft wird die Pause am Schreibtisch „abgesessen“ oder ausfallen gelassen. Hier können Arbeitgeber entweder mit Zeiterfassungssystemen arbeiten oder an ihre Mitarbeiter appellieren, die Pausen selbstverantwortlich und bewusst zu nutzen.


Pausenregelungen in besonderen Berufen

Für einige Berufe müssen die Pausen an den besonderen Arbeitsalltag angepasst werden:

    • Pflege und Gesundheitswesen
      In der Pflege ist die tägliche Arbeitsbelastung oft unvorhersehbar. Notfälle oder Engpässe im Personal erfordern es oft, dass gesetzliche Pausen verschoben werden müssen. Dennoch sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ausreichend Erholungszeiten zu gewährleisten. Kurzpausen oder flexible Pausenmodelle werden hier häufig dazu eingesetzt, um die Anforderungen einzuhalten.

    • Logistik und Transport
      Für Berufskraftfahrer gelten spezielle Lenk- und Ruhezeiten, die europaweit gesetzlich geregelt sind. Nach spätestens 4,5 Stunden Fahrtzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben, die in zwei Blöcke aufgeteilt werden kann.

    • Gastronomie und Einzelhandel
      In der Gastronomie und im Einzelhandel sind Pausen oft schwer planbar, da das Arbeitsaufkommen stark von der Kundenfrequenz abhängt. Trotzdem müssen auch hier die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Häufig werden daher die Pausen in mehrere kurze Abschnitte unterteilt, um den Betrieb am Laufen zu halten.
 

Zählt Rufbereitschaft zu den gesetzlichen Ruhezeiten?

Rufbereitschaft wird nicht als gesetzliche Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) anerkannt, da der Arbeitnehmer in dieser Zeit zwar nicht aktiv arbeitet, jedoch jederzeit einsatzbereit sein muss. Die gesetzliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden dient hingegen der uneingeschränkten Erholung, in der der Arbeitnehmer weder beruflich erreichbar sein noch arbeiten darf.


Fazit: So wichtig ist es, auf gesetzliche Pausenzeiten zu achten

Gesetzliche Pausenzeiten sind nicht nur eine arbeitsrechtliche Vorgabe, sondern auch ein wichtiger Bestandteil eines gesunden und produktiven Arbeitsalltags. Ob im Büro, im Homeoffice oder in Schichtarbeit: Pausen sind wichtig, um die Belastungen abzubauen, die während des Arbeitsalltags entstehen und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten.  Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen gefordert, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten und Pausen sinnvoll zu gestalten. Der bewusste Umgang mit Pausen fördert nicht nur die Gesundheit, sondern stärkt auch das Miteinander im Arbeitsalltag.


Haben Sie noch Fragen zu den gesetzlichen Pausenzeiten?

 

Dürfen Pausen nachträglich „abgearbeitet“ werden?

Nein, Pausen müssen während der Arbeitszeit genommen werden. Nachträgliches Abarbeiten oder Verschieben der Pausen ist nicht erlaubt, da dies gegen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes verstößt.


Können Pausen vergütet werden?

Gesetzliche Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit und werden in der Regel nicht bezahlt. Individuelle Regelungen, z. B. in Tarifverträgen, können jedoch Abweichungen vorsehen.


Kann ich 6,5 Stunden ohne Pause arbeiten?

Nein, das ist nicht zulässig. Laut Arbeitszeitgesetz muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden. Diese Pause darf nicht entfallen oder aufgeschoben werden.


Sind in 8 Stunden Arbeitszeit Pausen inklusive?

Nein, die gesetzlichen Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit von acht Stunden müssen zusätzlich mindestens 30 Minuten Pause genommen werden, die nicht als Arbeitszeit vergütet werden.

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