Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis: Vorlage als PDF & Word

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Rechtssicher gemäß DGUV & Arbeitsschutzgesetz

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Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis als Vorlage für Hausarzt- und Facharztpraxen sowie medizinische Versorgungszentren. Von Fachkräften für Arbeitssicherheit vorausgefüllt und nach dem STOP-Prinzip aufgebaut, sodass Sie unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage ohne Vorkenntnisse an Ihre Arztpraxis anpassen können. Sie erhalten die Vorlage nach Ihrem Kauf als Word-Datei und PDF zum sofortigen Download.

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Beschreibung

Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis: Vorlage als PDF & Word

Sie leiten eine Arztpraxis oder eine medizinische Einrichtung und wollen die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung durchführen, ohne dafür Tage an Recherche zu investieren oder eine externe Fachkraft zu beauftragen? Dann ist die Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis von Arbeitssicherheit-Fachkraft der wirtschaftliche und rechtssichere Weg.

Unsere Vorlage wurde von unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit erstellt und deckt die typischen Gefährdungen in Arztpraxen sowie für medizinisches Fachpersonal umfassend ab, die von erhöhten Infektionsrisiken über den Umgang mit Desinfektionsmitteln bis hin zur Ergonomie an der Anmeldung reichen. Sie benötigen keine Vorkenntnisse und können die Gefährdungsbeurteilung Vorlage ganz einfach an Ihre Praxis anpassen. Neben der enormen Zeitersparnis sind Sie damit auch bei einer Kontrolle durch die Arbeitsschutzbehörde oder die Berufsgenossenschaft auf der sicheren Seite. Nach dem Kauf steht Ihnen unsere Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis Vorlage als Word-Datei sowie als PDF zum Download zur Verfügung.

 

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung für eine Arztpraxis?

Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Gefährdungen für seine Beschäftigten zu ermitteln und zu bewerten (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt in sieben praxisbewährten Schritten.

Zuerst werden die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festgelegt, die in einer Arztpraxis oder ähnlichen medizinischen Einrichtung von der Anmeldung bis zur Aufbereitung der Instrumente reichen. Anschließend sind die Gefährdungen je Bereich zu ermitteln, beispielsweise Infektionen durch Nadelstichverletzungen oder der Umgang mit Desinfektionsmitteln als Gefahrstoff. Hinzu kommen körperliche und psychische Belastungen der medizinischen Fachkräfte.

Danach muss für jede Gefährdung die Wahrscheinlichkeit und die Schwere eines möglichen Schadens eingeschätzt und daraus die Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Diese müssen bei der Umsetzung die Rangfolge im sogenannten STOP-Prinzip einhalten. Das heißt, dass Substitution und technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen und persönlichen Maßnahmen haben.

Verpflichtend wird die Gefährdungsbeurteilung, sobald eine Praxis mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt. Die Ergebnisse sowie die getroffenen Maßnahmen müssen schriftlich dokumentiert und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden (§ 6 ArbSchG „Dokumentation“). Fehlt die Gefährdungsbeurteilung, kann die zuständige Behörde nach § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“) Bußgelder zwischen 5.000 und 30.000 Euro verhängen.

 

Worauf kommt es bei einer Gefährdungsbeurteilung für Arztpraxen an?

Das Wichtigste dabei ist, dass die Gefährdungsbeurteilung wirklich jeden Arbeitsbereich der Arztpraxis abbildet. Neben dem Behandlungszimmer gehören dabei auch der Rezeptionsbereich sowie die Aufbereitung der Instrumente dazu. Falls vorhanden, muss auch das Praxislabor bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Einbeziehung des Praxisteams, da dieses die täglichen Arbeitsabläufe und die damit verbundenen Gefährdungen aus erster Hand kennt.

 

Die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis Vorlage von Arbeitssicherheit-Fachkraft

Unsere Gefährdungsbeurteilung für Arztpraxen erfüllt alle Anforderungen, auf die es im medizinischen Bereich ankommt. Sie bildet die Arbeitsbereiche einer Praxis vollständig ab, benennt zu jeder Gefährdung eine wirksame Schutzmaßnahme nach dem STOP-Prinzip und stellt die schriftliche Dokumentation gemäß § 6 ArbSchG („Dokumentation“) bereit.

Mit unserer Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis erhalten Sie ein fachlich umfassend vorausgefülltes Arbeitsschutzdokument, das nachfolgende Gefährdungen berücksichtigt:

  • Infektionsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe wie Blut und luftübertragbare Erreger
  • Nadelstich- und Schnittverletzungen an spitzen und scharfen Instrumenten
  • Gefahrstoffe beim Umgang mit Desinfektions- und Reinigungsmitteln
  • Hautbelastung durch Feuchtarbeit und häufige Händedesinfektion
  • Belastung des Muskel-Skelett-Systems durch Heben und langes Stehen
  • psychische Belastung durch Zeitdruck und Aggression im Patientenkontakt
  • elektrische Sicherheit sowie Brand- und Explosionsgefahr durch entzündbare Desinfektionsmittel
  • Stürze durch Stolpern und Ausrutschen

Wenn in Ihrer Praxis spezielle Risiken auftreten, etwa durch Röntgen, Laser oder Zytostatika, können Sie diese in der bearbeitbaren Word-Datei jederzeit ergänzen, wie etwa für:

  • Ionisierende Strahlung beim Röntgen und in der Computertomografie
  • Laserstrahlung in der dermatologischen und ästhetischen Behandlung
  • Zytostatika in onkologischen Praxen
  • Gefährdungen im Praxislabor

Für jede Schutzmaßnahme enthält unsere Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis eigene Spalten, in denen Sie Risiko und Restrisiko, die Wirksamkeit, den Umsetzungstermin und die für die Umsetzung verantwortliche Person eintragen können.

 

So halten Sie die Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis aktuell

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keinen festen Zeitpunkt vor, zu dem Sie die Gefährdungsbeurteilung erneuern müssen. Nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) müssen Sie die Beurteilung immer dann überprüfen und anpassen, wenn sich die Bedingungen in Ihrer Praxis ändern.

Für einzelne Bereiche gelten allerdings kürzere, verbindliche Abstände:

  • Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen schreibt die Biostoffverordnung (§ 4 BioStoffV („Gefährdungsbeurteilung“) eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre vor.
  • Kleine Arztpraxen sollten zusätzlich die Vorgaben ihrer Berufsgenossenschaft beachten.

Bewährt hat es sich, die Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis spätestens alle zwei bis drei Jahre systematisch zu prüfen.

 

Wann müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis anpassen?

Anlässe für eine Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich, sobald sich die Arbeit in Ihrer Praxis verändert, wie etwa durch:

  • die Anschaffung neuer Geräte oder Medizinprodukte
  • die Einführung neuer Arbeitsstoffe
  • Umbauten und veränderte Abläufe in der Praxis
  • neue oder geänderte gesetzliche Vorgaben
  • ein Arbeitsunfall oder der Verdacht auf eine berufsbedingte Erkrankung

Prüfen sollten Sie die Gefährdungsbeurteilung außerdem, wenn sich Hinweise auf Belastungen häufen, etwa steigende Krankenstände oder wiederkehrende Rückmeldungen aus dem Team.

Wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung nicht selbst durchführen möchten, stellt Arbeitssicherheit-Fachkraft nicht nur die Vorlagen zur Durchführung bereit. Bundesweit unterstützen Sie unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit auch direkt: Sie führen die Gefährdungsbeurteilung auf Wunsch vor Ort in Ihrer Praxis durch. Ist der Standort aus einer Betriebsbegehung bereits bekannt, können unsere Fachkräfte die Beurteilung ebenso online für Sie durchführen.

 

Für wen ist die Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis Vorlage geeignet?

Die Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis Vorlage eignet sich für alle Praxen, in denen ärztliche Diagnostik, Behandlung und Verwaltung ohne besondere Zusatzausstattung zusammenkommen. Dazu zählen:

  • Hausarztpraxen der allgemeinmedizinischen und hausärztlichen Versorgung
  • Facharztpraxen ohne Röntgendiagnostik und ohne ambulantes Operieren
  • Medizinische Versorgungszentren mit Standardausstattung
  • Praxen mit angeschlossenem Pflegedienst als Ergänzung zu unserer Gefährdungsbeurteilung Pflege

Verantwortlich für die Durchführung bleibt in jedem Fall die Praxisleitung, auch wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsarzt beratend mitwirkt.

Praxen, die Röntgendiagnostik oder ambulante Operationen durchführen, benötigen ergänzende Gefährdungsbeurteilungen, etwa zum Strahlenschutz oder zur operationsspezifischen Sterilgutaufbereitung. Kontaktieren Sie uns einfach, dann finden wir die passende Lösung für Ihre Praxis.

 

Weitere Arbeitsschutzdokumente für Ihre Arztpraxis

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für weitere Pflichten im Arbeitsschutz Ihrer Praxis. Aus den ermittelten Gefährdungen leiten Sie die Betriebsanweisungen ab, etwa für den Umgang mit Desinfektionsmitteln, und auf dieser Basis unterweisen Sie Ihr Praxisteam. Beides muss die Praxisleitung nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“) regelmäßig sicherstellen.

Unser Shop wächst laufend. Nach und nach ergänzen wir weitere Vorlagen für den Arbeitsschutz Ihrer Praxis, darunter Betriebsanweisungen und Unterweisungen, die sich unmittelbar an die Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis anschließen. Fehlt Ihnen ein bestimmtes Dokument, kontaktieren Sie uns gerne. Häufig können wir es kurzfristig bereitstellen oder über unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit direkt für Sie erstellen.

 

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis

Ist die Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis Pflicht?

Ja. Sobald eine Praxis mindestens eine Person beschäftigt, muss die Praxisleitung eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Größe der Praxis und von der Zahl der Beschäftigten (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“).

 

Was sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen zur Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis?

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und wird durch mehrere Verordnungen und Regeln für den medizinischen Bereich näher bestimmt. Diese Grundlagen liegen der Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis zugrunde:

 

Wie hängen Gefährdungsbeurteilung, Hautschutzplan und arbeitsmedizinische Vorsorge zusammen?

Die Gefährdungsbeurteilung für Ihre Arztpraxis bildet die Basis, auf der sich weitere Arbeitsschutzdokumente ableiten lassen. Ein solches Dokument ist der Hautschutzplan, dessen Notwendigkeit sich unmittelbar aus den festgestellten Gefährdungen ergibt.

Ein Beispiel aus dem Praxisalltag zeigt den Zusammenhang. Wer regelmäßig mehr als zwei Stunden am Tag mit feuchten Händen arbeitet oder flüssigkeitsdichte Handschuhe als persönliche Schutzausrüstung (PSA) trägt, leistet Feuchtarbeit im Sinne der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 401 („Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“).

Stellt die Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis diese Belastung fest, muss ein Hautschutzplan erstellt werden, der die geeigneten Hautschutz- und Hautpflegemittel festlegt.

Überschreitet die Feuchtarbeit bestimmte Zeitgrenzen, kommt die arbeitsmedizinische Vorsorge hinzu. Bei regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich müssen Sie den Beschäftigten eine Angebotsvorsorge anbieten (§ 5 ArbMedVV), ab regelmäßig vier Stunden täglich wird die Pflichtvorsorge verbindlich (§ 4 ArbMedVV).

Damit bildet die Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis kein einzelnes Dokument. Aus ihr leiten Sie ebenso die Betriebsanweisungen und die darauf aufbauende Unterweisung Ihres Praxisteams ab. Wer die Gefährdungsbeurteilung sorgfältig erstellt, erkennt frühzeitig, welche weiteren Maßnahmen die eigene Praxis tatsächlich braucht.

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