Gefährdungsbeurteilung Baustelle: Vorlage als PDF & Worddatei

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Rechtssicher gemäß DGUV & Arbeitsschutzgesetz

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Ursprünglicher Preis war: 395,00 €Aktueller Preis ist: 195,00 €. zzgl. MwSt.

Die Gefährdungsbeurteilung Baustelle als sofort einsatzbereite Vorlage in Word und PDF. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat alle typischen Baustellengefährdungen bereits erfasst und die passenden Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip ausgearbeitet. Mit dieser Vorlage erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben, u. a. gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Baustellenverordnung (BaustellV). Damit erhalten Sie eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung, die Sie beliebig oft an den Baufortschritt Ihrer Baustelle anpassen können. Den Downloadlink dazu erhalten Sie sofort nach dem Kauf.

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Beschreibung

Gefährdungsbeurteilung Baustelle: Vorlage als PDF & Worddatei

Trotz sinkender Unfallzahlen zählen Tätigkeiten auf Baustellen nach wie vor zu den gefährlichsten Arbeiten überhaupt. Die Gefährdungen ändern sich dabei mit jedem Bauabschnitt. Wer die Gefährdungsbeurteilung Baustelle von Grund auf selbst erstellt, verbringt Tage mit Vorschriften und Branchenkatalogen, bevor die erste Schutzmaßnahme steht.

Diesen Aufwand nimmt Ihnen die Gefährdungsbeurteilung Baustelle Vorlage von Arbeitssicherheit-Fachkraft ab. Wir bieten Ihnen damit eine rechtssichere sowie zeitsparende Möglichkeit, die zahlreichen Gefährdungen auf Ihrer Baustelle richtig und laufend zu bewerten.

Unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage Baustelle vereint Rechtssicherheit mit dem Know-how unserer erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Baustellen jeder Art in ganz Deutschland betreuen.

Sie erhalten die Gefährdungsbeurteilung Baustelle als bearbeitbare Word-Datei sowie als inhaltsgleiches PDF und müssen unsere Vorlage nur noch an Ihre Baustelle anpassen.

Das Anpassen kostet Sie nur wenige Minuten. Zuerst müssen Sie Ihre Stammdaten in die Word-Datei eintragen, wie etwa Bauunternehmen und Baustellen-Anschrift. Danach müssen Sie die Themenbereiche mit Ihrer tatsächlichen Baustelle abgleichen und jeden Punkt streichen, der auf Ihr Bauvorhaben nicht zutrifft. Zuletzt tragen Sie die Verantwortlichen und die Umsetzungstermine für die Maßnahmen ein.

Den Downloadlink zur Gefährdungsbeurteilung Baustelle erhalten Sie direkt nach Ihrem Kauf per E-Mail.

 

Die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung Vorlage Baustelle von Arbeitssicherheit-Fachkraft

Unsere Vorlage für Baustellen bildet die typischen Gefährdungen eines Bauablaufs vollständig ab, die von der Baustelleneinrichtung bis zur Fertigstellung reichen. Zur Gefährdungsbeurteilung dienen elf Gefährdungsfaktoren, mit denen Sie jeden Arbeitsbereich der Baustelle Punkt für Punkt durchgehen können. So bleibt keine Gefährdungsart unberücksichtigt, von der mechanischen Gefahr an der Maschine bis zur psychischen Belastung durch Termindruck.

Auf dieser Grundlage deckt unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage Baustelle alle zentralen Themenbereiche eines Bauvorhabens ab:

  • Absturz an Gerüst, Dachkante, Wandöffnung und offener Baugrube, ab einer Absturzhöhe von einem Meter
  • Standsicherheit von Baugruben und Gräben sowie der fachgerechte Verbau ab 1,25 Meter Tiefe
  • Herabfallende Gegenstände an übereinanderliegenden Arbeitsplätzen
  • Selbstfahrende Arbeitsmittel und Fahrzeuge mit Fahrordnung und gesichertem Sichtfeld
  • Krane, Hebezeuge und Anschlagmittel
  • Elektrische Gefährdungen an Freileitung, Erdkabel und Baustromversorgung
  • Gefahrstoffe wie Quarzstaub bei mineralischer Bearbeitung und Schweißrauche
  • Lärm und Vibration durch schwere Maschinen
  • Thermische Belastung durch Hitze, Kälte und Witterung im Freien
  • Manuelle Lastenhandhabung beim Heben und Tragen
  • Psychische Belastung durch Termindruck, Akkord und Sprachbarrieren
  • Alleinarbeit an schwer einsehbaren Arbeitsplätzen
  • Brand- und Explosionsschutz bei Schweiß- und Trennarbeiten
  • Erste Hilfe und Rettungskette auf der Baustelle
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) samt Absturzschutz und Rettungskonzept

Für jeden dieser Bereiche ist eine wirksame Schutzmaßnahme nach dem STOP-Prinzip ausgearbeitet und die einschlägige Vorschrift benannt. Besonderes Gewicht liegt auf den drei Bereichen, die auf Baustellen die schwersten Unfälle verursachen: Absturz, Gefahrstoffe und Lärm.

 

Nutzen Sie unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage für mehrere Baustellen

Sie kaufen die Vorlage einmal und laden sie als Word-Dokument herunter. Danach können Sie sie auf so vielen Baustellen einsetzen, wie Sie möchten. Weitere Kosten fallen dafür nicht an. Für jede Baustelle müssen Sie das Dokument an die Gegebenheiten vor Ort anpassen, denn eine Baustelle im dicht bebauten Innenstadtbereich braucht andere Maßnahmen als eine auf freiem Feld. So sichern Sie mit einem einzigen Kauf Ihren gesamten Baustellenbetrieb ab.

 

Unsere Gefährdungsbeurteilung Vorlage Baustelle, die mit Ihrem Bauvorhaben mitwächst

Kaum eine Pflicht wird auf dem Bau so oft unterschätzt wie die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung. Mit jedem Bauabschnitt entstehen neue Gefährdungen.

Als vorausgefüllte Worddatei enthält unsere Vorlage bereits alle typischen Baustellengefährdungen samt passender Schutzmaßnahmen. Sie müssen die einzelnen Gefährdungen also nicht mehr selbst zusammenstellen, sondern lediglich prüfen, welche Themen auf Ihre Baustelle zutreffen. Trifft ein Thema nicht zu, etwa Arbeiten am und über Wasser, können Sie es einfach streichen. Bringt Ihre Baustelle eine Besonderheit mit, die noch fehlt, können Sie sie ebenso leicht ergänzen.

Ändert sich später der Bauzustand oder kommt eine neue Tätigkeit in Ihrem Gewerk hinzu, können Sie die betroffene Gefährdung direkt in der Vorlage nachtragen und die aktualisierte Fassung als PDF speichern.

Statt bei jedem Bauabschnitt eine neue Beurteilung durchzuführen, können Sie mit unserer Gefährdungsbeurteilung Vorlage Baustelle Ihr gesamtes Bauvorhaben bewerten und dokumentieren.

So entsteht eine Gefährdungsbeurteilung Baustelle, die genau zu Ihrem Bauablauf passt. Das abgespeicherte PDF dient Ihnen als Nachweis für Ihre Arbeitsschutzdokumentation und kann bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vorgelegt werden.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auch in unserem Beitrag „Gefährdungsbeurteilung für Baustellen“.

 

Wann müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung Baustelle anpassen?

Drei Anlässe machen eine Aktualisierung nötig:

  1. Sobald sich der Bauzustand ändert oder ein neues Arbeitsverfahren zum Einsatz kommt, müssen Sie die betroffenen Gefährdungen neu bewerten.
  2. Nach einem Arbeitsunfall müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung ebenfalls überprüfen.
  3. Und selbst wenn sich nichts ändert, sollten Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung Baustelle mindestens einmal jährlich auf ihre Aktualität überprüfen.

Mit unserer bearbeitbaren Gefährdungsbeurteilung Vorlage Baustelle haben Sie diese Pflicht in kurzer Zeit erledigt.

 

Für wen ist die Gefährdungsbeurteilung Vorlage Baustelle von Arbeitssicherheit-Fachkraft geeignet?

Unsere Vorlage richtet sich an alle am Bau Beteiligten und unterstützt dabei folgende Akteure:

  • Arbeitgeber und Bauunternehmen, die für ihre eigenen Mitarbeiter eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung benötigen.
  • Bauleiter und Vorgesetzte, die die Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle umsetzen und überwachen.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die für mehrere Gewerke oder Auftraggeber arbeiten
  • Subunternehmer, die für ihre eigenen Beschäftigten eine eigene Gefährdungsbeurteilung erstellen und mit den Gegebenheiten der Baustelle abgleichen müssen
  • Bauherren, die die Rahmenbedingungen für den Arbeitsschutz schaffen und bei mehreren beteiligten Gewerken einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen müssen.

Jedes auf der Baustelle tätige Unternehmen muss eine eigene Gefährdungsbeurteilung für seine Beschäftigten durchführen. Die allgemeine Gefährdungsbeurteilung für den Unternehmensstandort deckt den wechselnden Einsatzort Baustelle nicht ab.

Genau diese fachkundige Grundlage liefert Ihnen unsere Gefährdungsbeurteilung Baustelle, die Sie nur noch an Ihr konkretes Bauvorhaben anpassen müssen.

 

Weitere Arbeitsschutzdokumente für Ihre Baustelle

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für den gesamten Arbeitsschutz auf Ihrer Baustelle. Aus den ermittelten Gefährdungen leiten Sie die passenden Betriebsanweisungen ab. Diese bilden wiederum die Grundlage für die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nach § 12 ArbSchG („Unterweisung“).

In unserem Shop finden Sie deshalb die passenden Betriebsanweisungen und Unterweisungen, mit denen Sie alle Dokumente in Ihrem Unternehmen aufeinander abstimmen.

Unser Shop befindet sich derzeit noch im Aufbau

Wenn Sie eine Vorlage für Ihre Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen oder Sicherheitsunterweisung nicht gefunden haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir erstellen Ihre gewünschte Vorlage auf Wunsch individuell und passen sie genau an Ihr Bauvorhaben an.

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Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung Baustelle

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung Baustelle?

Eine Gefährdungsbeurteilung Baustelle ist die schriftliche Beurteilung aller Gefährdungen nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“), denen die Beschäftigten bei den Bauarbeiten ausgesetzt sind. Sie erfasst die Gefährdungen der jeweiligen Tätigkeit, bewertet das Risiko und legt die passenden Schutzmaßnahmen fest. Weil eine Baustelle kein fester Arbeitsplatz ist, bezieht sie sich immer auf die konkrete Bauphase und den jeweiligen Tätigkeitsbereich.

 

Ist die Gefährdungsbeurteilung auf einer Baustelle Pflicht?

Ja. Jeder Arbeitgeber muss nach § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) die Gefährdungen für seine Beschäftigten beurteilen. Für Bauarbeiten konkretisiert die DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ diese Pflicht. Ohne eine aktuelle und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung drohen bei einer Kontrolle durch eine Arbeitsschutzbehörde oder die BG Bau Beanstandungen und im Schadensfall die persönliche Haftung.

 

Wer erstellt eine Gefährdungsbeurteilung für eine Baustelle?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber, in der Regel das bauausführende Unternehmen. Die Durchführung darf er an eine fachkundige Person übertragen, meist an eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Fehlt im Unternehmen die nötige Fachkunde, muss sich der Arbeitgeber fachlich unterstützen lassen. Genau diese Fachkunde steckt bereits in unserer Gefährdungsbeurteilung Vorlage Baustelle.

 

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die Gefährdungsbeurteilung Baustelle?

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht und wird für Bauarbeiten durch das berufsgenossenschaftliche Regelwerk und die zugehörigen Technischen Regeln konkretisiert.

Die zentrale Grundlage bildet § 5 ArbSchG (Beurteilung der Arbeitsbedingungen). Danach muss jeder Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und die notwendigen Schutzmaßnahmen ableiten. Die Pflicht, das Ergebnis schriftlich festzuhalten, folgt aus § 6 ArbSchG (Dokumentation).

Eine Baustelle ist arbeitsschutzrechtlich eine Arbeitsstätte. Deshalb gilt auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit § 3 ArbStättV („Gefährdungsbeurteilung“), deren Anforderungen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) im Detail beschreiben. Für Arbeitsmittel wie Gerüste, Leitern und Maschinen kommt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit § 3 BetrSichV („Gefährdungsbeurteilung“) hinzu, die durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert wird.

Speziell für die Baustelle regelt die Baustellenverordnung (BaustellV) mit § 3 BaustellV („Koordinierung“) die Pflichten des Bauherrn und die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen an einem Bauvorhaben. Den unfallverhütungsrechtlichen Maßstab setzt die DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“, die durch die DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“ näher erläutert wird. Aus ihr stammt etwa die Vorgabe, dass eine Absturzgefahr bereits ab einer Absturzhöhe von einem Meter besteht.

Je nach Tätigkeit gelten weitere Vorschriften. Beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Quarzstaub gilt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), deren § 6 GefStoffV („Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) zusammen mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) den Rahmen setzt. Bei Lärm und Vibration durch schwere Maschinen kommt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) mit § 3 LärmVibrationsArbSchV („Gefährdungsbeurteilung“) zum Tragen. Unsere Vorlage ordnet jedem Themenbereich die dafür relevante gesetzliche Vorgabe zu.

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