Beschreibung
Ob Röntgengeräte in der Arztpraxis oder radioaktive Stoffe im Labor: Wer mit ionisierender Strahlung arbeitet, muss vor Beginn der Tätigkeit unterwiesen werden.
Mit der rechtssicheren Strahlenschutzunterweisung online von Arbeitssicherheit-Fachkraft können Ihre Mitarbeiter diese Unterweisung eigenständig auf jedem Endgerät zeit- und ortsunabhängig durchführen. Das interaktive E-Learning steht in 21 Sprachen bereit und benötigt keine Installation. Eine Lernerfolgskontrolle am Ende prüft das Verständnis Ihrer Mitarbeiter.
Nach der digitalen Unterschrift wird automatisch ein Unterweisungsnachweis als PDF erstellt. Zusätzlich erhalten Sie von uns alle Unterweisungsnachweise gebündelt, nachdem Ihre Mitarbeiter die Unterweisung Strahlenschutz durchgeführt haben. Diese dienen Ihrer Arbeitsschutzdokumentation und müssen bei einer Prüfung durch eine Arbeitsschutzbehörde oder einer BG-Kontrolle vorgelegt werden. Den Zugang zu unserer digitalen Unterweisungsvorlage erhalten Sie direkt nach Ihrem Kauf per E-Mail.
Was ist eine Unterweisung Strahlenschutz?
Eine Strahlenschutzunterweisung informiert darüber, wie man sich beim Arbeiten mit ionisierender Strahlung vor unnötiger Strahlenexposition schützen kann und im Störfall richtig handelt. Des Weiteren erläutert sie, welche Gefahren dabei auftreten können und mit welchen Schutzmaßnahmen man sich davor schützen kann.
Grundsätzlich wird zwischen der Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und der jährlichen Wiederholung unterschieden. Die Erstunterweisung schließt meist eine praktische Einweisung in den konkreten Arbeitsplatz ein und fällt daher umfangreicher aus, während die Wiederholung auf den Vorkenntnissen der Teilnehmer aufbauen kann.
Die Themen der Strahlenschutzunterweisung online von Arbeitssicherheit-Fachkraft
Unsere Unterweisungsvorlage richtet sich an alle Beschäftigten, die mit ionisierender Strahlung arbeiten oder einen strahlenschutzrechtlichen Kontrollbereich betreten dürfen. Dazu zählen u. a. Arzt- und Zahnarztpraxen sowie radiologische Abteilungen in Kliniken mit Röntgengeräten. Ebenso gehören Labore und Forschungseinrichtungen mit radioaktiven Stoffen dazu, außerdem Industriebetriebe, die Strahlung etwa in der Materialprüfung einsetzen.
Inhaltlich orientiert sich die Unterweisung Strahlenschutz am Themenkatalog der Strahlenschutzverordnung und behandelt folgende Kernpunkte:
- Die Unterweisung erklärt, wie ionisierende Strahlung auf den Körper wirkt und welche Risiken davon ausgehen. Sie behandelt außerdem die Strahlenschutzgrundsätze, nach denen jede Exposition zu rechtfertigen und so gering wie möglich zu halten ist.
- Beschäftigte erkennen die konkreten Gefahren, die von den radioaktiven Stoffen oder Röntgengeräten an ihrem Arbeitsplatz ausgehen.
- Ebenso behandelt die Unterweisung Strahlenschutz die nicht strahlenbedingten Gefahren, soweit sie mit dem Strahlenschutz zusammenhängen.
- Die Unterweisung zeigt auf, wie man durch Abstand und Abschirmung die Strahlenexposition senken kann. Ebenso behandelt sie Aspekte rund um die Schutzkleidung und persönliche Dosimetrie, bei der jeder Beschäftigte seine individuelle Strahlendosis mit einem am Körper getragenen Dosimeter misst.
- Das Einhalten der Zutrittsregelungen für Kontroll- und Überwachungsbereiche gehört ebenso zur Unterweisung Strahlenschutz wie die Hygiene- und Verhaltensregeln, die in diesen Bereichen gelten. Hinzu kommt das richtige Verhalten bei Unfällen und Störfällen.
- Ein weiterer Punkt ist die Strahlenschutzanweisung des Betriebs. In diesem Dokument legt der Strahlenschutzverantwortliche die Arbeitsabläufe, Schutzmaßnahmen und Zuständigkeiten für den jeweiligen Arbeitsplatz fest. Unsere Strahlenschutzunterweisung erklärt diese Inhalte und stellt sicher, dass die Beschäftigten sie verstehen.
- Zuletzt zeigt die Strahlenschutzunterweisung online, wie und an wen Beschäftigte Vorkommnisse und Auffälligkeiten melden müssen.
Am Ende steht eine Lernerfolgskontrolle, die prüft, ob Ihre Mitarbeiter die Inhalte verstanden haben. Als Arbeitgeber legen Sie selbst fest, ab welcher Erfolgsquote die Strahlenschutzunterweisung als bestanden gilt. Ob Sie den Maßstab bei 60, 90 oder 100 % setzen, entscheiden Sie nach den Anforderungen Ihres Betriebs.
Die gesetzlichen Grundlagen der Unterweisung Strahlenschutz
Jeder Arbeitgeber muss seine Beschäftigten über die Gefahren am Arbeitsplatz unterweisen. Diese allgemeine Pflicht steht in § 12 ArbSchG („Unterweisung“) und in § 4 DGUV Vorschrift 1 („Unterweisung der Versicherten“). Für Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung kommt § 63 StrlSchV („Unterweisung“) hinzu, der die Inhalte und die jährliche Wiederholung genauer regelt.
Verantwortlich für die Unterweisung ist der Strahlenschutzverantwortliche. Er muss sie nicht selbst durchführen, sondern kann diese Aufgabe an einen bestellten Strahlenschutzbeauftragten oder an eine andere fachkundige Person übertragen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung bleibt jedoch bei ihm.
Neben der Unterweisung verlangt § 98 StrlSchV („Einweisung in Tätigkeiten mit Strahlungsquellen“) eine praktische Einweisung. In ihr werden die Beschäftigten am Gerät und an den Arbeitsabläufen vor Ort angeleitet. Diesen praktischen Teil kann ein digitales Angebot nicht ersetzen, während die Beschäftigten den theoretischen Teil als Strahlenschutzunterweisung online durchführen können.
Die Unterweisungsinhalte sowie der Zeitpunkt jeder Unterweisung müssen aufgezeichnet und von den unterwiesenen Personen unterschrieben werden. Die Unterweisungsnachweise müssen 5 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgezeigt werden. Bei der Strahlenschutzunterweisung online von Arbeitssicherheit-Fachkraft entstehen die notwendigen Unterweisungsnachweise automatisch durch die Unterschriften Ihrer Mitarbeiter.
Wie oft muss man eine Strahlenschutzunterweisung machen?
Die Strahlenschutzunterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr stattfinden. Diese jährliche Wiederholung schreibt die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) verbindlich vor:
„Die Unterweisung ist erstmals vor Aufnahme der Betätigung oder vor dem erstmaligen Zutritt zu einem Kontrollbereich durchzuführen. Danach ist die Unterweisung mindestens einmal im Jahr zu wiederholen.“
(Quelle: § 63 Abs. 1 StrlSchV)
Über die Erstunterweisung sowie die jährliche Wiederholung hinaus muss außerdem unterwiesen werden, sobald sich die Bedingungen am Arbeitsplatz ändern. Das gilt zum Beispiel bei einem neuen Gerät, bei geänderten Arbeitsabläufen oder nach einem Störfall.
Unsere Strahlenschutzunterweisung online ist sowohl für die Erstunterweisung als auch für die jährliche Wiederholungsunterweisung geeignet.
In welcher Form ist eine Unterweisung im Strahlenschutz durchzuführen?
Nach § 63 StrlSchV muss die Unterweisung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgen und ist grundsätzlich mündlich durchzuführen. Zugelassen ist aber auch die Durchführung über ein E-Learning, sofern nach der Unterweisung eine Erfolgskontrolle stattfindet und die Beschäftigten die Möglichkeit für Nachfragen haben.
Genau diese beiden Bedingungen erfüllt die Strahlenschutzunterweisung online von Arbeitssicherheit-Fachkraft:
Eine Lernerfolgskontrolle schließt jede Unterweisung ab. Für etwaige Rückfragen Ihrer Mitarbeiter ist Ihr Strahlenschutzverantwortlicher oder Strahlenschutzbeauftragter die zuständige Ansprechperson.
Die Forderung nach einer verständlichen Sprache erfüllt unser E-Learning mit insgesamt 21 verfügbaren Sprachen, sodass auch Beschäftigte ohne deutsche Muttersprache die Inhalte sicher verstehen.
Was kostet die Unterweisung Strahlenschutz von Arbeitssicherheit-Fachkraft?
Unsere Strahlenschutzunterweisung online steht Ihnen für 14,97 € pro Mitarbeiter zur Verfügung. Sie zahlen ausschließlich für die tatsächlich durchgeführten Unterweisungen. Sollten Sie mehr Zugänge gekauft haben, als am Ende tatsächlich genutzt wurden, wird Ihnen der Differenzbetrag automatisch rückerstattet.
Weitere Unterweisungsvorlagen rund um den Arbeitsschutz finden Sie in unserer Kategorie Unterweisungen.
FAQ zur Unterweisung Strahlenschutz
Wer ist Strahlenschutzverantwortlicher und wer ist Beauftragter?
Strahlenschutzverantwortlicher ist nach § 69 StrlSchG („Strahlenschutzverantwortlicher“), wer eine Tätigkeit mit ionisierender Strahlung bei der zuständigen Behörde anmeldet oder eine Genehmigung dafür besitzt. In der Praxis ist das der Inhaber oder die Leitung des Unternehmens, also etwa der Praxisinhaber oder der Geschäftsführer der Klinik. Er trägt die Gesamtverantwortung für den Strahlenschutz. Sobald ein Unternehmen eine solche Tätigkeit aufnimmt, gibt es damit automatisch einen Strahlenschutzverantwortlichen.
Den Strahlenschutzbeauftragten regelt § 70 StrlSchG („Strahlenschutzbeauftragter“). Er wird vom Strahlenschutzverantwortlichen schriftlich bestellt und übernimmt den Strahlenschutz im Tagesgeschäft. Dafür muss er die nötige Fachkunde besitzen und die Arbeitsabläufe vor Ort beaufsichtigen.
Einen Strahlenschutzbeauftragten muss der Verantwortliche nach § 70 Absatz 1 StrlSchG bestellen, soweit dies für den Strahlenschutz notwendig ist. Wenn der Strahlenschutzverantwortliche den Strahlenschutz selbst sicherstellen kann, etwa in einer kleinen Praxis mit eigener Fachkunde, ist keine gesonderte Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten nötig.
Falls es einen oder mehrere Strahlenschutzbeauftragte in einem Unternehmen gibt, bleibt die Hauptverantwortung immer beim Strahlenschutzverantwortlichen.
Was unterscheidet Strahlenschutzanweisung und Unterweisung?
Die Strahlenschutzanweisung ist ein schriftliches Dokument, das der Strahlenschutzverantwortliche für seinen Betrieb erstellt. Sie regelt verbindlich die Arbeitsabläufe, die Schutzmaßnahmen, die Dosimetrie und das Verhalten bei Störfällen.
Die Strahlenschutzunterweisung baut darauf auf. In ihr werden die Inhalte dieser Anweisung erklärt, sodass die Beschäftigten sie verstehen und im Arbeitsalltag anwenden können. Kurz gesagt legt die Anweisung die Regeln fest, während die Unterweisung sie den Beschäftigten näherbringt.
Welche Strahlenarten sind für den Strahlenschutz in der Klinik relevant?
Im klinischen Bereich spielt vor allem die Röntgenstrahlung eine Rolle, etwa in der Diagnostik und in der Computertomografie. In der Nuklearmedizin und der Strahlentherapie kommt die Gammastrahlung radioaktiver Stoffe hinzu. Beide gehören zur ionisierenden Strahlung, die für den Strahlenschutz gemäß dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) maßgeblich ist. Je nach verwendetem radioaktivem Stoff kommen außerdem zwei weitere Arten vor, die Beta- und seltener die Alphastrahlung. Welche Strahlenarten an einem konkreten Arbeitsplatz auftreten, hält die Strahlenschutzanweisung des jeweiligen Betriebs fest.
Wer ist Strahlenschutzverantwortlicher in einer Zahnarztpraxis?
In einer Zahnarztpraxis ist der Praxisinhaber der Strahlenschutzverantwortliche, weil er den Betrieb des Röntgengeräts bei der zuständigen Behörde anmeldet. Bei mehreren Inhabern trägt jeder von ihnen diese Verantwortung.
Für das Tagesgeschäft kann der Praxisinhaber einen Strahlenschutzbeauftragten mit der nötigen Fachkunde bestellen, häufig sich selbst oder einen fachkundigen Zahnarzt der Praxis. Die Gesamtverantwortung für den Strahlenschutz bleibt in jedem Fall beim Praxisinhaber.
Gibt es im Strahlenschutz eine persönliche Schutzausrüstung?
Ja, im Umgang mit ionisierender Strahlung kommt spezielle persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz. Dazu zählen Röntgenschürzen und Schutzkleidung mit Bleigleichwert, außerdem Schilddrüsenschutz, Bleiglasbrillen und Schutzhandschuhe. Diese Ausrüstung senkt die Strahlendosis, die auf den Körper einwirkt.
Von der Schutzausrüstung zu unterscheiden ist die persönliche Dosimetrie. Das am Körper getragene Dosimeter schützt nicht selbst, sondern misst die individuelle Strahlendosis. Beides ist Teil der Strahlenschutzunterweisung, damit die Beschäftigten ihre Ausrüstung richtig verwenden und die Messung verstehen.
Für den allgemeinen Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung im Arbeitsschutz bieten wir eine eigene Unterweisung PSA an. Diese behandelt Schutzausrüstung nach dem allgemeinen Arbeitsschutzrecht und nicht die spezielle Ausrüstung für den Strahlenschutz.
Ist im Strahlenschutz eine arbeitsmedizinische Vorsorge nötig?
Für Beschäftigte, die in Deutschland beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, regelt die Strahlenschutzverordnung die ärztliche Überwachung, § 77 StrlSchV („Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen“). Sie richtet sich nach der Höhe der Strahlenexposition und unterscheidet zwei Kategorien, die § 71 StrlSchV („Kategorien beruflich exponierter Personen“) festlegt. Durchführen dürfen die Überwachung ausschließlich behördlich ermächtigte Ärzte.
- Kategorie A umfasst nach § 71 StrlSchV („Kategorien beruflich exponierter Personen“) Beschäftigte, die im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert erhalten können oder die festgelegten Grenzwerte für die Augenlinse, die Haut oder die Extremitäten überschreiten. Für sie schreibt § 77 StrlSchV („Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen“) die ärztliche Überwachung vor. Sie müssen vor der erstmaligen Aufgabenwahrnehmung von einem ermächtigten Arzt untersucht werden und diese Untersuchung danach innerhalb eines Jahres nach der letzten Untersuchung wiederholen.
- Kategorie B umfasst nach § 71 StrlSchV Beschäftigte, die im Kalenderjahr mehr als 1 Millisievert effektive Dosis erhalten können, die Werte der Kategorie A aber nicht erreichen. Für sie besteht keine regelmäßige Pflicht zur ärztlichen Überwachung. Nach § 77 Absatz 4 StrlSchV kann die zuständige Behörde eine solche Überwachung jedoch anordnen, wenn die Arbeitsbedingungen oder der Gesundheitszustand es erfordern.
Nach dem Ende einer strahlenexponierten Tätigkeit gibt es zusätzlich die ärztliche Überwachung nach § 78 StrlSchV („Ärztliche Überwachung nach Beendigung der Aufgabenwahrnehmung“). Sie soll mögliche Spätfolgen frühzeitig erkennen. Inhaltlich umfasst die Untersuchung eine Anamnese, eine körperliche Untersuchung, Blut- und Urintests sowie eine Beratung zu Arbeitsplatz und Schutzmaßnahmen.





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