Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) kann Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern oder die Schwere von Verletzungen reduzieren. Dabei ist die Bandbreite an PSA so vielfältig wie die Arbeitsumgebungen selbst: Sie reicht von einfachem Augenschutz wie Sonnenbrillen über Gehörschutz und Atemmasken bis hin zu spezialisierter Ausrüstung wie Rettungswesten, die vor Ertrinken schützen.
In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die verschiedenen Kategorien von PSA, welche Ausrüstungsgegenstände es gibt und was Sie als Arbeitgeber bei der Auswahl und Wartung sowie Unterweisung PSA beachten sollten.
Die PSA im STOP-Prinzip
Im Arbeitsschutz legt das STOP-Prinzip die Rangfolge von Schutzmaßnahmen fest. Diese muss immer eingehalten werden. Obwohl die Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auf den ersten Blick eine einfache und kostengünstige Lösung für den Arbeitgeber zu sein scheint, stellt sie im Rahmen der Arbeitssicherheit jedoch immer die letzte Option dar, um Gefährdungen durch Arbeitsmittel, Tätigkeiten oder Arbeitsumgebungen zu minimieren.
Welchen Gesetzen und Vorgaben unterliegen persönliche Schutzausrüstungen?
Wie bei allen Arbeitsschutzmaßnahmen bildet auch bei der Bereitstellung der PSA das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Grundlage.
Zusätzlich sind persönliche Schutzausrüstungen durch europäische und nationale Vorschriften geregelt. Eine zentrale Grundlage bildet die EU-Verordnung 2016/425, die die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für PSA definiert. Alle PSA-Produkte müssen mit dem CE-Zeichen versehen sein, das ihre Konformität mit den europäischen Sicherheitsstandards bestätigt.
Darüber hinaus regelt in Deutschland die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung am Arbeitsplatz. Sie schreibt ebenfalls vor, dass persönliche Schutzausrüstungen nur dann verwendet werden darf, wenn gemäß dem STOP-Prinzip technische oder organisatorische Maßnahmen das Risiko nicht ausreichend reduzieren können.
Die drei Kategorien der Schutzausrüstungen:
Die EU-Verordnung 2016/425 gewährleistet nicht nur ein einheitliches Schutzniveau innerhalb der Europäischen Union. Sie teilt persönliche Schutzausrüstungen auch in drei Kategorien ein, abhängig von der Art und Schwere der Risiken, vor denen sie schützen soll.
- Kategorie I umfasst Schutz gegen geringfügige Risiken, wie Gartenhandschuhe oder einfache Schutzbrillen.
- Kategorie II deckt mittlere Risiken ab, darunter Sicherheitsschuhe oder Schutzhelme, die eine EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle erfordern.
- Kategorie III richtet sich an PSA für schwerwiegende Gefahren mit potenziell tödlichen oder irreversiblen Folgen, wie Atemschutzgeräte oder Absturzsicherungen. Für diese Produkte sind besonders strenge Prüf- und Überwachungsverfahren vorgesehen.
(Quelle: DGUV Test: Persönliche Schutzausrüstungen – PSA-Richtlinie)
Persönliche Schutzausrüstungen im Überblick: Einsatzbereiche und Schutzfunktionen
PSA-Bereich | Schutzfunktion |
Augen- und Gesichtsschutz | Schutz der Augen und des Gesichts vor Verletzungen und anderen Schädigungen. |
Gehörschutz | Reduzierung und Vermeidung von Lärmeinwirkung auf das Gehör. |
Hand- und Armschutz | Schutz der Hände und Arme (bis über den Ellbogen) vor Verletzungen, Hautschädigungen und Vibrationen. |
Hautschutz | Systematischer Schutz der Haut durch Hautmittel gegen Erkrankungen und Schädigungen bei der Arbeit (Hautschutzplan). |
PSA gegen Absturz, Ertrinken und Versinken | Schutz durch Absturzsicherungssysteme, Haltesysteme, Auffangsysteme sowie Ausrüstung gegen Ertrinken oder Versinken. |
Atemschutz | Schutz vor dem Einatmen gesundheitsgefährdender Stoffe oder Sauerstoffmangel in der Umgebungsluft. |
Schutzkleidung | Schutz des Körpers vor Verletzungen, chemischen Einwirkungen, Witterungseinflüssen oder Kälte. |
Sicherheitsschuhe | Schutz der Füße vor mechanischen Einwirkungen, Chemikalien, Hitze, Kälte oder Rutschgefahr. |
Die PSA wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt
Die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) erfolgt auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung. Bei der Beurteilung werden nicht nur Arbeitstätigkeiten und Arbeitsmittel bewertet, sondern auch Arbeitsbedingungen wie z. B. Arbeiten in kalten oder heißen Umgebungen. Mehr darüber können Sie in unserem Blogbeitrag Arbeitsstättenverordnung: Temperatur Regelung für den Arbeitsplatz nachlesen.
In der Gefährdungsbeurteilung wird auch festgehalten, dass die PSA nicht nur dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, sondern auch zur jeweiligen Tätigkeit und den Bedürfnissen des Arbeitnehmers passen muss. So könnten beispielsweise Schutzhandschuhe, die die Feinmotorik einschränken, bei bestimmten Tätigkeiten ungeeignet sein, da sie die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeit behindern.
Die individuelle Anpassung der persönlichen Schutzausrüstung
Im § 2 PSA-BV ist außerdem festgehalten, dass persönliche Schutzausrüstungen individuell auf die Beschäftigten abgestimmt sein müssen und grundsätzlich nur für den Gebrauch durch eine einzelne Person vorgesehen sind.
Wenn es jedoch notwendig ist, dass mehrere Personen dieselbe Ausrüstung nutzen, müssen Sie als Arbeitgeber sicherstellen, dass dabei weder Gesundheitsrisiken noch hygienische Probleme für die Benutzer entstehen.
Sämtliche Kosten, die bei der Anschaffung persönlicher Schutzausrüstungen entstehen, liegen gemäß § 3 ArbSchG und § 2 DGUV-Verordnung 1 beim Arbeitgeber.
Schutzwirkung und technische Anforderungen für PSA gemäß EN-Normen
Die EN-Normen bilden die Grundlage für die technischen Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen. Sie legen fest, welche Schutzwirkung gegen spezifische Gefahren notwendig ist, und definieren die entsprechenden Prüfverfahren.
Jede PSA muss diesen Normen entsprechen, um den erforderlichen Schutz zu gewährleisten. Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass die Ausrüstung diese Anforderungen erfüllt. Die Schutzleistung wird in verschiedene Leistungsklassen unterteilt. So muss beispielsweise ein Auffanggurt gemäß der „EN 354 PSA gegen Absturz“, Mindestanforderungen wie Belastbarkeit und Sicherheit erfüllen, um den geltenden Sicherheitsstandards zu genügen.
Kombination von persönlicher Schutzausrüstung: Worauf es ankommt
An vielen Arbeitsplätzen ist der gleichzeitige Einsatz verschiedener persönlicher Schutzausrüstungen erforderlich, um Schutz für mehrere Körperbereiche oder gegen unterschiedliche Gefahren zu gewährleisten.
Dabei müssen Sie sicherstellen, dass sich die einzelnen Teile der PSA in ihrer Schutzwirkung nicht gegenseitig beeinträchtigen. Als Arbeitgeber müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Kompatibilität der PSA prüfen und mögliche Risiken durch Wechselwirkungen bewerten. Hierbei können bestehende Erkenntnisse Ihrer Mitarbeiter sowie Herstellerangaben eine wertvolle Hilfe sein.
Die Wartung der persönlichen Schutzausrüstung
Damit die Schutzwirkung von PSA langfristig erhalten bleibt, muss sie regelmäßig gewartet werden. Dabei müssen Sie diese auf Verschleiß, Beschädigungen und die Funktionsfähigkeit gemäß den Vorgaben des Herstellers überprüfen oder durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit überprüfen lassen.
Für bestimmte Ausrüstungen wie Atemschutzgeräte oder Auffanggurte sind zudem dokumentierte Prüfungen durch Sachkundige erforderlich. Die Wartungsintervalle richten sich nach Einsatzbedingungen und gesetzlichen Vorgaben. Bei festgestellten Mängeln muss die PSA repariert oder ausgetauscht werden.
Die Unterweisung zur PSA
Nach § 3 PSA-BV sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Beschäftigten gemäß § 12 ArbSchG darin zu unterweisen, wie sie ihre persönliche Schutzausrüstungen sicher und korrekt verwendet müssen. Falls nötig, müssen Sie zusätzlich eine Schulung oder praktische Übungen zur richtigen Benutzung durchführen.
Die Unterweisung zur persönlichen Schutzausrüstung muss immer vor Aufnahme einer Tätigkeit erfolgen und sollte einmal jährlich zur Auffrischung durchgeführt werden. Bei minderjährigen Beschäftigten sogar zwei Mal im Jahr.
Eine Unterweisung setzt sich immer aus verschiedenen Bereichen eines Arbeitssystems zusammen
So erhält beispielsweise ein Dachdecker auch mehrere Unterweisungen, wie:
- eine Unterweisung zur Ladesicherung (wenn er Material mit aufs Dach nimmt)
- eine Unterweisung zum Arbeiten auf Gerüsten
- eine Unterweisung zur Prävention von Abstürzen und gegebenenfalls
- eine Unterweisung zu Asbest und Gefahrstoffen (wenn es sich um ein asbesthaltiges Welleternitdach handeln sollte)
Mehr über Sicherheitsunterweisungen erfahren Sie in unserem Artikel Sicherheitsunterweisungen im Arbeitsschutz.
Außerdem müssen Arbeitgeber für jede bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung alle notwendigen Informationen in einer Form und Sprache zur Verfügung stellen, die für alle Beschäftigten leicht verständlich ist.
Sie haben noch Fragen zur persönlichen Schutzausrüstung oder brauchen Unterstützung im Bereich Arbeitssicherheit?
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit sind wir deutschlandweit für Unternehmen aller Branchen im Einsatz.