Arbeitsschutz ist nicht nur ein Thema für große Unternehmen – auch in Kleinbetrieben ist er unverzichtbar, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und den Arbeitsalltag sicher zu gestalten. Oft stehen hier jedoch andere Prioritäten im Vordergrund, da Zeit, Budget und Ressourcen begrenzt sind. Trotzdem ist es möglich – und auch Ihre gesetzliche Pflicht – für die Arbeitssicherheit aller Beschäftigten zu sorgen. In diesem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen und praktische Tipps, um den Arbeitsschutz in Ihrem Kleinbetrieb erfolgreich umzusetzen.
Was ist ein Kleinbetrieb?
Ein Kleinbetrieb ist ein Unternehmen, das sich durch eine überschaubare Anzahl von Beschäftigten und einen begrenzten Umsatz auszeichnet. Laut Definition gehören Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von maximal 10 Millionen Euro zu den Kleinbetrieben. Sie bilden das Rückgrat der Wirtschaft, stehen jedoch oft vor besonderen Herausforderungen, wenn es um den Arbeitsschutz Kleinbetrieb geht.
Typische Herausforderungen: Arbeitssicherheit Kleinbetrieb
In großen Unternehmen stehen meist ausreichend finanzielle Mittel und Personal zur Verfügung, um den Arbeitsschutz umfassend und rechtssicher zu gestalten. Kleinbetriebe hingegen kämpfen mit begrenzten Ressourcen und einem engen Budget, was die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen erheblich erschwert. Der Gesetzgeber kommt aber auch auf Kleinbetriebe zu. So ist z.B. die ASA-Sitzung erst ab 20 Beschäftigten Pflicht.
Tagesgeschäft bindet viele Ressourcen
In Kleinbetrieben bindet das Tagesgeschäft oftmals einen Großteil der Ressourcen. Der Fokus liegt häufig auf dem unmittelbaren Betriebserfolg, der Kundenzufriedenheit und der Bewältigung des täglichen Arbeitsaufwands. Dadurch bleibt wenig Zeit, um sich um den Arbeitsschutz im Kleinbetrieb zu kümmern. Arbeitssicherheitsmaßnahmen geraten in den Hintergrund, weil andere Aufgaben als dringender angesehen werden.
Fehlendes Budget
Ein weiteres Problem ist das knappe Budget. Arbeitsschutzmaßnahmen sind ein Kostenfaktor, der beispielsweise durch Unterweisungen, Schutzmaterialien oder die Beauftragung externer Sicherheitsfachkräfte entsteht.
Fehlendes Bewusstsein
Bei der Arbeitssicherheit Kleinbetriebe gibt es oft keine klaren Zuständigkeiten für den Arbeitsschutz. Der Unternehmer selbst ist für zahlreiche Aufgaben in seinem Betrieb verantwortlich – vom laufenden Geschäftsbetrieb bis zur Buchhaltung – und muss sich zudem noch um die Sicherheit seiner Mitarbeitenden kümmern. Diese Mehrfachbelastung führt häufig dazu, dass der Arbeitsschutz nicht die Aufmerksamkeit erhält, die er benötigt.
Reaktives statt präventives Verhalten
Die Arbeitssicherheit Kleinbetrieb agiert häufig reaktiv anstatt präventiv, was den Arbeitsschutz betrifft. Erst wenn behördliche Auflagen, Betriebsprüfung durch die BG oder ein aktuelles Ereignis, wie beispielsweise ein Unfall, eintreten, wird der Arbeits- und Gesundheitsschutz aktiv angegangen. Das kann am Ende schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn aufgrund dieser Vernachlässigung Menschen zu Schaden kommen und/oder in der Folge von Unfällen hohe Strafen und rechtliche Konsequenzen entstehen.
Arbeitssicherheit ist eine lohnenswerte Investition
Arbeitssicherheit wird in Kleinbetrieben oft nur als zusätzlicher Kostenfaktor und weiteres To-do gesehen – doch der Nutzen geht weit darüber hinaus. Gerade dank kurzer Entscheidungswege, flachen Hierarchien und einer oft familiären Struktur lassen sich Sicherheitsmaßnahmen flexibel und praxisnah umsetzen.
Vorteile von Arbeitssicherheit in Kleinbetrieben:
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- Weniger Ausfallzeiten: Gesunde Mitarbeitende sind weniger oft krank.
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- Höhere Produktivität: Ein sicheres Umfeld steigert die Effizienz.
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- Motivierte Mitarbeitende: Wer sich sicher fühlt, arbeitet besser.
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- Besseres Betriebsklima: Eine gute Sicherheitskultur stärkt das Team.
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- Positives Image: Ein sicherer Arbeitsplatz macht Eindruck bei Kunden und Partnern.
Die Arbeitssicherheit Kleinbetrieb sollte daher fester Bestandteil der Unternehmensstrategie sein – für langfristigen Erfolg und ein positives Arbeitsumfeld.
DGUV Vorschrift 2: Arbeitssicherheit Kleinbetrieb
Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie Betriebe ihre Beschäftigten sicher und gesund halten können – mit klaren Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Diese Vorschrift gilt für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe. Für Kleinbetriebe bietet sie flexible Lösungen, um den Arbeitsschutz im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu organisieren. Dabei können Unternehmer zwischen zwei Modellen wählen: der klassischen Regelbetreuung oder einer alternativen Betreuung, die mehr Eigeninitiative erfordert.
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Regelbetreuung Arbeitssicherheit Kleinbetrieb
Die Regelbetreuung setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: der Grundbetreuung und der anlassbezogenen Betreuung.
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- Bei der Grundbetreuung geht es um die regelmäßige Beratung des Unternehmers zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz. Dabei arbeiten der Unternehmer, der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit eng zusammen, um eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und diese immer aktuell zu halten.
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- Die anlassbezogene Betreuung erfolgt bei speziellen Ereignissen, zum Beispiel bei Änderungen der Arbeitsverhältnisse oder nach Unfällen, bei der Planung und Errichtung neuer Betriebsanlagen, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe oder der Gestaltung neuer Arbeitsplätze. Für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitenden gibt es keine festen Mindesteinsatzzeiten. Diese werden individuell, basierend auf der Gefährdungsbeurteilung, festgelegt.
Für wen ist die Regelbetreuung geeignet?
Die Regelbetreuung ist eine verpflichtende Betreuungsform für alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe. Bei Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden erfolgt die Grundbetreuung in festgelegten Zeitabständen, die sich je nach Betreuungsgruppe unterscheiden. Die Zuordnung der Betriebsarten zu diesen Betreuungsgruppen erfolgt anhand des Wirtschaftszweigschlüssels (WZ-Schlüssel), wie in Anlage 2, Abschnitt 4 der DGUV Vorschrift 2 beschrieben. Dadurch kann die Betreuung besser auf die jeweiligen Anforderungen und Risiken der Branche zugeschnitten werden.
Vor- und Nachteile der Regelbetreuung
Vorteile:
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- Kontinuierliche Unterstützung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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- Hohes Sicherheitsniveau durch regelmäßige Beratung
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- Feste Ansprechpartner für alle Fragen zum Arbeitsschutz
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- Rechtssichere Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
Nachteile:
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- Erhöhter organisatorischer Aufwand, insbesondere für Kleinbetriebe
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- Regelmäßige Einbindung externer Fachkräfte kann Kosten verursachen
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- Weniger Flexibilität, da feste Zeitintervalle eingehalten werden müssen
Was ist die alternative Betreuung?
Die alternative Betreuung ist ein Modell, das es Unternehmern ermöglicht, den Arbeitsschutz selbst zu organisieren. Die Voraussetzung besteht darin, dass sie aktiv ins Tagesgeschäft eingebunden sind und regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Der Unternehmer übernimmt dabei eine zentrale Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz seines Betriebs. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt werden nur bei Bedarf hinzugezogen. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen dokumentiert und der Berufsgenossenschaft auf Verlangen nachgewiesen werden müssen.
Eigeninitiative des Unternehmers
Bei der alternativen Betreuung liegt der Fokus klar auf der Eigeninitiative des Unternehmers. Er trägt die Verantwortung für die Organisation des Arbeitsschutzes und muss dabei sowohl die betrieblichen Anforderungen als auch die gesetzlichen Vorgaben im Blick behalten. Dies bedeutet auch, dass er Zeit in Schulungen und Fortbildungen investiert, um sich die nötigen Kenntnisse anzueignen. Gerade in kleinen Unternehmen, wo selten die Möglichkeit besteht, Aufgaben zu delegieren, wird der Unternehmer dadurch zum „Arbeitsschutzexperten“.
Vor- und Nachteile der Alternativen Betreuung
Vorteile:
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- Hohe Flexibilität, da der Unternehmer selbst entscheidet, wann und wie Maßnahmen umgesetzt werden
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- Einsparungen bei den Kosten für externe Fachkräfte
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- Direkte Einbindung des Unternehmers in alle Belange des Arbeitsschutzes
Nachteile:
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- Erhöhter zeitlicher Aufwand für Schulungen und Fortbildungen
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- Unternehmer muss neben seinen vielen anderen Aufgaben auch die Verantwortung für den Arbeitsschutz übernehmen
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- Hohe Eigeninitiative erforderlich, was zusätzliche Belastungen mit sich bringen kann
Für wen ist die Alternative Betreuung geeignet?
Die alternative Betreuung ist besonders für kleinere Unternehmen geeignet, die bis zu 50 Mitarbeitende haben und deren Unternehmer aktiv am Betriebsgeschehen teilnehmen. Sie bietet eine kostengünstige Möglichkeit, den Arbeitsschutz selbst zu organisieren, setzt jedoch Engagement und Eigenverantwortung voraus. Unternehmen, die ihren Arbeitsschutz so eigenständig wie möglich gestalten wollen, profitieren von der Flexibilität dieses Modells. Jedoch sollten sie sicherstellen, dass der Unternehmer genug Zeit und Ressourcen zur Verfügung hat, um diesen Aufgaben gerecht zu werden.
Auch Kleinbetriebe brauchen eine Gefährdungsbeurteilung
Auch für Kleinbetriebe ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht, damit alle Arbeitsrisiken im Blick sind und so gut wie möglich reduziert werden können. Unabhängig von der Betriebsgröße müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorweisen. Dies gilt für alle Branchen und Betriebe mit mindestens einer beschäftigten Person, unabhängig vom Gefährdungspotenzial.
Ab wann brauchen Kleinbetriebe eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitenden muss der Unternehmer, abhängig von den konkreten Bedingungen des Betriebs wie der Arbeitsumgebung und der täglichen Organisation, eine ausreichende Anzahl von Sicherheitsbeauftragten benennen. Dies ist in der DGUV Vorschrift 1 festgelegt.
Je nach Berufsgenossenschaft gibt es für Kleinbetriebe verschiedene Möglichkeiten für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung:
Regelbetreuung
Hier wird eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein sicherheitstechnischer Dienst sowie ein Betriebsarzt beauftragt, die die festgelegten Betreuungsstunden für den Betrieb leisten. Für Betriebe mit maximal 10 Beschäftigten erfolgt die Grundbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Abständen von 1, 3 oder 5 Jahren, abhängig von der Betreuungsgruppe.
Alternativmodell (für Betriebe bis 50 Beschäftigte)
Bei diesem bereits vorgestellten Modell erfolgt eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung durch den Unternehmer, der unter anderem an Schulungen teilnimmt, sicherheitsbewusst im Alltag handelt, und den Beratungsbedarf anhand von Gefährdungsbeurteilungen erkennt und in Anspruch nimmt. Bei besonderen Anlässen wird eine externe Fachkraft hinzugezogen.
Eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit direkt einzustellen oder einen eigenen Mitarbeiter, der die nötigen Voraussetzungen (z. B. Meister, Techniker, Ingenieur) erfüllt, entsprechend ausbilden zu lassen. Dieser Mitarbeiter kann die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusätzlich zu seiner bisherigen Tätigkeit übernehmen.
Warum es sich für kleine Unternehmen lohnt, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen
Fazit: So können Kleinbetriebe das Thema Arbeitsschutz umsetzen
Die Arbeitssicherheit Kleinbetrieb ist eine Herausforderung, aber auch eine lohnenswerte Investition. Trotz begrenzter Ressourcen ist es möglich, durch flexible Modelle wie die Regel- oder Alternativbetreuung die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Die DGUV Vorschrift 2 bietet hier sehr praktikable und praxisnahe Lösungen, um den Arbeitsschutz zu organisieren und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Auch wenn der Arbeitsschutz manchmal als zusätzliche Belastung empfunden wird, profitieren Kleinbetriebe langfristig von motivierten und gesunden Mitarbeitenden, einem besseren Betriebsklima und einem positiven Unternehmensimage. Arbeitsschutz ist kein Luxus, sondern ein wichtiger Baustein für den nachhaltigen Erfolg – auch für kleinere Unternehmen.
FAQ: Ihre häufigen Fragen zum Arbeitsschutz in Kleinbetrieben
Wie viel Zeit muss für den Arbeitsschutz in Kleinbetrieben eingeplant werden?
Die Zeit für den Arbeitsschutz hängt von der Größe des Betriebs und den Risiken ab. Für die Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitenden gibt es keine festen Mindesteinsatzzeiten – sie werden individuell nach der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Regelmäßige Schulungen und Überprüfungen sollten jedoch immer eingeplant werden. Wir bieten für die Arbeitssicherheit Kleinbetrieb einfache, schnelle und preiswerte Lösungen. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot an.
Wie dokumentiere ich den Arbeitsschutz richtig?
Alle Maßnahmen, wie etwa die Gefährdungsbeurteilung, müssen dokumentiert und archiviert werden. Dies kann digital oder in Papierform erfolgen und muss auf Verlangen der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden können.
Welche Rolle spielen Schulungen im Arbeitsschutz für Kleinbetriebe?
Schulungen sind essenziell, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über Risiken informiert sind und wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten müssen. Unternehmer, die das Alternativmodell wählen, müssen zudem regelmäßig an Schulungen teilnehmen.
Welche Pflichten haben Mitarbeitende in Bezug auf den Arbeitsschutz?
Mitarbeitende müssen die vorgeschriebenen Maßnahmen einhalten, Schutzausrüstung nutzen, sicherheitsrelevante Gefahren melden und an Schulungen teilnehmen.
Welche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung bei der Einführung neuer Maschinen?
Bei der Einführung neuer Maschinen muss die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden, um alle neuen Risiken zu bewerten und Schutzmaßnahmen festzulegen.
Was sind häufige Fehler beim Arbeitsschutz in Kleinbetrieben?
Fehler wie fehlende Gefährdungsbeurteilung, mangelnde Dokumentation, unzureichende Schulungen und der Versuch, alles allein zu bewältigen, erhöhen das Unfallrisiko und können rechtliche Konsequenzen haben.
Wann sollte der Betriebsarzt einbezogen werden?
Der Betriebsarzt sollte bei besonderen Anlässen wie der Einführung von Gefahrstoffen, Umgestaltung der Arbeitszeiten, oder bei gesundheitlichen Problemen der Mitarbeitenden hinzugezogen werden.
Kann ich als Kleinbetrieb die Arbeitsschutzmaßnahmen delegieren?
Ja, Arbeitsschutzmaßnahmen können an qualifizierte Mitarbeitende oder externe Fachkräfte delegiert werden. In der Regelbetreuung übernehmen Betriebsarzt und Fachkraft wichtige Aufgaben, während im Alternativmodell der Unternehmer stärker in der Verantwortung steht.
Was passiert, wenn Arbeitsschutzvorgaben nicht eingehalten werden?
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder und Haftungsfälle. Ein gut organisierter Arbeitsschutz minimiert diese Risiken und gewährleistet die Sicherheit der Mitarbeitenden.