Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz: Vorlage als PDF & Word

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Rechtssicher gemäß DGUV & Arbeitsschutzgesetz

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Ob Büro oder Werkstatt: Die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz muss jedes Unternehmen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchführen, sobald es Mitarbeiter beschäftigt. Mit unserer Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz Vorlage sparen Sie sich die tagelange Einarbeitung in die elf Gefährdungsfaktoren. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben diese vollständig vorbereitet, sodass Sie die Gefährdungsbeurteilung ohne Vorkenntnisse an Ihr Unternehmen anpassen und rechtssicher dokumentieren können. Sie erhalten die Vorlage als Word-Datei sowie als PDF direkt nach Ihrem Kauf mit einem Downloadlink und können sofort loslegen.

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Beschreibung

Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz: Vorlage als PDF & Word

Als Arbeitgeber tragen Sie in Ihrem Unternehmen die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Wenn Sie die vom Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen möchten, ohne dafür Tage an Recherche zu investieren, ist die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz von Arbeitssicherheit-Fachkraft die ideale Lösung für Ihren Betrieb.

Unsere Vorlage wurde von unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit erstellt und berücksichtigt alle Gefährdungsfaktoren, die an einem Arbeitsplatz auftreten können, vom Büro bis zur Produktionshalle.

Dank der vorausgefüllten Vorlage benötigen Sie keine Vorkenntnisse und können die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz ganz einfach an die Gegebenheiten Ihres Unternehmens anpassen.

Neben der Wirtschaftlichkeit und Zeitersparnis sind Sie damit auch bei einer Kontrolle durch eine Arbeitsschutzbehörde oder die Berufsgenossenschaft bestens gerüstet. Nach dem Kauf steht Ihnen die Gefährdungsbeurteilung als Word-Datei sowie als PDF zum Download zur Verfügung. Den Downloadlink erhalten Sie von uns per E-Mail.

 

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz?

Gemäß § 5 ArbSchG („Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) ist jeder Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet, die Gefährdungen in seinem Betrieb zu ermitteln und zu bewerten.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein Sicherheits-Check für jeden Arbeitsplatz, der Arbeitsunfälle und Krankheiten verhindern soll. Man sucht in jedem Bereich nach möglichen Gefährdungen, von diversen Stolperfallen über laute Maschinen und Chemikalien bis hin zum Stress durch Zeit- und Termindruck. Wie man dabei Schritt für Schritt vorgehen sollte, können Sie auch in unserem Beitrag „Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz“ nachlesen.

Unsere Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz ist selbsterklärend, da unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit jeden Schritt bereits vorbereitet haben und Sie die einzelnen Gefährdungsfaktoren nur noch durchgehen und an Ihren Betrieb anpassen müssen.

 

Die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz Vorlage von Arbeitssicherheit-Fachkraft

Unsere Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz Vorlage enthält die elf Gefährdungsfaktoren, die an jedem Arbeitsplatz zu prüfen sind:

  • Mechanische Gefährdungen wie Sturz, Stolpern und Quetschstellen.
  • Elektrische Gefährdungen durch beschädigte Kabel oder Betriebsmittel.
  • Gefahrstoffe durch Einatmen oder Hautkontakt, etwa bei Reinigungsmitteln.
  • Biologische Arbeitsstoffe wie Viren, Bakterien und Schimmelpilze.
  • Brand- und Explosionsgefährdungen durch brennbare Stoffe und Zündquellen.
  • Thermische Gefährdungen durch heiße oder kalte Oberflächen.
  • Physikalische Einwirkungen wie Lärm, Vibration und Strahlung.
  • Arbeitsumgebung wie Beleuchtung, Raumklima und Bewegungsflächen.
  • Physische Belastung durch Heben, Zwangshaltungen und wiederkehrende Tätigkeiten.
  • Psychische Belastung durch Zeitdruck, Monotonie und Konflikte im Team.
  • Sonstige Gefährdungen wie Alleinarbeit oder der Kontakt mit Tieren und Pflanzen.

Zusätzlich müssen Sie zu jeder Gefährdung eintragen, wie hoch das Risiko ist und welches Restrisiko nach den Maßnahmen bleibt. In den weiteren Feldern vermerken Sie die zuständige Person, die Umsetzungsfrist sowie den Termin für die Wirksamkeitsprüfung. Die ausgefüllte Gefährdungsbeurteilung Vorlage dient anschließend als rechtssichere Dokumentation gemäß § 6 ArbSchG („Dokumentation“).

 

Wie oft müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz aktualisieren?

Einen genauen Zeitraum nennt das Arbeitsschutzgesetz nicht (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Maßgeblich ist hier eher der Anlass: Sobald sich die Arbeit im Unternehmen ändert, muss die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn neue Maschinen oder Arbeitsstoffe eingeführt werden oder der Betrieb umgebaut wurde. Auch wenn sich Arbeitsabläufe maßgeblich ändern oder gehäufte Beinahe-Unfälle oder Arbeitsunfälle auftreten, kann dies auf übersehene Gefährdungen hinweisen. Und nicht zuletzt können auch neue gesetzliche Vorgaben eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung notwendig machen.

Ohne konkreten Anlass sollte die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze spätestens alle zwei bis drei Jahre auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Für einzelne Bereiche können kürzere, verbindliche Abstände gelten, etwa beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen.

 

Für wen ist die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz von Arbeitssicherheit-Fachkraft geeignet?

Unsere Vorlage eignet sich für jedes Unternehmen und jede Branche, da die elf Gefährdungsfaktoren an jedem Arbeitsplatz zu prüfen sind. Der Dokumentationsaufwand richtet sich nach dem tatsächlichen Risiko. Für ein kleines Büro wird die Gefährdungsbeurteilung weniger aufwendig ausfallen als für einen Handwerksbetrieb.

Verantwortlich für die Durchführung bleibt in jedem Fall die Unternehmensleitung, auch wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder ein Betriebsarzt beratend bei der Erstellung mitwirken.

Für unterschiedliche Branchen bieten wir zusätzlich zur Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz spezifische Gefährdungsbeurteilung Vorlagen an, die die allgemeinen Gefährdungsfaktoren um die typischen Gefährdungen des jeweiligen Bereichs ergänzen. Dazu zählen unter anderem unsere Gefährdungsbeurteilung Arztpraxis und Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz oder unsere Gefährdungsbeurteilung Pflege für den stationären und ambulanten Pflegebereich.

 

Weitere Arbeitsschutzdokumente für Ihren Betrieb

Aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung lassen sich die nächsten Schritte im Arbeitsschutz ableiten. Für Tätigkeiten mit besonderen Risiken müssen Sie eine Betriebsanweisung erstellen, die den sicheren Umgang mit bestimmten Arbeitsmitteln und das Verhalten bei gefährlichen Arbeiten oder Notfällen regelt. Auf dieser Grundlage müssen Sie Ihre Mitarbeiter gemäß § 12 ArbSchG („Unterweisung“) unterweisen, unter anderem bei Gefahrstoffen oder persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Wir bauen unseren Online-Shop laufend aus und ergänzen ihn mit weiteren Vorlagen für einen zeitgemäßen Arbeitsschutz, darunter Betriebsanweisungen und Unterweisungen, die an die Gefährdungsbeurteilung anschließen. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, das wir noch nicht anbieten, kontaktieren Sie uns bitte. Häufig können wir Ihr gewünschtes Produkt kurzfristig bereitstellen oder über unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit direkt für Sie erstellen.

 

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze

Wer macht eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz?

Verantwortlich ist die Unternehmensleitung. Sie kann die Aufgaben an fachkundige Personen übertragen, etwa an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt. Sinnvoll ist zudem, die Beschäftigten einzubeziehen, da diese die Gefährdungen an ihren Arbeitsplätzen am besten kennen.

Diese Aufgabe können Sie auch an uns übergeben. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen die Gefährdungsbeurteilung deutschlandweit direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen durch. Ist Ihr Standort aus einer Betriebsbegehung bereits bekannt, können wir Sie ebenso online unterstützen.

 

Was ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz?

Damit ist die Beurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz gemeint, die seit 2013 als eigener Gefährdungsfaktor zu prüfen ist (§ 5 ArbSchG Abs. 3 Nr. 6 „psychische Belastungen bei der Arbeit“). Dabei geht es, wie vielfach fälschlicherweise angenommen wird, nicht um die psychische Verfassung der Beschäftigten, sondern lediglich um jene Faktoren, die psychische Belastungen auslösen können. Dazu gehören beispielsweise hoher Zeitdruck, Monotonie, ungünstige Arbeitszeiten, Konflikte im Team oder auch unangemessene Kommunikation durch die Führungsebene. Die psychische Gefährdungsbeurteilung wird häufig vernachlässigt, was sich oft erst bei behördlichen Kontrollen zeigt.

 

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verlangt, dass Sie für jeden Arbeitsplatz vorab beurteilen, welche Gefährdungen für eine schwangere oder stillende Frau bestehen können. Diese anlassunabhängige Beurteilung müssen Sie bereits vorliegen haben, bevor eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mitteilt (§ 10 MuSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen“).

Sobald eine Mitarbeiterin eine Schwangerschaft mitteilt, müssen Sie die konkreten Schutzmaßnahmen für ihren Arbeitsplatz festlegen. Dabei gilt eine feste Rangfolge: Zuerst müssen Sie die Arbeitsbedingungen so anpassen, dass keine Gefährdung mehr besteht. Ist das nicht möglich, müssen Sie der Frau einen anderen geeigneten Arbeitsplatz zuweisen. Erst wenn auch das ausscheidet, darf ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.

Mit unserer Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz Vorlage als Word & PDF können Sie diese Pflicht rechtssicher durchführen.

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