Sicherheitsunterweisungen im Arbeitsschutz: Darauf müssen Betriebe besonders achten

(zuletzt aktualisiert: 16.02.2026)

Ein sicherer Arbeitsplatz entsteht nicht von allein. Es braucht klare Regeln und gut informierte Mitarbeitende. Neben der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung gehört die Sicherheitsunterweisung zu den wichtigsten Maßnahmen im Arbeitsschutz. Sie vermittelt praxisnah, wie Gefahren erkannt und Unfälle vermieden werden können und stärkt das Bewusstsein für die Arbeitssicherheit.

In diesem Beitrag von Arbeitssicherheit-Fachkraft informieren wir Sie über die aktuelle Gesetzeslage und zeigen Ihnen, wie Sie Sicherheitsunterweisungen rechtskonform und vor allem wirksam für Ihr Team durchführen können.

 

Was ist eine Sicherheitsunterweisung und warum ist sie wichtig?

Eine Unterweisung informiert Beschäftigte über Gefahren am Arbeitsplatz und stellt Maßnahmen vor, mit denen typische Unfälle im eigenen Arbeitsbereich vermieden werden können.

Sicherheitsunterweisungen stärken das Bewusstsein für Themen rund um den Arbeitsschutz und sind eine wichtige Grundlage für eine sichere und gesunde Umgebung.

Der gesetzliche Background zur Sicherheitsunterweisung

Bei Unterweisungen handelt sich nicht nur um eine Empfehlung, sondern um eine gesetzliche Pflicht, die u. a. im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert ist. Hier ist festgelegt, dass Sie als Arbeitgeber Ihre Beschäftigten regelmäßig und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen müssen:

„Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.“

(Quelle: § 12 ArbSchG)

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Rahmen für Sicherheitsunterweisungen im Arbeitsschutzgesetz, das von § 4 DGUV Vorschrift 1 konkretisiert wird, gibt es weitere Gesetze und Vorschriften, die einen direkten Bezug auf bestimmte Tätigkeiten, Arbeitsplätze oder Personengruppen nehmen.

Dazu gehören zum Beispiel die Betriebssicherheitsverordnung (§ 12 BetrSichV „Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten“), die Unfallverhütung durch Prävention aus dem § 15 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) oder die Gefahrstoffverordnung (§ 14 GefStoffV „Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“) beim Umgang mit Gefahrenstoffen.

Wann muss unterwiesen werden?

Sicherheitsunterweisungen sind als Teil des Arbeitsschutzes so etwas wie ein Dauerthema in Unternehmen. Damit alle auf dem neuesten Stand bleiben, gibt es klare Regeln, wann und wie oft geschult werden muss.

  1. Ersteinweisung: Bevor neue Mitarbeitende ihre Tätigkeit aufnehmen, steht die erste Sicherheitsunterweisung an. Hier erfahren sie alles, was sie für einen sicheren Start wissen müssen: von Schutzmaßnahmen bis hin zum Verhalten in Notfällen. Niemand soll ins kalte Wasser springen: Arbeitssicherheit beginnt mit dem ersten Tag .
  2. Jährliche Auffrischung der Sicherheitsunterweisung: Nach spätestens einem Jahr ist es Zeit, das Wissen aufzufrischen. Auch wenn sich nichts verändert hat, ist eine Wiederholung verpflichtend.
  3. Anlassbezogene Sicherheitsunterweisungen bei Veränderungen: Manche Situationen erfordern spontane Unterweisungen. Das passiert zum Beispiel dann, wenn neue Maschinen oder Verfahren eingeführt werden, nach Unfällen oder Beinaheunfällen oder wenn sich gesetzliche Vorgaben ändern.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Jugendliche unter 18 Jahren ausbilden, müssen Sie diese gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetzt „in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich“ unterweisen (§ 29 JArbSchG „Unterweisung über Gefahren“).

Für alle anderen Beschäftigten ist die Wiederholung der Sicherheitsunterweisung mindestens einmal jährlich vorgesehen.

Welche Konsequenzen gibt es bei einem Verstoß gegen die Unterweisungspflicht?

Betriebe, die ihre Unterweisungspflicht ignorieren bzw. ihr nicht fristgerecht nachkommen, riskieren rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Sie müssen mit Bußgeldern rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes können diese Summen bis zu 30.000 Euro betragen (§ 25 ArbSchG „Bußgeldvorschriften“).

Kommt es zu einem Arbeitsunfall und es stellt sich heraus, dass Sie in Ihrem Betrieb keine oder unzureichende Unterweisungen durchgeführt wurden, können die Haftungsrisiken für Sie als Arbeitgeber erheblich steigen. Neben der finanziellen Belastung durch Schadensersatzansprüche leidet auch das Ansehen Ihres Unternehmens. Sie können die Unterweisung auch ganz einfach durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit durchführen lassen.

Diese Inhalte müssen Sicherheitsunterweisungen abdecken

Im Alltag geht das Bewusstsein für die Gefahren am Arbeitsplatz schnell verloren. Umso wichtiger ist es, jährliche Sicherheitsunterweisungen sowohl bei Arbeiten im Büro als auch im Bereich Werkstatt und Produktion durchzuführen.

Allgemeingültige Themen für Sicherheitsunterweisungen

Die Gefahren, die an einem Arbeitsplatz lauern, können sehr unterschiedlich sein. Schließlich unterscheiden sich reine Büroarbeitsplätze erheblich von der Arbeit in einem Chemielabor oder im Bereich der Produktion, wenn mit oder an Maschinen gearbeitet wird. Die allgemeinen Themen beziehen sich auf ein sicheres Verhalten in Not- und Alltagssituationen:

  • Verhalten im Brandfall
    Was tun, wenn ein Feuer ausbricht? Mitarbeitende lernen durch die Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz, wie sie Evakuierungswege nutzen und Löschmittel sicher einsetzen können.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
    Von der stabilen Seitenlage bis zur Nutzung eines Defibrillators – Erste Hilfe kann Leben retten und gehört deshalb in jede Sicherheitsunterweisung.
  • Umgang mit Raubüberfällen oder anderen Notfällen
    Besonders in Branchen wie Handel oder Banken ist das richtige Verhalten in Extremsituationen ein wichtiges Unterweisungsthema.

Betriebsspezifische Unterweisungsthemen

Neben den allgemeinen Themen gibt es Inhalte, die speziell auf die Tätigkeiten und Gefahren des jeweiligen Betriebs zugeschnitten sind. Dazu gehören:

  • Gefährdungen durch Maschinen oder Geräte
    Mitarbeitende erfahren, wie sie Maschinen sicher bedienen, Fehler vermeiden und sich im Störfall korrekt verhalten.
  • Umgang mit Gefahrstoffen
    Welche Substanzen dürfen nicht zusammen gelagert werden? Wie schützt man sich vor gefährlichen Dämpfen?
  • Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten in großer Höhe
    Ob auf Baugerüsten oder bei der Wartung von Anlagen – Absturzsicherung und sicheres Arbeiten auf Höhen sind hier zentrale Themen.
  • Spezifische Gefahren in Werkstätten, auf Baustellen oder in der Produktion
    Je nach Branche gibt es besondere Herausforderungen, wie Lärmschutz in der Produktion oder Umgang mit schwerem Gerät auf Baustellen. Auch der Umgang mit extremen Temperaturen am Arbeitsplatz muss im Hinblick auf die Arbeitsstättenverordnung überprüft werden.

Indem Sie die Unterweisungsthemen an die individuellen Gegebenheiten Ihres Betriebs anpassen, sorgen Sie für ein hohes Maß an Sicherheit für alle Mitarbeitenden.

Wer ist für die Sicherheitsunterweisung im Betrieb verantwortlich?

Grundsätzlich ist es Ihre Pflicht als Arbeitgeber Ihre Mitarbeitenden zu unterweisen. Diese Pflicht können Sie auch an Personen delegieren, die über das notwendige Fachwissen und die entsprechende Erfahrung verfügen (§ 13 ArbSchG „Verantwortliche Personen“ und § 13 DGUV-Vorschrift 1„Pflichtenübertragung“).

Obwohl die Gesetzgebung keine genaue Berufsgruppe nennt, gibt es klare Empfehlungen, wer geeignet ist, Sicherheitsunterweisungen durchzuführen:

  • Sicherheitsfachkräfte:
    Ein Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt das technische Know-how mit, um Unterweisungen gezielt und effektiv durchzuführen. Da sie meistens auch die Gefährdungsbeurteilung durchführt, kennt sie alle Risiken im Betrieb und kann die Sicherheitsunterweisung daran anpassen.
  • Führungskräfte mit Fachkunde:
    Abteilungs- oder Teamleiter, die mit den Tätigkeiten ihrer Mitarbeitenden vertraut sind, können Unterweisungen ebenfalls durchführen. Wichtig ist, dass sie ausreichend geschult sind und über die notwendigen Kenntnisse verfügen.
  • Externe Experten oder Betriebsärzte:
    In besonderen Fällen, etwa bei sehr komplexen Gefährdungen oder im Rahmen des Mutterschutzes können auch Betriebsärzte hinzugezogen werden. Sie bringen eine zusätzliche Perspektive ein und ergänzen interne Schulungen.

Egal wer die Unterweisung in Ihrem Betrieb durchführt: Die Verantwortung für die Richtigkeit der Unterweisung  bleibt immer bei Ihnen als Arbeitgeber.

So gelingt eine praxisnahe Durchführung von Sicherheitsunterweisungen

Die Durchführung von Sicherheitsunterweisungen ist mehr als das reine Ablesen von Verhaltensregeln. Sie muss verständlich, methodisch vielfältig und nachvollziehbar dokumentiert sein. Falls die Deutschkenntnisse im Team nicht ausreichen, sollten Unterweisungen in der jeweiligen Muttersprache oder einer anderen gut beherrschten Sprache erfolgen, damit alle Warnhinweise und Regeln richtig ankommen.

Vorbereitung: Die Grundlage für eine effektive Unterweisung

Eine gute Sicherheitsunterweisung beginnt mit einer detaillierten Planung, die auf die individuellen Gegebenheiten und Tätigkeitendes Betriebs abgestimmt ist.

  • Basis Gefährdungsbeurteilung: Jede Sicherheitsunterweisung stützt sich auf die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. In diesem Arbeitsschutzdokument werden die spezifischen Risiken jeder Tätigkeit ermittelt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt, die im Rahmen der Unterweisung praxisnah an das Team vermittelt werden.
  • Praxisnahe Inhalte: Die Unterweisung sollte keine theoretische Abhandlung sein. Vielmehr müssen die Inhalte auf den Arbeitsalltag der Mitarbeitenden abgestimmt werden, sodass sie direkt anwendbar sind.

Methoden und Medien: Abwechslung bringt Erfolg

Monotone Vorträge sind wenig effektiv. Abwechslungsreiche Methoden und der Einsatz moderner Medien fördern die Aufmerksamkeit und das Verständnis derjenigen, die die Schutzmaßnahmen später immerhin in die Praxis umsetzen sollen.

Sicherheitsunterweisungen können beispielsweise durch Demonstrationen, praktische Übungen oder Gruppendiskussionen ergänzt werden. Simulationen bleiben den Teilnehmenden ebenfalls besser im Gedächtnis. Auch Videos, Schaubilder oder schriftliche Unterlagen machen komplexe Unterweisungsthemen greifbarer. Je abwechslungsreicher die Medienwahl, desto besser werden die Inhalte aufgenommen.

Präsenzunterweisung vs. digitale Unterweisung: was ist besser?

Seit Januar 2026 bietet die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) erweiterte Spielräume für die betriebliche Betreuung. Bis zu 50 % der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung dürfen nun digital erfolgen, sofern die Fachkräfte die örtlichen Gegebenheiten durch eine vorherige Begehung bereits kennen. Dieser Rahmen ermöglicht eine deutlich flexiblere Gestaltung von Unterweisungen.

Online-Unterweisungen eignen sich besonders für allgemeine Themen wie den Brandschutz oder die Büroergonomie, da sie zeitlich flexibel sind und eine einheitliche Wissensvermittlung garantieren. Damit dieses Format rechtssicher ist, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Zugang erfolgt über einen persönlichen Login zur eindeutigen Identifikation der Teilnehmenden.

  • Ein integrierter Test kontrolliert den Lernerfolg am Ende der Einheit.

  • Die Beschäftigten haben jederzeit die Möglichkeit, fachliche Fragen an eine kompetente Person zu richten.

 

Trotz der zunehmenden Digitalisierung gibt es klare gesetzliche und fachliche Grenzen für Online-Formate. In den folgenden Fällen bleibt die persönliche Unterweisung vor Ort die bessere Methode:

  • Neue Mitarbeitende müssen persönlich und vor Ort unterwiesen werden.
  • Der sichere Umgang mit Schutzausrüstung der Kategorie III erfordert ebenfalls praktische Übungen am Objekt.
  • Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen sollte die Sicherheitsunterweisung gemäß der Gefahrstoffverordnung direkt am Arbeitsplatz stattfinden (§ 14 GefStoffV „Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“).
  • Die Einweisung an komplexen Maschinen erfolgt direkt am Gerät, um handwerkliche Abläufe und Reaktionen auf Störungen sicher zu beherrschen.

Die Kombination aus Präsenz und Digital ist für die meisten Unternehmen die beste Wahl: Theoretische Grundlagen können sehr gut digital vermittelt werden – praktische Übungen vor Ort im Unternehmen verbessern die Kompetenz bei risikoreichen Tätigkeiten. 

Die Nachbereitung und Dokumentation von Sicherheitsunterweisungen

Nach der Durchführung der Sicherheitsunterweisung ist die Nachbereitung ebenso wichtig wie die Schulung selbst. Sie überprüft, ob die Inhalte nicht nur vermittelt, sondern auch verstanden und verinnerlicht wurden.

Deshalb ist es wichtig, dass jede Unterweisung an den Kenntnis- und Erfahrungsstand der unterwiesenen Mitarbeiter angepasst ist.

Die abschließende Dokumentation dient Ihnen als Nachweis für interne Kontrollen und externe Prüfungen durch Aufsichtsbehörden und sollte folgende Informationen enthalten:

  • Datum und Dauer der Unterweisung
  • Themen der Sicherheitsunterweisung
  • Namen der Teilnehmenden sowie des Unterweisenden

 

Jetzt Sicherheitsunterweisung von Experten für Arbeitssicherheit durchführen lassen

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, lassen Sie Ihre Unterweisungen von erfahrenen Experten für Arbeitssicherheit durchführen. Wir von Arbeitssicherheit-Fachkraft bieten Ihnen dabei unsere professionelle Unterstützung an. Mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit  gewährleisten Sie nicht nur eine rechtssichere Unterweisung, sondern profitieren auch von praxisnahen Inhalten, die auf die Bedürfnisse Ihres Teams zugeschnitten sind.

Wir bieten die Pflichtunterweisungen flexibel entweder digital oder deutschlandweit bei Ihnen vor Ort an. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und fordern Sie ein kostenloses Angebot ein.

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FAQ: Häufige Fragen zu Sicherheitsunterweisung 

Woher bekomme ich für die Sicherheitsunterweisung spezielle Vorlagen?

Vorlagen für Sicherheitsunterweisungen, insbesondere Muster für Nachweise und Dokumentationen, finden Sie bei Berufsgenossenschaften wie der BG Bau oder der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Die Sicherheitsunterweisungen selbst müssen immer individuell auf die Gefährdungen und Anforderungen Ihres Betriebs zugeschnitten sein. Generische Vorlagen reichen hier nicht aus.

Warum ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig?

Die Dokumentation der Sicherheitsunterweisung dient Ihnen als Nachweis für Behörden und Aufsichtsstellen. Sie sollte Datum, Dauer, Inhalte, Teilnehmende und den Namen des Unterweisenden umfassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Gibt es eine Frist für die Ersteinweisung?

Ja, die Ersteinweisung muss vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. So wird garantiert, dass Mitarbeitende von Anfang an sicher arbeiten können.

Müssen Sicherheitsunterweisungen nachgeholt werden?

Ja, Unterweisungen müssen nachgeholt werden, wenn Mitarbeitende die ursprüngliche Schulung verpasst haben oder neue Gefährdungen auftreten, beispielsweise durch neue Arbeitsmittel oder Verfahren. 

Welche jährlichen Unterweisungen sind Pflicht?

Jährlich vorgeschriebene Unterweisungen umfassen alle Themen, die mit dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zusammenhängen. Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Allgemeine Gefährdungen und spezifische Schutzmaßnahmen.
  • Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Evakuierungswege, Nutzung von Löschmitteln.
  • Erste Hilfe: Grundlagen der Erstversorgung und Notfallmaßnahmen.
  • Gefahrstoffe: Sicherer Umgang mit chemischen Substanzen, Lagerung und Entsorgung.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Gebrauch und Pflege von Helmen, Handschuhen, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhen usw. Die genaue Auswahl hängt von den Tätigkeiten und Gefährdungen in Ihrem Betrieb ab.

Wie hoch sind die Kosten für Unterweisungen?

Wir bieten Pflichtunterweisungen bereits ab einem Preis von 25 € pro Mitarbeiter an. Sollten Sie bereits Bestandskunde von Arbeitssicherheit-Fachkraft sein, ist die Pflichtunterweisung sogar kostenlos für Sie.

Arbeits- und Gesundheitsschutz aus einer Hand

Wir sind ein deutschlandweiter Anbieter für ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte und unterstützen Betriebe aus allen Wirtschaftszweigen bei der Umsetzung zeitgemäßer Arbeitssicherheit.

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