Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen.

Ein Brand kann jederzeit und überall entstehen. Die Folgen reichen von Sachschäden bis hin zu Gefährdungen für Menschenleben. Damit Sie im Ernstfall vorbereitet sind und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, unterstützen Sie unsere Brandschutzbeauftragten als verlässliche Partner bei allen brandschutztechnischen Fragen und der betrieblichen Brandschutzprävention.

Wir unterstützen Sie dabei, behördliche Auflagen zu erfüllen, gesetzliche Anforderungen einzuhalten und die Brandschutzmaßnahmen, basierend auf Ihrer Gefährdungsbeurteilung praktisch umzusetzen.

Die erfahrenen Brandschutzbeauftragten von Arbeitssicherheit-Fachkraft analysieren individuelle Brandrisiken und dokumentieren alle Brandschutzmaßnahmen transparent und rechtskonform.

Ob aus versicherungstechnischen Gründen, aufgrund baulicher Vorgaben oder im unternehmerischen Eigeninteresse: Setzen Sie auf unsere professionelle Unterstützung und profitieren Sie von Sicherheit im vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz.

Brandschutzbeauftragter

Unsere Dienstleistungen als externer Brandschutzbeauftragter.

Ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?

In Deutschland ist ein Brandschutzbeauftragter nicht in jedem Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Die Verpflichtung zur Bestellung ergibt sich aus bestimmten Voraussetzungen, die hauptsächlich im Baurecht und in speziellen Verordnungen festgelegt sind. Nach der Industriebaurichtlinie ist beispielsweise für Betriebe mit einer Geschossfläche von mehr als 5.000 Quadratmetern ein Brandschutzbeauftragter erforderlich.

Auch die Muster-Verkaufsstättenverordnung, die eng mit der Landesbauordnung (LBO) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)  verknüpft ist, sieht ab bestimmten Größen oder Nutzungen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor.

Zusätzlich kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten durch die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen einer Baugenehmigung, durch die Gefährdungsbeurteilung oder durch vertragliche Vorgaben von Versicherungen verlangt werden.

Für Unternehmen, die nicht unter diese speziellen Regelungen fallen, besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Dennoch wird empfohlen, bei erhöhter Brandgefährdung einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, insbesondere wenn dies das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist.

Kosten externer Brandschutzbeauftragter

externer Brandschutzbeauftragter

ab
79 / Monat
  • Bestellung als Brandschutzbeauftragter
  • 1 Brandschutzbegehung pro Jahr vor Ort im Unternehmen
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • 1 Mitarbeiterunterweisung / Jahr
  • Individuelle Expertenberatung

Weitere Dienstleistungen

alles aus einer Hand
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

Ihr Brandschutzbeauftragter deutschlandweit

Wir haben die Zulassungen aller Berufsgenossenschaften

Unsere Leistungen als Brandschutzbeauftragte

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und umfassende Fachkenntnis im Brandschutz. Mit unseren externen Brandschutzbeauftragten sind wir deutschlandweit für Sie im Einsatz und unterstützen Ihr Unternehmen zuverlässig in allen Fragen des Brandschutzes.

  • Unsere Experten führen mindestens einmal jährlich eine gründliche Brandschutzbegehung direkt vor Ort durch, um potenzielle Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und gezielt zu minimieren.

  • Nach jeder Begehung erhalten Sie ein detailliertes, transparentes und rechtssicheres Begehungsprotokoll mit allen festgestellten Maßnahmen und Empfehlungen.

 

  • Wir erstellen für Ihr Unternehmen Brandschutzordnungen (Teile A, B und C) nach DIN 14096, die alle betrieblichen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben umfassend berücksichtigen.

  • Darüber hinaus führen wir Unterweisungen für Ihre Mitarbeitenden persönlich oder online zu allen relevanten Themen des betrieblichen Brandschutzes durch, damit Ihr Team im Ernstfall sicher und richtig handelt und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

 

  • Wir erstellen einen Jahresabschlussbericht zur Arbeitssicherheit, der alle relevanten Aspekte des Brandschutzes und des Arbeitsschutzes zusammenfasst und dokumentiert.

 

Von der ersten Beratung über die Erstellung individueller Brandschutzkonzepte bis zur kontinuierlichen Betreuung stehen Ihnen unsere Brandschutzbeauftragten mit maßgeschneiderten Lösungen zur Seite.

Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an und sichern Sie sich professionelle Unterstützung im Brandschutz

FAQ Externer Brandschutzbeauftragter

Als zentrale Ansprechperson in einem Unternehmen übernimmt ein Brandschutzbeauftragter zahlreiche Aufgaben im Bereich des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Die DGUV Information 205-003 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) listet die folgenden Aufgabenbereiche auf:

  1. Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
  2. Mitwirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  3. Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen im Brandschutz
  7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und Anforderungen des Feuerversicherers
  8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  9. Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
  10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  11. Kontrolle und ggf. Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen usw.
  12. Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  13. Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung interner Brandschutzbegehungen
  14. Melden von Mängeln, Vorschlagen von Maßnahmen zur Beseitigung und Überwachung der Mängelbeseitigung
  15. Unterstützen der Führungskräfte bei regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  16. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z. B. Brandschutzhelfer
  17. Prüfen der Lagerung und Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  18. Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen sowie Flucht- und Rettungswege
  19. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  20. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  21. Kontrolle der Einhaltung festgelegter Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
  22. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  23. Unterstützung der Unternehmensleitung bei der Kommunikation mit Brandschutzbehörden, Feuerwehren, Feuerversicherern, Unfallversicherungsträgern und Arbeitsschutzbehörden
  24. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die den Brandschutz am Standort betreffen
  25. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven Maßnahmen im Notfallmanagement, z. B. für kritische Infrastrukturen oder bei extremen Wetterereignissen
  26. Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz, z. B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresberichte

 

Die genaue Ausgestaltung und der Umfang der angeführten Aufgaben werden im Bestellungsschreiben gemeinsam mit der Unternehmensleitung festgelegt und an die betrieblichen Anforderungen angepasst. Für die Erfüllung dieser Aufgaben sind dem Brandschutzbeauftragten die erforderliche Arbeitszeit, Informationen, Arbeitsmittel und Fortbildungen bereitzustellen. (Quelle: DGUV Information 205-003, S. 14 ff.)

Um als Brandschutzbeauftragter tätig zu werden, sollte man branchenspezifische Kenntnisse über betriebliche Abläufe und Gefahren mitbringen. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung. Darüber hinaus sollten Brandschutzbeauftragte über technisches Verständnis und hohe Zuverlässigkeit verfügen. Falls diese Eigenschaften noch nicht ausreichend vorhanden sind, können sie durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen vor der Ausbildung erworben werden.

Für Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung empfiehlt es sich, Personen mit besonderer Qualifikation einzusetzen. Dazu zählen beispielsweise Mitarbeiter mit feuerwehrtechnischer Ausbildung, Absolventen der Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Hochschulabsolventen mit Schwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.

Ein Brandschutzbeauftragter muss in der Lage sein, sowohl mündlich als auch schriftlich mit der Unternehmensleitung, Führungskräften, Beschäftigten, weiteren Betriebsbeauftragten, Behörden und Versicherern zu kommunizieren. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausübung der Funktion.

Darüber hinaus müssen Brandschutzbeauftragte immer auf dem neuesten Stand sein und die aktuellen Regelwerke und Vorschriften kennen. Deshalb ist es wichtig, dass sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Nur so können sie ihre Aufgaben richtig und sicher erledigen.

In Unternehmen sind sowohl Brandschutzbeauftragte als auch Brandschutzhelfer wichtige Akteure im betrieblichen Brandschutz, unterscheiden sich jedoch deutlich in Aufgaben, Verantwortlichkeiten und rechtlichen Grundlagen.

Brandschutzhelfer sind speziell dafür ausgebildet, im Notfall schnell und richtig zu handeln. Zu ihren Aufgaben gehören die Durchführung von Erstmaßnahmen im Brandfall wie das Löschen von Entstehungsbränden und das Auslösen von Alarmen, die Unterstützung bei der Evakuierung von Personen, die Einweisung der Feuerwehr sowie die Kontrolle der Anwesenheit an Sammelstellen und die Meldung von Brandgefahren oder Mängeln an die zuständigen Stellen. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist vergleichsweise kurz und dauert meist einen halben bis ganzen Tag, wobei praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen im Mittelpunkt stehen.

Brandschutzhelfer sind immer interne Mitarbeiter und übernehmen diese Funktion zusätzlich zu ihrer regulären Tätigkeit. Es handelt sich nicht um eine eigenständige Berufsbezeichnung, sondern um eine Zusatzaufgabe im Rahmen des bestehenden Jobs. Die Verpflichtung, Brandschutzhelfer zu benennen und auszubilden, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“). Das Gesetz verlangt, dass der Arbeitgeber Beschäftigte für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung benennt und schult. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ konkretisiert diese Vorgaben und empfiehlt, dass mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer qualifiziert sein sollten. In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung kann eine höhere Quote erforderlich sein.

Im Gegensatz dazu kann ein Brandschutzbeauftragter entweder intern (mit entsprechender Ausbildung) aus den eigenen Reihen des Unternehmens bestellt oder als externer Dienstleister, wie Arbeitssicherheit-Fachkraft, beauftragt werden. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist nur in bestimmten Betrieben oder bei erhöhter Brandgefahr oder erhöhtem Publikumsverkehr vorgeschrieben und mit einem deutlich umfangreicheren Aufgaben- und Ausbildungsprofil verbunden als das des Brandschutzhelfers.

Sowohl Brandschutzbeauftragte als auch Brandschutzhelfer können grundsätzlich an den vierteljährlichen ASA-Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) teilnehmen. Unserer Erfahrung nach sind jedoch fast ausschließlich Brandschutzbeauftragte bei diesen Sitzungen vertreten, während Brandschutzhelfer zu 99 Prozent nicht anwesend sind.

Bundesweit als Brandschutzbeauftragte im Einsatz

Verlassen Sie sich auf unsere langjährige und branchenübergreifende Expertise im Brandschutz. Unsere externen Brandschutzbeauftragten sind in ganz  Deutschland für Sie unterwegs, wie beispielsweise in BerlinHamburg oder Dortmund.

Einige unserer Brandschutzbeauftragten engagieren sich zusätzlich bei der Freiwilligen Feuerwehr. Sie bringen dadurch neben ihrer fundierten Ausbildung als Brandschutzbeauftragte auch wertvolle Praxiserfahrung und eine besondere Perspektive aus dem aktiven Einsatzdienst mit. So profitieren Sie von umfassendem Fachwissen, das Theorie und Praxis optimal verbindet.

Ob jährliche Brandschutzbegehung, individuelle Beratung oder Sicherheitsunterweisung: Wir sind persönlich vor Ort für Sie da und unterstützen Ihr Unternehmen zuverlässig und zu transparenten Preisen in allen Fragen des Brandschutzes.

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