Leiterprüfung nach DGUV 208-016.
Rechtskonforme Leiterprüfung: Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit der Zusatzqualifikation für die Überprüfung von Steiggeräten wie Leitern, Tritten und fahrbaren Gerüsten sorgen wir dafür, dass Ihre Beschäftigten diese Arbeitsmittel in allen Höhenlagen sowie bei allen Tätigkeiten sicher benutzen können.
Basierend auf den geltenden Arbeitsschutzrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften sind Sie als Arbeitgeber verantwortlich, dass Ihre Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden.
Je nach Nutzung und Beanspruchung Ihrer Leitern sollte diese Prüfung mindestens einmal jährlich erfolgen. So gewährleisten Sie dauerhaft die Einhaltung aller geforderten Sicherheitsstandards und schützen Ihre Beschäftigten wirksam vor Absturzgefahren.
Unsere Sicherheitsfachkräfte stehen Ihnen deutschlandweit zur Verfügung. Fragen Sie jetzt Ihr individuelles Angebot für Ihre Leiterprüfung an!
Unsere Leiterprüfung
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Leiterprüfung ohne Unterbrechung Ihrer Arbeitsprozesse
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Garantiert rechtssicher
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Individuell für alle Leitern
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Vor Ort in Ihrem Betrieb
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Weitere Dienstleistungen
durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit-
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Lärmmessungen am Arbeitsplatz
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Erstellen von Betriebsanweisungen
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Unterweisungen zum Arbeitsschutz
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Schulungen zum Arbeitsschutz
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Individuelle Beratung zur Arbeitssicherheit
FAQ Leiterprüfung nach DIN EN 131
Sind alle Leitern und Tritte prüfpflichtig?
Ja. Alle sogenannten Steiggeräte, die Sie Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig überprüft werden. Wie die Prüfintervalle dafür tatsächlich ausfallen, hängt von Ihren betriebsspezifischen Anforderungen ab, wie etwa der Nutzungshäufigkeit. Bei selten genutzten Leitern in Büros wird eine jährliche Prüfung ausreichen. Tritte und Leitern in Lagerräumen, die täglich verwendet und durch transportierte Waren stark belastet werden, müssen dementsprechend öfter überprüft werden.
Welche gesetzliche Vorgaben gelten bei der Leiterprüfung?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass alle Arbeitsmittel, einschließlich Leitern und Tritten, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. Vor der erstmaligen Nutzung ist gemäß § 3 BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, in der die Prüfumfänge und Prüffristen festgelegt werden.
Die DGUV-Information 208-016 richtet sich mit erläuternden Hinweisen an Unternehmer, die ihren Mitarbeitern tragbare Leitern und Tritte als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen oder diese auch selbst verwenden. Diese begleitende Information zu den Unfallvorschriften (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) basiert auf der Betriebssicherheitsverordnung.
Im zweiten Teil der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121“Gefährdungen von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ werden Absturzgefahren, Absturzsicherung und persönliche Schutzmaßnahmen gegen Abstürze gemäß der Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert: Wenn Sie sich als Arbeitergeber an der TRBS 2121 orientieren, gehen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung rechtskonform umgesetzt haben.
Was wird in der DIN EN 131 geregelt?
Die DIN EN 131 ist eine mehrteilige, europäische Norm, die die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für tragbare Leitern regelt. Sie umfasst mehrere Teile, die verschiedene Aspekte der Konstruktion, Nutzung und Prüfung von Leitern abdecken.
Im Teil 2 der DIN EN 131 beispielsweise gibt es eine klare Unterscheidung zwischen privatem und beruflichem Einsatz von Steiggeräten. Alle Leitern müssen gekennzeichnet sein, ob sie für den privaten oder gewerblichen Einsatz geeignet sind. Als Arbeitgeber müssen deshalb darauf achten, dass Sie nur Leitern „für den beruflichen Gebrauch“ in Ihrem Unternehmen einsetzen.
Wie oft muss eine Leiterprüfung durchgeführt werden?
Die Arbeit mit tragbaren (ortsveränderlichen) Leitern und Tritten birgt im Arbeitsalltag ein erhöhtes Unfallrisiko. Daher ist die regelmäßige Prüfung dieser Arbeitsmittel verpflichtend, wie es die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Information 208-016 vorschreiben.
Neben der ordnungsgemäßen Dokumentation der Prüfung ist es ebenso erforderlich, dass eine gut lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 direkt an der Leiter angebracht ist. Hier kann Einsicht genommen werden, wie man Leitern und Tritte richtig benutzt. Darüber hinaus muss die Benutzerinformation auch Hinweise zur maximalen Belastbarkeit sowie zu möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch enthalten.
Was kostet eine Leiterprüfung?
Bei Fachkraft-Arbeitssicherheit erhalten Sie die Leiterprüfung bereits ab 9 € pro Leiter. In der Praxis führen wir die DGUV-Prüfung von Leitern und Tritten jedoch häufig im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung für unsere Kunden durch. Dadurch können wir die Kosten effizienter kalkulieren und Ihnen ein besonders attraktives, individuelles Angebot anbieten. Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr zu erfahren!
Wer darf eine Prüfung von Leitern und Tritten durchführen?
Die Durchführung der Prüfung obliegt einer „befähigten Person“, die über die notwendigen Qualifikationen verfügt.
„Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.“
(Quelle: § 2 BetrSichV, Absatz 6)
In der Praxis übernimmt die Leiterprüfung häufig eine zusätzlich geschulte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Unsere Sicherheitsfachkräfte verfügen über diese Zusatzqualifizierung im Rahmen ihrer Sifa-Ausbildung.
Die Prüfung von Steiggeräten kann aber auch von einem Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen übernommen werden. Voraussetzung dafür ist die Absolvierung einer Schulung für ortsveränderliche Leitern, Tritte, Podeste und fahrbare Gerüste. Zusätzlich sollten auch Fachkenntnisse zu den entsprechenden Verordnungen und Normen sowie Produktkenntnisse mitgebracht werden.
Die Leiterprüfung auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung
Ob Anlegeleiter, Stehlleiter, Rollleiter oder Mehrzweckleiter: Als langjährige Experten für Arbeitssicherheit überprüfen wir alle Leitern und Tritte in Ihrem Betrieb sorgfältig, um die Sicherheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten.
Wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass technische Schutzmaßnahmen nach aktuellem Stand der Technik nicht ausreichend sind, müssen Sie zusätzliche organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip ergreifen.
Dabei gilt: Technische Schutzmaßnahmen (T) haben immer Vorrang vor organisatorischen (O) Maßnahmen und diese wiederum stehen vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen (P). Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sollte nur dann eingesetzt werden, wenn es unbedingt notwendig ist, und ihre Verwendung ist auf das erforderliche Minimum zu beschränken (§ 4 BetrSichV, Absatz 2 )
So läuft Ihre Leiterprüfung ab
Unsere Leiterprüfung durch eine zertifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt in mehreren Schritten:
- Sichtprüfung:
Im ersten Schritt überprüfen wir Ihre Leitern und Tritte auf sichtbare Mängel wie Risse, Verformungen, Korrosion oder abgenutzte Teile. Anschließend werden die Verbindungen, wie Gelenke, Schrauben und Nieten, auf festen Sitz und einwandfreie Funktion geprüft. Auch der Zustand der Leiterfüße wird von uns kontrolliert, wobei rutschhemmende Elemente wie Gummifüße auf Abnutzung oder Beschädigung überprüft werden. Abschließend werfen wir noch einen prüfenden Blick auf die korrekte Kennzeichnung der Leitern und Tritte, wie beispielsweise die Angaben zur maximalen Belastung und ob eine lesbare Gebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 vorhanden ist.
- Funktionsprüfung:
Hier werden zunächst die beweglichen Teile der Leiter, wie Klappmechanismen, Gelenke und Spreizsicherungen auf ihre einwandfreie Funktion getestet. Anschließend prüfen wir die Standfestigkeit der Leiter, um sicherzustellen, dass sie stabil ist und weder wackelt noch kippt. Abschließend werden die Sicherheitsvorrichtungen, wie Quertraversen oder Haltegurte, auf ihre Festigkeit und Funktion kontrolliert. - Belastungsprüfung:
Hier wird eine Belastung simuliert, die die Leiter im Einsatz aushalten muss. Dabei wird geprüft, ob die Leiter stabil und tragfähig ist. - Dokumentation:
Nach Abschluss der Prüfung werden die Ergebnisse dokumentiert. Dabei wird festgehalten, ob die Leiter den Sicherheitsanforderungen entspricht oder ob Mängel behoben werden müssen. Geprüfte Leitern erhalten eine Prüfplakette sowie einen Eintrag für den nächsten Prüftermin. - Maßnahmen bei Mängeln
Werden von uns Mängel festgestellt, muss die entsprechende Leiter entweder repariert oder unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden, bis sie wieder sicher verwendet werden kann.
Neben der korrekten Verwendung und regelmäßigen Überprüfung Ihrer Steiggeräte ist auch eine ordnungsgemäße Wartung und Lagerung wichtig, damit die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit zwischen den Prüfintervallen gegeben ist. Dafür sind sowohl Sie als Arbeitgeber als auch jene Beschäftigten verantwortlich, die Leitern während des Jahres benutzen.
Unterweisungen zum sicheren Umgang mit Leitern
Die Unterweisung von Mitarbeitern im Umgang mit Steiggeräten wie Leitern, Tritten und fahrbaren Gerüsten ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Ziel ist es, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Die Unterweisung basiert auf den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den DGUV-Informationen (z. B. DGUV 208-016). Sie muss mindestens einmal jährlich sowie bei besonderen Anlässen, wie dem Einsatz neuer Geräte oder nach einem Unfall, durchgeführt werden.
Als Sicherheitsfachkräfte übernehmen wir diese wichtige Aufgabe für Sie. Unsere Unterweisungen zu Leitern und Tritten gestalten wir verständlich und praxisnah, sodass alle Mitarbeiter die Inhalte sicher anwenden können.
Häufige Gefährdungen bei Tätigkeiten auf Leitern
Bei Tätigkeiten auf Leitern lauern viele Gefahren, die schnell zu Unfällen führen können. Beim Überschreiten der Belastungsgrenze etwa wird die Stabilität der Leiter gefährdet. Durch das Aufstellen einer Leiter auf rutschigen oder unebenen Oberflächen, erhöht sich das Risiko des Umkippens oder Wegrutschens.
Neben der Verwendung einer falschen Leiter kann auch das Tragen von ungeeigneten Schuhen ein Absturzrisiko darstellen, das sich durch das Tragen geeigneter Sicherheitsschuhen deutlich reduzieren lässt.
Vermeiden Sie unnötige Risiken und sorgen Sie für eine ausreichende Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb und lassen Sie Ihre Leitern und Tritte von unseren Sicherheitsfachkräften prüfen. Wir übernehmen die regelmäßige Leiterprüfung für Sie: professionell, zuverlässig und rechtssicher.
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Verbinden Sie die Prüfung Ihrer Steiggeräte mit der Regalprüfung
Neben den wiederkehrenden Leiterprüfungen sind regelmäßige Regalprüfungen ebenfalls vom Gesetzgeber vorgegeben. Während die Prüfung von Leitern, Tritten und Podesten keinen großen Zeitaufwand darstellt, benötigt die Überprüfung von Regalen schon etwas mehr Zeit. Wenn Sie beide Prüftermine an einem Tag durchführen lassen, entstehen für Sie keine doppelte Anfahrtskosten.
Ihre Vorteile bei der Leiterprüfung durch Profis:
Ihre Vorteile bei der Leiterprüfung durch Profis:
- Effiziente Leiterprüfung ohne Betriebsunterbrechung: Wir planen die Prüfung Ihrer Leitern und Tritte so, dass Ihr Betriebsablauf reibungslos weiterläuft.
- Umfassende Prüfung nach geltenden Vorschriften: Unsere Fachkräfte übernehmen die Überprüfung sämtlicher Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-016.
- Kombinierte Prüfungen für maximale Arbeitssicherheit: Wo Leitern sind, finden sich oft auch Regale. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre wiederkehrenden Leiter- und Regalprüfungen zu kombinieren und sparen Sie so zusätzliche Logistikkosten.
Mit unserem kombinierten Service sparen Sie nicht nur Zeit und Geld, sondern sorgen auch dafür, dass Ihre Arbeitsmittel allen gesetzlichen Sicherheitsstandards und Vorgaben entsprechen.
In ganz Deutschland für Sie da
Einfach und kostengünstig auslagern: Vom Explosionsschutzdokument bis zur kompletten sicherheitstechnischen Betreuung. Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen wir deutschlandweit Betriebe aller Größen und Branchen bei der Umsetzung eines rechtskonformen Arbeitsschutzes.
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