DGUV V3 Prüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Die DGUV V3 Prüfung zählt zu den wiederkehrenden Prüfungen, die für alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen vorgeschrieben sind. Ziel der DGUV Prüfung ist es, durch regelmäßige Kontrollen Unfälle und Schäden infolge elektrischer Gefahren zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit Ihrer betrieblichen Infrastruktur dauerhaft zu gewährleisten.
Als deutschlandweiter Anbieter übernimmt Arbeitssicherheit-Fachkraft die Durchführung dieser Prüfungen gemäß den aktuellen Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift. Qualifizierte Fachkräfte überprüfen Ihre elektrischen Installationen sorgfältig und dokumentieren die Ergebnisse transparent. So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten, reduzieren Ausfallzeiten und minimieren Haftungsrisiken.
Vertrauen Sie auf eine professionelle, bundesweit verfügbare DGUV V3 Prüfung, die den reibungslosen Betrieb Ihrer Anlagen unterstützt und die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöht.

Elektroprüfung ohne Stress: So vermeiden Sie typische Stolperfallen
Wenn Ihnen nachfolgende typische Herausforderungen rund um die Elektroprüfung bekannt vorkommen, sind Sie nicht allein: Viele Unternehmen fürchten eine hohe Fehlerquote und zahlreiche defekte Betriebsmittel, sobald die nächste DGUV V3 Prüfung ansteht. Doch diese Sorge ist unbegründet. Jeder entdeckte Defekt trägt dazu bei, die Sicherheit im Betrieb zu erhöhen, vor allem bei komplexen Produktionsanlagen oder Maschinen. Deshalb sollte bei der DGUV V3 Prüfung Gründlichkeit immer vor Schnelligkeit stehen.
Viele Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass eine hohe Zahl an festgestellten Mängeln automatisch zu häufigeren Prüfintervallen verpflichtet. Tatsächlich kommt es jedoch darauf an, dass E-Checks regelmäßig und termingerecht durchgeführt werden. Wird der Prüftermin im hektischen Arbeitsalltag übersehen und es kommt zwischen zwei Prüfungen zu einem Schaden, kann das schwerwiegende Folgen für Ihr Unternehmen haben:
- Versicherungen und Berufsgenossenschaften könnten Leistungen verweigern, wenn die Prüfintervalle der DGUV V3 Prüfung nicht eingehalten wurden.
- Auch ein ungeplanter Produktionsstillstand durch defekte Anlagen verursacht schnell hohe Kosten.
Umso wichtiger ist es, dass eine verantwortliche Person in Ihrem Betrieb (idealerweise Ihr Sicherheitsbeauftragter) die Prüftermine zuverlässig im Blick behält. Noch besser ist es, wenn Sie mit Ihrem Prüfdienstleister vereinbaren, dass dieser Sie rechtzeitig vor dem nächsten Termin informiert.
Vertrauen Sie dabei auf die erfahrenen Elektrofachkräfte von Arbeitssicherheit-Fachkraft, die Sie deutschlandweit zuverlässig und stressfrei durch die nächste DGUV V3 Prüfung begleiten.
Arbeitsschutz beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung
Sollte in Ihrem Betrieb noch keine Gefährdungsbeurteilung vorliegen, ist es empfehlenswert, diese zeitnah zu erstellen. Dieses Dokument stellt nicht nur für die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens eine wichtige Grundlage dar, sondern auch für alle Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit, wie beispielsweise für Ihre Elektroprüfungen.
Prüfen Sie jeden Arbeitsplatz sorgfältig und dokumentieren Sie alle potenziellen Gefährdungen sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Beitrag Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Umsetzung einer fundierten Gefährdungsbeurteilung.
Kosten Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
DGUV V3 Prüfung
ab-
E-Check gemäß DGUV V3 Vorschrift
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Standortbegehungen
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Erstellung der Prüfprotokolle
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Inkl. Expertenberatung vor Ort
Weitere Dienstleistungen
alles aus einer Hand-
Gefährdungsbeurteilungen
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Betriebsanweisungen
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Lärmmessungen am Arbeitsplatz
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Regalprüfungen
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Vorbereitung auf BG Kontrolle
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Wir haben die Zulassungen aller Berufsgenossenschaften
Wann ist eine DGUV V3 Prüfung notwendig?
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen verbindlich regelt.
Eine DGUV V3 Prüfung ist immer dann erforderlich, wenn elektrische Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen genutzt werden. Die wichtigsten Zeitpunkte und Anlässe für die Durchführung dieser Prüfung sind:
- Vor der ersten Inbetriebnahme: Jede neue elektrische Anlage oder jedes neue Betriebsmittel muss vor der ersten Nutzung durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht geprüft werden.
- Nach Änderungen oder Instandsetzungen: Werden elektrische Anlagen oder Betriebsmittel verändert oder repariert, ist vor der erneuten Inbetriebnahme eine Prüfung vorgeschrieben.
- In regelmäßigen Abständen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen in festgelegten Intervallen kontrolliert werden. Diese Intervalle richten sich nach den betrieblichen Gegebenheiten und der Beanspruchung der Anlagen, sodass mögliche Mängel rechtzeitig erkannt werden können.
- Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft kann jederzeit eine Prüfung verlangen. In diesem Fall muss ein Prüfbuch mit den Ergebnissen geführt werden.
- Bei Zweifeln an der Sicherheit: Immer dann, wenn Unsicherheiten über den ordnungsgemäßen Zustand bestehen, ist eine Prüfung notwendig.
Alle Prüfungen müssen sich an den anerkannten elektrotechnischen Regeln orientieren, beispielsweise an den VDE Bestimmungen (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.). Stellt die Elektrofachkraft bei einer Prüfung einen Mangel fest, muss dieser umgehend behoben werden. Besteht eine Gefahr, darf das betreffende Betriebsmittel bis zur Beseitigung des Mangels nicht weiterverwendet werden (Quelle: DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel “DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen).
Ist eine Elektroprüfung nach DGUV V3 gesetzlich vorgeschrieben?
Die regelmäßige Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage dafür ist die namensgebende DGUV Vorschrift 3. Diese Vorschrift verpflichtet jeden Arbeitgeber, für die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen und alle notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen. Diese Verpflichtung ist auch im § 3 Abs. 1 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz – „Grundpflichten des Arbeitgebers“) verankert und wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert.
Die vorgeschriebenen Prüfmaßnahmen dienen nicht nur dem Personenschutz, sondern auch dem Sachschutz. Kommt es beispielsweise zu einem Schaden wie einem Brand, verlangen Versicherungen den Nachweis über eine ordnungsgemäße und regelmäßige Prüfung. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, wird eine Schadensregulierung oft abgelehnt.
FAQ DGUV V3 Prüfung
Die Festlegung von Prüffristen, Prüfart und Prüfumfang für elektrische Anlagen und Betriebsmittel erfolgt auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, für alle Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um sämtliche Gefahren zu erkennen, die beim Betrieb entstehen können. Die Ergebnisse dieser Beurteilung bilden die Basis für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen sowie für die Festlegung von Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen.
Dabei sind insbesondere die Art des Betriebsmittels oder der Anlage, die Häufigkeit und Intensität der Nutzung sowie die Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen. Die tatsächlichen Prüffristen werden individuell anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und dokumentiert, wobei Richtwerte aus Normen und Technischen Regeln lediglich als Orientierung dienen.
Während ortsfeste elektrische Anlagen in der Praxis häufig alle vier Jahre geprüft werden, können ortsveränderliche Betriebsmittel je nach Beanspruchung zwischen sechs Monaten und zwei Jahren Prüfintervalle aufweisen.
In besonders beanspruchten Bereichen, wie etwa auf Baustellen, können auch kürzere Intervalle notwendig sein. Die Prüfart unterscheidet sich nach Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme, Wiederholungsprüfung in festgelegten Zeitabständen sowie Prüfungen nach Änderungen oder Instandsetzungen vor der Wiederinbetriebnahme.
Der Prüfumfang bei der wiederkehrenden DGUV V3 Prüfung
Dieser umfasst Sichtprüfungen auf äußere Mängel, Messungen wie Schutzleiterwiderstand und Isolationswiderstand, Funktionsprüfungen sowie die Kontrolle der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen.
Nach § 5 BetrSichV („Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel“) müssen alle Arbeitsmittel den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Die §§ 14, 15 und § 16 BetrSichV regeln die wiederkehrenden Prüfungen und schreiben vor, dass Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden müssen, um deren sicheren Zustand zu gewährleisten. Die Intervalle, der Umfang und die Durchführung dieser Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und zu dokumentieren.
Im Rahmen der DGUV Prüfung werden alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel eines Unternehmens geprüft. Dies umfasst sowohl ortsfeste als auch ortsveränderliche elektrische Geräte und Anlagen.
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden. Beispiele hierfür sind Computer, Monitore, Drucker, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen, Bohrmaschinen, Handkreissägen, Verlängerungskabel sowie weitere Haushalts- und Bürogeräte.
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen sind Geräte und Anlagen, die fest installiert sind oder deren Gewicht über 23 Kilogramm liegt. Dazu zählen Elektroverteilungen, Sicherungskästen, Beleuchtungsanlagen, Steckdosenleisten, Produktionsmaschinen, CNC-Maschinen, Förderanlagen, Kühl- und Gefrierschränke sowie Spülmaschinen.
- Elektrische Anlagen umfassen die gesamte Gebäudeinstallation. Hierzu gehören Unterverteilungen, Hauptverteilungen, Schaltgeräte, Sicherungen, Lüftungsanlagen, Aufzüge und Rolltreppen.
Die DGUV V3 Prüfung bezieht sich sowohl auf neu angeschaffte als auch bereits im Betrieb befindliche Geräte.
Der E-Check darf ausschließlich von einer sogenannten befähigten Person durchgeführt werden. Diese Person muss eine Elektrofachkraft sein, die gemäß den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) qualifiziert ist. Voraussetzung ist eine elektrotechnische Berufsausbildung, beispielsweise als Elektroniker oder Elektromeister, oder ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik beziehungsweise eine vergleichbare Qualifikation, die für die Prüfaufgabe ausreichend ist. Zusätzlich wird mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich der Errichtung, des Zusammenbaus oder der Instandhaltung von Arbeitsmitteln mit elektrischen Komponenten gefordert.
Die befähigte Person muss mit den geltenden Vorschriften, Normen und dem Stand der Technik vertraut sein und ihre Kenntnisse regelmäßig durch Schulungen oder Weiterbildungen aktualisieren.
Auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person kann unter der Aufsicht einer befähigten Person Prüfungen vornehmen, jedoch nicht eigenständig. Für spezielle Prüfungen, wie beispielsweise an medizinischen Geräten oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, können zusätzliche Qualifikationen und Erfahrungen notwendig sein.
Die Verantwortung für die Auswahl der Prüfer und die Organisation der Prüfungen liegt bei Ihnen als Arbeitgeber. Zudem müssen Sie auch sicherstellen, dass die DGUV Prüfungen ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Dieses dokumentiert die Ergebnisse der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3. Es ist ein wichtiger Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Prüfungen und spielt eine zentrale Rolle für die betriebliche Sicherheit.
Das Prüfprotokoll muss verschiedene Angaben enthalten, um rechtssicher zu sein. Dazu gehören:
- die Art der Prüfung
- das Datum
- der Name der Elektrofachkraft
- der Prüfumfang
- alle erforderlichen Messwerte
- das Ergebnis sowie die Bewertung festgestellter Mängel
- Aussagen zum Weiterbetrieb
- die Unterschrift der prüfenden Person sowie
- der Einsatzort, das verwendete Prüfgerät und das Datum für die nächste DGUV V3 Prüfung
Das Prüfprotokoll dient Ihnen als Nachweis für Behörden, Versicherungen und im Schadensfall, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Fehlt ein solches Protokoll, können rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes oder sogar strafrechtliche Folgen bei Unfällen entstehen.
Die Dokumentation muss mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden und sollte so gestaltet sein, dass sie eine eindeutige Zuordnung der Prüflinge und Prüfergebnisse ermöglicht. Häufig werden geprüfte Geräte zusätzlich mit einer Prüfplakette versehen, die den nächsten Prüftermin anzeigt. Die Plakette allein reicht jedoch nicht als Nachweis aus.
Die beiden Begriffe DGUV V3 Prüfung und E-Check werden häufig miteinander verwechselt beziehungsweise synonym verwendet. Tatsächlich gibt es jedoch klare Unterschiede, sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch in der Zielsetzung der beiden Prüfverfahren.
Die DGUV V3 Prüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Sie basiert auf der DGUV Vorschrift 3 und ist für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen. Das Ziel dieser Prüfung ist es, elektrische Gefahren zu erkennen und Arbeitsunfälle sowie Ausfälle zu vermeiden (gemäß § 14 BetrSichV, § 3 ArbSchG sowie DGUV Vorschrift 3 § 5).
Der E-Check hingegen ist eine freiwillige, normgerechte Sicherheitsprüfung, die vom Elektrohandwerk entwickelt wurde. Er wird vor allem in Privathaushalten, Mietobjekten oder als zusätzliche Leistung in Unternehmen angeboten. Beim E-Check werden elektrische Anlagen und Geräte ebenfalls nach den aktuellen VDE-Normen geprüft. Der E-Check kann als sinnvolle Ergänzung zur DGUV V3 Prüfung dienen, insbesondere um zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten oder Bereiche zu überprüfen, die nicht unter die gesetzliche Prüfpflicht fallen.
Deutschlandweiter Arbeits- und Gesundheitsschutz
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