G25 Untersuchung bei Fahr- Steuer- & Überwachungstätigkeiten.
Wir von Arbeitssicherheit-Fachkraft organisieren bundesweit die als G25 Untersuchung bekannte Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (kurz E FSÜ). Unsere erfahrenen Betriebsärzte betreuen Ihr Unternehmen zuverlässig bei dieser Eignungsuntersuchung und sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter, die Fahrzeuge, Maschinen oder Anlagen führen, steuern oder überwachen, optimal gesundheitlich bewertet werden und Sie als Unternehmer abgesichert sind.
Wir begleiten Sie vom Beratungsgespräch bis zum abschließenden Eignungsnachweis und stimmen die Untersuchung individuell auf die Anforderungen Ihres Betriebs und der jeweiligen Tätigkeiten ab.

Unsere Dienstleistungen als externer Betriebsarzt.
Ist die G25 Untersuchung Pflicht?
Die G25-Untersuchung ist seit 2022 keine gesetzliche Pflicht mehr und wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Empfehlung geführt. Nach aktueller Rechtslage sind Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten zu treffen, wobei die DGUV Information 250-010 „Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“ konkrete Hinweise zur Umsetzung liefert.
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Alternativen zur G25 Untersuchung
Eine Eignungsbeurteilung kann durch unterschiedliche Verfahren erfolgen: Neben arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilungen, wie die G25 Untersuchung, sind aber auch andere Tests, Befragungen oder prüfbare Nachweise zulässig, sofern sie die individuelle Eignung verlässlich feststellen. Welche Methode angewendet wird, orientiert sich am jeweiligen Anforderungsprofil und am Gefährdungspotenzial der Tätigkeit.
Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG bestimmt der Arbeitgeber das Verfahren zur Eignungsfeststellung.
Wann ist die G25 Untersuchung Pflicht?
Verpflichtend ist die Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (E FSÜ) nur bei besonderen Rechtsvorschriften oder konkreten, begründeten Zweifeln an der Eignung. In allen anderen Fällen kann die Eignungsbeurteilung nach Ermessen und Verhältnismäßigkeit erfolgen. Die Wahl anderer Verfahren dient dabei insbesondere dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten.
Unsere Betriebsärzte beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten der Eignungsbeurteilung und unterstützen Sie dabei, eine arbeitsrechtlich und datenschutzrechtlich abgesicherte Lösung zu finden, die den Anforderungen Ihres Betriebs und den Schutzinteressen Ihrer Beschäftigten bestmöglich gerecht wird.
Kosten externer Betriebsarzt
Grundbetreuung Betriebsarzt*
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Bereitstellung Betriebsarzt
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Individuelle Beratung durch Betriebsarzt
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Standortbegehungen
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Erstellung der Begehungsprotokolle
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Teilnahme an ASA Sitzungen
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Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen
Weitere Dienstleistungen
alles aus einer Hand-
Gefährdungsbeurteilungen
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Betriebsanweisungen
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Lärmmessungen am Arbeitsplatz
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Regalprüfungen
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Vorbereitung auf BG Kontrolle
Ihr Betriebsarzt deutschlandweit
Wir haben die Zulassungen aller Berufsgenossenschaften
Was beinhaltet die G25 Untersuchung?
Die Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten beginnt mit einem ausführlichen Beratungsgespräch, in dem die gesundheitliche Vorgeschichte sowie die spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes abgefragt werden.
Im Mittelpunkt stehen dabei chronische Erkrankungen, die Einnahme von Medikamenten oder gesundheitliche Einschränkungen, die sich auf die sichere Ausführung der Tätigkeit auswirken könnten. Je nach individuellem Risiko wird die Beratung durch gezielte medizinische Untersuchungen ergänzt. Bei Hinweisen auf schlafbezogene Probleme kommt beispielsweise die Epworth-Sleepiness-Scale zum Einsatz, und falls notwendig werden weitere spezifische Tests durchgeführt.
Weiterführende Untersuchungen bei Auffälligkeiten nach der Erstuntersuchung
- Feststellung des BMI, Überprüfung des taktilen Vermögens, der Propriozeption sowie des Gleichgewichtssinns
- Erweiterte schlafmedizinische Abklärung bei Hinweisen auf atembedingte Störungen und Tagesmüdigkeit
- Fachärztliche Diagnostik bei unklarer Tagesschläfrigkeit
- Überprüfung des Seh- und Hörvermögens (u. a. Sehschärfe in Ferne und Nähe mit Sehhilfe, räumliches Sehen, Farbsinn, Gesichtsfeld, Dämmerungssehen, Kontrastwahrnehmung, Hörvermögen)
- Weiterführende technische oder laborbasierte Untersuchungen bei besonderen Risiko-Konstellationen oder nach auffälligen Screening-Befunden
Gründe für eine erneute Eignungsbeurteilung im laufenden Beschäftigungsverhältnis sind beispielsweise begründete Zweifel an der Eignung, eine Veränderung der Tätigkeit, neue Arbeitsmittel, eine geänderte Gefährdungssituation oder eine Gefährdung Dritter, die nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt werden kann.
Jetzt von unseren Betriebsärzten zur G25 Untersuchung beraten lassen
Wenn Sie eine G25 Untersuchung durchführen lassen möchten, muss der verantwortliche Betriebsarzt Zugang zu den wesentlichen Erkenntnissen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung haben. Darüber hinaus sollte der Betriebsarzt auch die tatsächlichen Arbeitsplatzverhältnisse Ihres Betriebs kennen, um die Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten fundiert beurteilen zu können.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich zur G 25 Untersuchung umfassend von einem unserer Betriebsärzte beraten lassen möchten oder eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung von unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihre Arbeitsstätten benötigen.
Welche Tätigkeiten erfordern eine Beurteilung bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten?
Bei bestimmten Arbeitsverfahren oder Tätigkeiten ist das Gefährdungspotenzial besonders sorgfältig zu prüfen. Dies betrifft insbesondere den Einsatz an Maschinen und Fahrzeugen, die hohe technische und sicherheitsrelevante Anforderungen stellen.
Zu den relevanten Verfahren und Tätigkeiten zählen:
- Führen von Kränen
- Führen von kraftbetriebenen Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand
- Führen von Erdbaumaschinen
- Führen von Schienenbahnen
- Führen von Fahrzeugen
- Führen von Pistenraupen
- Betrieb von Seilschwebebahnen und Schleppliften
- Arbeiten im Bereich von Gleisen
- Sicherung von Arbeiten, etwa als Sicherungsposten bei Gleisarbeiten
- Überwachungstätigkeiten in Leitwarten, z. B. in Kraftwerken, Raffinerien oder bei Verkehrsunternehmen
Anhaltspunkte für weitere risikoreiche Tätigkeiten, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind, finden sich in den entsprechenden Tabellen und Abschnitten der DGUV-Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen der DGUV. Für jede dieser Tätigkeiten ist stets eine individuelle Bewertung der Arbeitsumgebung und der Risiken erforderlich.
Warum sollte die G25 Untersuchung von erfahrenen Betriebsärzten durchgeführt werden?
Für die Durchführung einer arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung, insbesondere wenn neben der Beratung auch eine Untersuchung vorgesehen ist, gibt es nicht immer eine gesetzlich festgelegte Mindestqualifikation wie im Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach § 7 ArbMedVV („Anforderung an den Arzt oder die Ärztin“) oder für die Fahreignung gemäß der Fahrererlaubnis-Verordnung (§ 11 FeV „Eignung“) und ärztliche Gutachter nach § 65 FeV.
Aufgrund des engen Zusammenhangs zwischen arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken und der individuellen gesundheitlichen Konstitution empfiehlt es sich jedoch, auf erfahrene Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zurückzugreifen, die mit Ihren Arbeitsplatzbedingungen bestens vertraut sind. Die Betriebsärzte von Arbeitssicherheit-Fachkraft bieten Ihnen genau dieses Praxiswissen und begleiten Sie nach einer Begehung vor Ort in Ihrem Unternehmen kompetent durch alle Schritte der Eignungsbeurteilung G25.
FAQ G25 Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
Kann man die G25 Untersuchung verweigern?
Ja, Beschäftigte dürfen die G25-Untersuchung grundsätzlich verweigern, da sie keine gesetzliche Pflichtuntersuchung ist und somit eine Teilnahme nicht verpflichtend vorgesehen ist. Allerdings kann die Weigerung praktische Auswirkungen haben: Wird vom Arbeitgeber eine Eignungsuntersuchung gefordert, etwa bei Tätigkeiten mit besonderem Gefährdungspotenzial, können Beschäftigte ohne Nachweis der gesundheitlichen Eignung nicht für diese Tätigkeiten eingesetzt werden. Bei begründeten Zweifeln oder wenn arbeitsvertragliche bzw. betriebliche Regelungen dies vorsehen, kann eine Verweigerung auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Einsatzverbot nach sich ziehen. Niemand kann jedoch gegen den eigenen Willen zu einer medizinischen Untersuchung gezwungen werden, da das Persönlichkeitsrecht stets gewahrt bleiben muss.
Kann ein Arbeitgeber vor Arbeitsantritt eine G25-Untersuchung verlangen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine G25-Untersuchung vor Arbeitsantritt verlangt werden. Die Verpflichtung ergibt sich nicht aus einer spezifischen gesetzlichen Vorgabe der G25 selbst, sondern aus der allgemeinen Verantwortung, nur gesundheitlich geeignete Personen für sicherheitsrelevante Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten einzusetzen. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (§ 7 ArbSchG „Übertragung von Aufgaben“), die Betriebssicherheitsverordnung (§ 6 BetrSichV „Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2111 Teil 1 „Mechanische Gefährdungen“). Die konkrete Anordnung erfolgt anhand der Gefährdungsbeurteilung: Wird dort ein erhöhtes Risiko festgestellt, kann der Arbeitgeber die Eignungsuntersuchung (beispielsweise nach G25) zur Einstellung voraussetzen. In solchen Fällen dürfen Personen die jeweilige Tätigkeit erst nachgewiesen geeigneter gesundheitlicher Eignung aufnehmen.
Was muss man zur G25 Untersuchung mitbringen?
Für die Eignungsbeurteilung sollten folgende Unterlagen und Gegenstände mitgebracht werden:
- Personalausweis zur Identifikation
- Falls vorhanden: Impfpass, Allergiepass, Diabetikerausweis oder andere relevante medizinische Unterlagen
- Eigene Sehhilfe wie Brille oder Kontaktlinsen, sofern genutzt
- Hörhilfen, wenn vorhanden
- Nachweise über aktuelle Medikamente oder relevante ärztliche Befunde
- Bei manchen Stellen ist ein Führerschein mitzubringen
Diese Unterlagen erleichtern die Durchführung der G25 Untersuchung und ermöglichen eine vollständige medizinische Beurteilung. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, im Vorfeld der Untersuchung direkt nachzufragen, ob weitere spezielle Dokumente benötigt werden.
Welche Informationen erhält der Arbeitgeber nach einer G25 Untersuchung?
Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch bei Eignungsbeurteilungen uneingeschränkt. Die Untersuchungsergebnisse und medizinischen Befunde werden ausschließlich dem Beschäftigten mitgeteilt und nicht an den Arbeitgeber oder an Dritte weitergegeben. Der Betriebsarzt darf dem Arbeitgeber lediglich mitteilen, ob eine gesundheitliche Eignung für die jeweilige Tätigkeit vorliegt, ohne nähere Angaben zu Diagnosen zu machen. Eine Weitergabe weiterer Informationen erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Beschäftigten. Sämtliche Untersuchungsschritte sowie die Dokumentation unterliegen strengen Datenschutzvorschriften, damit die Persönlichkeitsrechte jederzeit gewahrt sind.
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung deutschlandweit
Setzen Sie auf professionelle Eignungsbeurteilungen und arbeitsmedizinische Vorsorgen, egal an welchem Standort Ihr Unternehmen tätig ist. Bei Arbeitssicherheit-Fachkraft erhalten Sie eine umfassende Betreuung durch erfahrene Betriebsärzte. Auch qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen Ihnen für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens unkompliziert zur Seite.
Darüber hinaus bieten wir auch sicherheitstechnische Prüfungen, wie Regalprüfungen, Leiterprüfungen und DGUV V3 Elektroprüfungen an.
Unsere Dienstleistungen lassen sich flexibel kombinieren: So können Sie unterschiedliche arbeitsmedizinische Untersuchungen mit Impfaktionen (z. B. Grippeimpfung in Ihrem Unternehmen) oder verschiedene Prüfungen direkt miteinander verbinden, um dadurch Zeit und Kosten einzusparen.
Digital und vor Ort sind wir ein zuverlässiger Partner für Unternehmen jeder Branche und Größe. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich individuell beraten. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre betrieblichen Anforderungen.
