Explosionsschutzdokument Tischlerei.

Als Inhaber einer Tischlerei stehen Sie vor besonderen Sicherheitsherausforderungen: Holzstaub, Späne und flüssige Beschichtungsstoffe können explosionsfähige Atmosphären nicht nur in Filteranlagen und Silos, sondern auch durch unerwartete Staubablagerungen bilden. Ein Explosionsschutzdokument für Tischlereien ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Ihr Unternehmen und Ihre Existenz vor den schwerwiegenden Folgen einer vermeidbaren Explosion.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit von arbeitssicherheit-fachkraft erstellen ein maßgeschneidertes Explosionsschutzdokument für Ihre Tischlerei: Von der Ermittlung aller Explosionsgefahren bis zur Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen.

Sichern Sie Ihre Tischlerei jetzt rechtskonform und kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!

explosionsschutzdokument tischlerei

Explosionsschutzdokument Tischlerei erstellen lassen

Preise für die Erstellung Explosionsschutzdokument Tischlerei

Explosionsschutzdokument Tischlerei*

ab
990 / Ex-Schutz Dokument
  • Ermittlung der Explosionsgefahren vor Ort im unternehmen
  • Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach §6 Gefahrstoffverordnung
  • Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen
  • Erstellung der Dokumentation

Weitere SiFa Dienstleistungen

alles aus einer Hand
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

Ex-Schutz Dokuemnte deutschlandweit

Wir haben die Zulassungen aller Berufsgenossenschaften

Maßgeschneiderter Explosionsschutz für Ihre Tischlerei

In Tischlereien können durch Holzstaub, Späne oder brennbare Beschichtungsstoffe und Lacke schnell explosionsfähige Atmosphären entstehen. Damit gehen sowohl erhebliche Risiken für Ihre Mitarbeiter als auch Ihren Betrieb einher. Um bestmöglichen Explosionsschutz zu gewährleisten, geht unser Service für Tischlereien weit über Standardlösungen hinaus:

  • Wir analysieren Ihre Arbeitsabläufe vor Ort und erstellen eine passgenaue Verfahrensbeschreibung für alle explosionsgefährdeten Bereiche in Ihrer Tischlerei.
  • Unsere Experten führen eine Gefährdungsbeurteilung durch, die exakt auf die Besonderheiten des Holzhandwerks zugeschnitten ist.
  • Sie erhalten einen Ex-Zonenplan, der alle kritischen Bereiche Ihrer Tischlerei klar abbildet.
  • Wir entwickeln ein individuelles Schutzkonzept und erstellen alle notwendigen Betriebsanweisungen für Ihr Team.
  • Alle Unterlagen werden übersichtlich dokumentiert, inklusive praxisnaher Empfehlungen zur Umsetzung und zur gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung von Ex-Zonen und Gefahrenbereichen durch passende Schilder.

Mit arbeitssicherheit-fachkraft profitieren Sie von jahrelanger Fachkompetenz und branchenübergreifenden Erfahrung im Explosionsschutz. 

Sichern Sie Ihre Tischlerei jetzt professionell ab und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!

FAQ Explosionsschutzdokument Tischlerei

In Tischlereien bestehen erhebliche Explosionsgefahren, die vor allem durch feinen, trockenen Holzstaub verursacht werden. Dieser Staub kann sich mit Luft vermischen und explosionsfähige Gemische bilden. Besonders kritisch sind dabei Absauganlagen, Filter, Silos und alle Bereiche, in denen mit brennbaren Beschichtungsstoffen gearbeitet wird, da dort die Konzentration von Holzstaub die untere Explosionsgrenze überschreiten kann.

Die Gefahr geht jedoch nicht nur von geschlossenen Systemen aus. Feiner Holzstaub lagert sich häufig an schwer zugänglichen Stellen wie auf Lampen, Leitungen oder Trägern ab. Wird dieser Staub beispielsweise bei Wartungsarbeiten oder durch Luftbewegungen aufgewirbelt, genügt bereits eine kleine Zündquelle, etwa ein Funke, eine heiße Oberfläche oder eine elektrostatische Entladung, um eine Explosion auszulösen.

Besonders gefährlich sind sogenannte Sekundärexplosionen: Die Druckwelle einer ersten Explosion kann weiteren Staub aufwirbeln und dadurch eine Kettenreaktion mit großem Schadenspotenzial verursachen.

(Quelle: DGUV Information 209-045 „Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne“)

Ein Explosionsschutzdokument ist gesetzlich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verankert. Es muss erstellt werden, sobald in einem Betrieb die Möglichkeit besteht, dass gefährliche explosionsfähige Gemische auftreten können. Konkret fordert § 6 Abs. 9 GefStoffV („Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“) den Nachweis, dass:

  • alle Explosionsgefährdungen systematisch ermittelt und bewertet wurden
  • technische und organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen wurden
  • explosionsgefährdete Bereiche in Ex-Zonen eingeteilt wurden
  • das Explosionsschutzkonzept betriebsspezifisch umgesetzt wird

Die Inhalte des Dokuments leiten sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“) ab und umfassen Angaben zu Betriebsstrukturen, Verantwortlichkeiten, Arbeitsverfahren, verwendeten Stoffen, Zoneneinteilung, Schutzmaßnahmen sowie Prüfintervallen und Nachweisen zur Unterweisung der Mitarbeitenden.

·       Das Explosionsschutzdokument muss vor Arbeitsaufnahme erstellt und bei Änderungen von Anlagen, Prozessen oder Stoffen regelmäßig aktualisiert werden.

·       Es dient als zentraler Nachweis für Behörden, Versicherungen und Berufsgenossenschaften (BG), dass alle gesetzlichen Anforderungen an den Explosionsschutz erfüllt werden. 

Der §9 BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber in Tischlereien, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, sobald Arbeitsmittel oder Anlagen explosionsfähige Atmosphären verursachen können. Für Tischlereien bedeutet dies konkret:

  • Systematische Ermittlung von Explosionsrisiken:
    In Tischlereien entstehen explosionsfähige Atmosphären vor allem durch feinen Holzstaub in Absauganlagen, Filtern, Silos oder bei der Bearbeitung von Holzwerkstoffen. Diese Risiken sind explizit zu identifizieren. Etwa durch Analyse von Staubkonzentrationen, Zündquellen (z.B. Schleifspäne, elektrische Geräte) und kritischen Arbeitsprozessen.
  • Festlegung angemessener Schutzmaßnahmen:
    Dazu gehören technische Schutzmaßnahmen wie explosionsgeschützte Absaugsysteme, regelmäßige Reinigung von Staubablagerungen sowie organisatorische Maßnahmen wie Schulungen zur Vermeidung von Zündquellen. Für Tischlereien ist besonders die Einhaltung der DGUV Information 209-045 relevant, die branchenspezifische Schutzmaßnahmen für Holzstaub beschreibt.
  • Dokumentation der Ex-Zoneneinteilung:
    In Tischlereien müssen Bereiche mit erhöhter Explosionsgefahr als Ex-Zonen klassifiziert werden. Die Zonen 20, 21 und 22 sind Ex-Zonen nach der europäischen ATEX-Richtlinie, die Sicherheitsstandards für explosionsgefährdete Arbeitsbereiche vorgibt und speziell für explosionsfähige Atmosphären durch brennbaren Staub gilt.
  • Zone 20 beschreibt Bereiche, in denen ständig oder häufig eine explosionsfähige Staubatmosphäre vorhanden ist.
  • Zone 21 umfasst Bereiche, in denen eine solche Atmosphäre bei Normalbetrieb gelegentlich auftreten kann.
  • Zone 22 bezeichnet Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären normalerweise nicht, aber falls doch, nur kurzzeitig entstehen.

Die ATEX-Richtlinien legen für diese Zonen konkrete Schutzmaßnahmen und Anforderungen an die eingesetzten Geräte fest, um Explosionsrisiken wirksam zu minimieren. Das Explosionsschutzdokument muss diese Zonen klar abgrenzen und die entsprechenden Schutzvorkehrungen (z.B. Ex-geschützte Elektroinstallation) festhalten.

Der Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 BetrSichV schreibt vor, dass die Wirksamkeit aller Schutzmaßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen regelmäßig überprüft werden muss. Die Häufigkeit dieser Prüfungen hängt von den betrieblichen Gegebenheiten, der Art der Schutzmaßnahmen und den gesetzlichen Vorgaben ab:

  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen mindestens alle sechs Jahre auf ihre Explosionssicherheit geprüft werden. Dabei wird kontrolliert, ob die technischen Unterlagen vollständig und plausibel sind, frühere Mängel behoben wurden oder ein geeignetes Instandhaltungskonzept vorliegt, der Zustand der Anlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die technischen sowie organisatorischen Schutzmaßnahmen funktionsfähig und geeignet sind.
  • Explosionsgeschützte Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen müssen mindestens alle drei Jahre geprüft werden.
  • Bestimmte Systeme wie Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungseinrichtungen sind jährlich zu überprüfen.

Wiederkehrende Prüfungen können entfallen, wenn ein gleichwertiges Instandhaltungskonzept besteht, das die dauerhafte Explosionssicherheit gewährleistet. Die Eignung dieses Konzepts wird im Rahmen der Hauptprüfung bewertet.

Alle Prüfergebnisse, durchgeführten Maßnahmen und das Instandhaltungskonzept müssen im Explosionsschutzdokument dokumentiert und auf Verlangen der Behörden vorgelegt werden.

Die Unternehmensleitung der Tischlerei trägt die Verantwortung für die Erstellung des Explosionsschutzdokuments. Sie kann diese Aufgabe entweder an eine intern benannte fachkundige Person delegieren oder an externe Experten vergeben, falls im Betrieb keine ausreichende Fachkenntnis vorhanden ist.

Als fachkundig gilt, wer über fundierte Kenntnisse in physikalischen Grundlagen, gesetzlichen Vorgaben (z.B. BetrSichV, GefStoffV), betrieblichen Prozessen und aktuellen Technologien im Explosionsschutz verfügt. Diese Expertise wird üblicherweise durch eine entsprechende Berufsausbildung, praktische Erfahrung oder gezielte Weiterbildungen nachgewiesen.

In der Praxis erstellet häufig eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Zusatzqualifikation im Explosionsschutz das Ex Schutz Dokument. Fehlt solche Expertise im Unternehmen, müssen externe Dienstleister wie Arbeitssicherheit-Fachkraft hinzugezogen werden.

Das fertige Explosionsschutzdokument muss von der Unternehmensleitung unterzeichnet werden, um die rechtliche Verbindlichkeit zu gewährleisten.

Zusätzlich zum Explosionsschutz für Tischlereien bieten wir auch Explosionsschutzdokumente für Lackierkabinen und Lackierereien an.

Ihr Partner für sichere und wirtschaftliche Lösungen im Arbeits- und Explosionsschutz

Unsere Spezialisten für Arbeitssicherheit und Explosionsschutz kennen Ihre branchenspezifischen Anforderungen und verfügen über das nötige Fachwissen, um alle gesetzlichen Vorgaben für holzverarbeitende Betriebe präzise umzusetzen.

In diesem Sinne übernehmen wir sämtliche Schritte: Von der Identifizierung der Explosionsgefahren durch Holzstaub oder brennbare Beschichtungsstoffe bis zur Entwicklung und Dokumentation wirksamer Schutzmaßnahmen. So gewährleisten wir eine vollständige und rechtskonforme Dokumentation, die sowohl die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter als auch den reibungslosen Betrieb Ihrer Tischlerei absichert.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen Ihnen stets als zuverlässiger Partner zur Seite und bietet höchste Qualität bei der Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit umfassenden Dienstleistungen als externe Gefahrgutbeauftragte rund um die Gefahrgut Kennzeichnung und den Gefahrguttransport.

Auch bei der zentralen Aufgabe des Arbeitsschutzes, der Gefährdungsbeurteilung, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen aller Art – von der psychischen Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Gefährdungsbeurteilung für Baustellen.  Und last but not least ergänzen wir diese Dienstleistung durch praxisnahe Betriebsanweisungen sowie verständliche Unterweisungen im Arbeitsschutz.

Explosionsschutzdokument für Tischlereien: Deutschlandweit vor Ort

Ob Fachkraft für Arbeitssicherheit Berlin, Bremen, Hamburg, Köln oder in Dortmund und Düsseldorf: Wir sind in ganz Deutschland für Sie im Einsatz und erstellen Explosionsschutzdokumente für Tischlereien ebenso wie für Betriebe aus allen Branchen mit explosionsgefährdenden Bereichen.

Unsere Experten kommen direkt zu Ihnen vor Ort, nehmen sich ausreichend Zeit für eine gründliche Analyse und beraten Sie umfassend zu allen relevanten Explosionsschutzmaßnahmen. So stellen wir sicher, dass das Explosionsschutzdokument für Ihre Tischlerei individuell, praxisnah und rechtssicher erstellt wird.

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