Eine angenehme Temperatur am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Frage des Wohlgefühls, sondern ebenso wichtig für die Gesundheit und die Produktivität aller Mitarbeiter. Zu hohe oder niedrige Temperaturen können die Konzentration beeinträchtigen, die Leistungsfähigkeit senken und langfristig sogar gesundheitliche Probleme verursachen. Per Gesetz gibt es daher strenge Regelungen darüber, welche Temperatur angemessen ist. In diesem Artikel geben wir Ihnen alle relevanten Informationen rund um die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die angemessene Temperatur am Arbeitsplatz an die Hand.
Auswirkungen der Temperatur auf Gesundheit und Produktivität
Die Temperatur am Arbeitsplatz hat direkten Einfluss auf Ihre Gesundheit, die Konzentration und die Leistungsfähigkeit. Studien zeigen, dass bereits geringe Abweichungen vom optimalen Raumklima die kognitive Leistung beeinträchtigen können. Temperaturen über 26 Grad Celsius verringern die Konzentrationsfähigkeit und erhöhen die Fehlerquote, während Kälte die Beweglichkeit einschränkt und Muskelverspannungen fördert.
Extremtemperaturen bergen zudem ernsthafte Gesundheitsrisiken. Bei großer Hitze kann es zu Hitzestress kommen, der sich durch Symptome wie Schwindel, Kopfschmerzen und Kreislaufprobleme äußert. Zu kalte Arbeitsbedingungen hingegen begünstigen Unterkühlung, schwächen das Immunsystem und erhöhen die Anfälligkeit für Erkrankungen.
Diese physischen Beeinträchtigungen wirken sich auch auf die Arbeitssicherheit aus. Müdigkeit durch Hitze oder Kälte erhöht das Unfallrisiko. Das gilt insbesondere für Tätigkeiten, die sehr viel Konzentration erfordern.
Das sind die Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird. Dabei wird die Raumtemperatur häufig unterschätzt, wenn es um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz geht. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist auch im Hinblick auf die Raumtemperatur wichtig, um mögliche Risiken durch unangemessene Temperaturen rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Auch im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sicherheitsunterweisung sollte das Thema Raumtemperatur eine zentrale Rolle spielen. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter nicht nur über Gefahrenquellen und Schutzmaßnahmen informieren, sondern auch über die Bedeutung eines geeigneten Raumklimas. Eine Unterweisung sollte beispielsweise darauf eingehen, welche Temperaturen in den jeweiligen Arbeitsbereichen einzuhalten sind und wie Mitarbeiter bei Abweichungen reagieren können. Besonders bei extremen Bedingungen – wie hohen Außentemperaturen im Sommer oder unzureichender Beheizung im Winter – ist es wichtig, klare Verhaltensregeln zu kommunizieren. Dazu gehören Hinweise zu geeigneter Kleidung, der Nutzung von bereitgestellten Getränken oder gesetzliche Pausen in klimatisierten Räumen.
Auch das Erkennen von Warnsignalen wie Hitzestress oder Unterkühlung sollte Teil der Unterweisung sein. Wenn Mitarbeiter frühzeitig die Symptome erkennen, kann ein Arbeitsunfall im Ernstfall vermieden werden.
Gesetzliche Grundlagen der Temperaturregelung
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt die Basis für den Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz. Konkret schreibt § 3a vor, dass Arbeitsräume so gestaltet sein müssen, dass ein „gesundheitlich zuträgliches Raumklima“ gewährleistet ist. Das bedeutet, dass die Wärmebilanz des Körpers ausgeglichen bleibt. Faktoren wie Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit und Bekleidung spielen dabei eine wichtige Rolle.
Diese Mindesttemperaturen müssen eingehalten werden
Die Technische Regel ASR A3.5 konkretisiert diese Vorgaben. Die Mindesttemperaturen richten sich nach der Arbeitsschwere und der Körperhaltung:
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- Sitzende Tätigkeiten bei leichter Arbeit: mindestens 20 °C
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- Stehende oder gehende Tätigkeiten bei leichter Arbeit: mindestens 19 °C
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- Sitzende Tätigkeiten bei mittlerer Arbeitsschwere: mindestens 19 °C
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- Stehende oder gehende Tätigkeiten bei mittlerer Arbeitsschwere: mindestens 17 °C
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- Stehende oder gehende Tätigkeiten bei schwerer Arbeitsschwere: mindestens 12 °C
Für spezielle Räume gelten andere Mindesttemperaturen:
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- Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär- und Kantinenräume: mindestens 21 °C
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- Waschräume mit Duschen: mindestens 24 °C
Was passiert bei einem Heizungsausfall? Bei einem Heizungsausfall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um die vorgeschriebenen Mindesttemperaturen gemäß der ASR A3.5 sicherzustellen. Bleibt die Raumtemperatur unter den Vorgaben, sind folgende Maßnahmen in der Rangfolge vorgesehen: Technische Maßnahmen: Bereitstellung von Heizgeräten oder Wärmestrahlungsheizungen an den betroffenen Arbeitsplätzen. Organisatorische Maßnahmen: Anpassung der Arbeitszeiten, Reduzierung der Arbeitsdauer oder Einrichten von Pausen in beheizten Räumen. Personenbezogene Maßnahmen: Bereitstellung von zusätzlicher oder wärmerer Kleidung für die Beschäftigten. Sind diese Maßnahmen nicht ausreichend, kann die Arbeit vorübergehend ausgesetzt werden, da die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oberste Priorität haben. |
Welche Temperaturobergrenzen gelten bei Hitze?
Die maximale Raumtemperatur im Büro wird in der ASR A3.5 durch klare Schwellenwerte definiert:
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- 26 °C bis 30 °C: Der Arbeitgeber sollte Maßnahmen ergreifen, um die Temperatur zu senken, wie Sonnenschutz oder eine verbesserte Lüftung.
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- 30 °C bis 35 °C: Wirksame Vorkehrungen sind verpflichtend, etwa die Bereitstellung von Ventilatoren, Gleitzeitregelungen oder Entwärmungsphasen.
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- Über 35 °C: Der Raum gilt ohne zusätzliche technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen als ungeeignet für die Arbeit.
Welche Regelungen gelten für raumlufttechnische Anlagen?
In vielen Büros sind heute Klimaanlagen (auch Raumlufttechnische Anlagen – RLT) verbaut, um für alle Beschäftigten ein angenehmes und gesundes Klima zu schaffen. Mittlerweile gibt es ganzjährige Anlagen, die bei Hitz den Raum kühlen oder bei Kälte die Heizungsanlage unterstützen. Gerade ältere Modelle brachten in der Vergangenheit einige typische Probleme wie eine Zugluftentwicklung mit sich. Daher hat die ASR A3.6 auch hier klare Regelungen definiert:
- Erfordernis von RLT-Anlagen
RLT-Anlagen müssen eingesetzt werden, wenn:
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- Arbeitsräume keine ausreichenden Lüftungsquerschnitte aufweisen,
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- Fensterlüftung durch Lärm, Sicherheitsanforderungen oder äußere Lasten eingeschränkt ist,
- spezielle Bedingungen wie tiefliegende Räume oder hohe Wärmelasten vorliegen.
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2. Luftqualität und Volumenstrom
Die Anlagen müssen die Luft filtern und in ausreichendem Umfang Frischluft zuführen, sodass die CO₂-Konzentration unter 1.000 ppm bleibt. Bei diesem Wert ist noch ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet. Klimaanlagen müssen Stoff-, Feuchte- und Wärmelasten effektiv abführen können, damit ein gesundes Raumklima entsteht.
3. Zugluft vermeiden
Die Verteilung der Luft muss so gestaltet sein, dass möglichst keine Zugluft entsteht. Smarte Anlagen können Räume heute schon vollständig ohne Zugluftentwicklung kühlen.
Spezielle Maßnahmen für den Sonnen- und Hitzeschutz
Damit sich Arbeitsräume im Sommer nicht übermäßig aufheizen, empfiehlt die ASR A3.5 Maßnahmen wie außenliegende Jalousien, reflektierende Verglasungen, hellfarbige Sonnenschutzvorrichtungen oder Bepflanzungen vor den Fenstern. Überschreitet die Temperatur 26 °C, sollten diese Maßnahmen umgesetzt werden. Ab 30 °C sind sie verpflichtend, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu schützen.
Diese Sonderregelungen und Ausnahmen gelten von der Arbeitsstättenverordnung
Bestimmte Arbeitsplätze unterliegen aufgrund ihrer speziellen Anforderungen abweichenden Regelungen zur Temperatur:
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- Kühlhäuser und Gastronomie: In Kühlhäusern gelten keine Mindesttemperaturen, da die Arbeitsumgebung durch die Lagerbedingungen vorgegeben ist. Arbeitgeber müssen jedoch Maßnahmen wie Pausen in wärmeren Räumen oder geeignete Schutzkleidung bereitstellen. In der Gastronomie kann die Hitze durch Kochgeräte zusätzliche Anforderungen an Lüftungs- und Kühlsysteme stellen.
- Baustellen und Outdoor-Arbeitsplätze: Auf Baustellen sowie bei Tätigkeiten im Freien ist die Temperaturregelung stärker von den Wetterbedingungen abhängig. Bei Kälte müssen beheizte Pausenräume bereitgestellt werden, während bei Hitze Sonnenschutz, Trinkwasser und Arbeitszeitregelungen für Entlastung sorgen. Auch Schutzkleidung wie Kälteschutzanzüge oder leichte, atmungsaktive Materialien sind verpflichtend.
Wie können Mitarbeiter bei unangemessenen Temperaturen reagieren?
Mitarbeiter haben das Recht, auf unangemessene Temperaturen am Arbeitsplatz hinzuweisen und entsprechende Gegenmaßnahmen vom Arbeitgeber einzufordern. Bei Temperaturen, die die Vorgaben der ASR A3.5 unterschreiten oder überschreiten, sollten sie zunächst den direkten Vorgesetzten oder die zuständige Sicherheitsfachkraft informieren. In akuten Fällen können Mitarbeiter auch den Betriebsrat einbeziehen, um eine Lösung zu finden.
Außerdem können Mitarbeiter selbst präventiv handeln, indem sie auf geeignete Kleidung achten, ausreichend trinken und die vorhandenen technischen oder organisatorischen Maßnahmen nutzen. Sollte der Arbeitgeber keine Abhilfe schaffen, können sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden und bekommen dann von dort die entsprechende Unterstützung.
Praktische Maßnahmen zur Einhaltung der Temperaturregelung
Um ein angenehmes und sicheres Raumklima zu gewährleisten, können Arbeitgeber auf eine Kombination technischer, organisatorischer und verhaltensbasierter Maßnahmen zurückgreifen.
Technische Lösungen: Klimaanlagen, Heizsysteme, Isolierung
Technische Maßnahmen sind eine wichtige Grundlage der Raumausstattung, um die Temperaturen zu jeder Jahreszeit wirksam zu regulieren und dabei natürlich gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Zu den wichtigsten Lösungen gehören:
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- Klimaanlagen: Sie ermöglichen eine gezielte Kühlung in heißen Sommermonaten und halten die Raumtemperatur immer in einem angenehmen Bereich.
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- Heizsysteme: Moderne Heizungen sorgen dafür, dass die Mindesttemperaturen, wie 20 °C für Bürotätigkeiten auch im Winter eingehalten werden.
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- Isolierung: Gut isolierte Gebäude reduzieren Wärmeverluste im Winter und verhindern eine Überhitzung im Sommer.
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- Sonnenschutzsysteme: Außenliegende Jalousien, reflektierende Verglasungen und Sonnenschutzfolien reduzieren die direkte Sonneneinstrahlung und damit die Raumtemperatur.
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- Lüftungssysteme: Effiziente Lüftungsanlagen, kombiniert mit einer Nachtlüftung helfen dabei, die Raumlufttemperatur zu regulieren und überschüssige Wärme abzuleiten.
Diese technischen Lösungen schaffen die Grundlage für ein stabiles und gesundes Raumklima.
Organisatorische Maßnahmen: Gleitzeit, Homeoffice, Schichtplanung
Darüber hinaus können auch organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Arbeitsbedingungen an extreme Temperaturen anzupassen. Gleitzeitregelungen ermöglichen es Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiten so zu planen, dass die heißesten oder kältesten Tageszeiten umgangen werden können. In besonders belastenden Situationen, etwa bei anhaltender Hitze, kann das Homeoffice eine Alternative sein. Bei Schichtarbeit bietet sich die Verlagerung von Tätigkeiten auf die frühen Morgenstunden oder den Abend an.
Verhaltensbasierte Anpassungen: Pausenregelungen und Bereitstellung von Getränken
Auch das Verhalten der Beschäftigten spielt eine wichtige Rolle bei der Temperaturregulierung. Regelmäßige Pausen in klimatisierten Räumen oder bei Kälte in beheizten Bereichen helfen dabei, durch kleine Auszeiten eine Überhitzung oder Unterkühlung zu vermeiden. Viele Arbeitgeber stellen das ganze Jahr über Trinkwasser bereit – besonders an sehr heißen Tagen ist dies aber unverzichtbar. Zusätzlich können Arbeitgeber Hinweise zu geeigneter Arbeitskleidung, wie atmungsaktiven Stoffen im Sommer oder das Schichtenprinzip im Winter geben.
Fazit: Angenehme Arbeitstemperaturen als wichtiger Teil des Arbeitsschutzes
Als Arbeitgeber haben Sie die Verantwortung und auch die gesetzliche Pflicht für ein gutes Raumklima zu sorgen. Alle wichtigen Regelungen dazu stehen in der Arbeitsstättenverordnung. Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten, für ein angenehmes Raumklima zu sorgen – dazu gehören neben einer technischen Ausstattung der Räume mit Klimaanlagen oder Sonnenschutzlösungen auch organisatorische Maßnahmen wie flexiblere Arbeitszeiten oder eine Lockerung der Kleiderordnung bei extremen Temperaturen. Unterstützung bei der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen bekommen Sie von einer spezialisierten Fachkraft für Arbeitssicherheit.
FAQ: Ihre häufigen Fragen zur Arbeitsstättenverordnung und Temperaturregelung
Welche Temperatur am Arbeitsplatz ist zumutbar?
Eine zumutbare Temperatur am Arbeitsplatz liegt zwischen den Mindestwerten der ASR A3.5 und einer Raumtemperatur von maximal 26 °C. Überschreitet die Temperatur 26 °C, sollten Maßnahmen ergriffen werden. Ab 30 °C sind diese Maßnahmen verpflichtend, und über 35 °C ist ein Raum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Bei welcher Temperatur darf man den Arbeitsplatz verlassen?
Es gibt keine festgelegte Temperaturgrenze, bei der Mitarbeiter den Arbeitsplatz eigenständig verlassen dürfen. Wenn die Temperatur gesundheitliche Risiken birgt und der Arbeitgeber keine Abhilfemaßnahmen trifft, sollten Sie dies melden oder den Betriebsrat und gegebenenfalls die Arbeitsschutzbehörde einbeziehen.
Welche Raumtemperatur ist gesetzlich vorgeschrieben für Arbeit?
Die gesetzlichen Mindesttemperaturen hängen von der Arbeitsschwere und der Körperhaltung ab. Zum Beispiel gilt für sitzende Tätigkeiten eine Mindesttemperatur von 20 °C. Für körperlich schwere Arbeit im Stehen liegt die Grenze bei 12 °C.
Welche Maßnahmen sind bei einem Heizungsausfall erforderlich?
Bei einem Heizungsausfall muss der Arbeitgeber alternative Lösungen schaffen und beispielsweise zusätzliche Heizgeräte aufstellen oder wärmende Kleidung bereitstellen. Bei längerfristigen Ausfällen können Pausen in beheizten Räumen oder eine Verlagerung der Arbeit erforderlich sein.
Gibt es Sonderregelungen für Kühlhäuser?
Ja, in Kühlhäusern gelten keine Mindesttemperaturen, da diese durch die Lageranforderungen bestimmt werden. Arbeitgeber müssen jedoch Schutzkleidung bereitstellen und regelmäßige Aufwärmzeiten ermöglichen.
Sind Klimaanlagen am Arbeitsplatz vorgeschrieben?
Klimaanlagen sind nicht per se vorgeschrieben, müssen aber dann installiert werden, wenn andere Maßnahmen zur Temperaturregulierung nicht ausreichen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Müssen Pausenräume beheizt sein?
Ja, für Pausen-, Bereitschafts- und Erste-Hilfe-Räume gilt eine Mindesttemperatur von 21°C.