Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Arbeitsschutzes. Sie dient als Grundlage, um Betriebsanweisungen daraus abzuleiten und wird bei Prüfungen durch Behörden herangezogen. Es ist viel Erfahrung und Expertise erforderlich, um sie zu erstellen, zu dokumentieren und stets auf dem neuesten Stand zu halten. Da eine Gefährdungsbeurteilung ein äußerst detailliertes Dokument darstellt, beansprucht die Erstellung einiges an Zeitressourcen. Aber: Je genauer Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen, desto effektiver kann sie etwaige Störungen und Arbeitsunfälle in Ihrem Unternehmen verhindern. Als erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie!
Unsere Gefährdungsbeurteilung.
Kosten Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.
Gefährdungsbeurteilung
ab-
Individuelles Vorgespräch
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Ermittlung der Gefahren
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Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
Weitere Dienstleistungen
durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit-
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Lärmmessungen am Arbeitsplatz
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Erstellen von Betriebsanweisungen
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Unterweisungen zum Arbeitsschutz
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Schulungen zum Arbeitsschutz
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Individuelle Beratung zur Arbeitssicherheit
FAQ Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Ja. Der Paragraf 5 im Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber in Deutschland, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen oder von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit durchführen zu lassen (ArbSchG § 5 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Diese gesetzliche Pflicht gilt bereits ab dem ersten Mitarbeiter.
Auch gemäß § 3 DGUV Vorschrift 1 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb regelmäßig zu beurteilen, um potenzielle Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu identifizieren. Diese Beurteilung muss systematisch erfolgen und alle relevanten Arbeitsbereiche sowie Tätigkeiten umfassen. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und den getroffenen Schutzmaßnahmen informiert werden.
Das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es, alle potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz oder Gefährdungen, die durch Tätigkeiten oder Arbeitsmittel entstehen könnten aufzuspüren, zu analysieren und zu bewerten, um daraus geeignete Maßnahmen abzuleiten. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz.
Für Sie als Arbeitgeber ist es außerdem wichtig zu wissen, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss, bevor überhaupt mit der Arbeit begonnen werden kann.
- Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes: Hier geht es um die sichere und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, damit Unfälle und Belastungen vermieden werden.
- Biologische, chemische und physikalische Einflüsse: Dies umfasst den Schutz vor gefährlichen Stoffen, Lärm, Strahlung, Hitze oder Kälte – all die Faktoren, die die Gesundheit gefährden können.
- Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln: Dazu gehört, dass Maschinen, Werkzeuge und andere Arbeitsmittel sicher verwendet werden können und in einem guten Zustand sind.
- Gestaltung von Arbeitszeiten und Prozessen: Arbeitsabläufe und -zeiten müssen so gestaltet sein, dass sie keine unnötigen Risiken oder Überbelastungen für die Mitarbeiter darstellen.
- Unterweisung und Qualifizierung der Mitarbeiter: Schulungen und regelmäßige Unterweisungen sorgen dafür, dass Mitarbeiter die nötigen Kenntnisse haben, um sicher zu arbeiten.
- Psychische Belastungen: Auch Stress, Mobbing oder andere psychische Belastungen am Arbeitsplatz zählen als Gefährdungen und müssen berücksichtigt werden. (Quelle: § 5 ArbSchG – Einzelnorm)
Der Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes betrachtet also den Schutz der Mitarbeiter ganzheitlich und berücksichtigt dabei sowohl physische als auch psychische Gefährdungen. Mehr zu mentalen Belastungen am Arbeitsplatz und der Dringlichkeit, diese ernst zu nehmen, können Sie in unserem Beitrag Psychische Gefährdungsbeurteilung nachlesen.
Nein, es gibt keine festgelegten Vorgaben bezüglich des Formats der Gefährdungsbeurteilung. Als Arbeitgeber haben Sie die Freiheit, die für Ihren Betrieb am besten geeignete Form der Dokumentation zu wählen, sei es in Papierform oder eine digitale Gefährdungsbeurteilung.
Wichtig ist jedoch, dass bestimmte Arbeitsschutzvorschriften spezifische Anforderungen an die Dokumentation stellen, wie beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Aus diesem Grund sollte eine Gefährdungsbeurteilung nur von qualifizierten Fachkräften für Arbeitssicherheit durchgeführt werden.
So besagt etwa der § 3 BetrSichV Folgendes:
„Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.“
Wie erwähnt ist das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß dem Arbeitsschutzgesetz für jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, verpflichtend. Die Verantwortung dafür trägt der Unternehmer bzw. die Geschäftsführung. Wir bieten Ihnen hierbei zwei Hilfestellungen an.
- Wir unterstützen Sie aktiv beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilungen mit unseren vorgefertigten Mustern und Handlungsanweisungen.
- Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen die Gefährdungsbeurteilungen komplett und ohne Ihre Mithilfe für Sie zu günstigen Preisen.
Gefährdungsbeurteilungen sind das Kernstück der sicherheitstechnischen Betreuung und sollten regelmäßig aktualisiert und professionell erstellt werden. Sie dienen dem Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter und müssen deshalb so individuell und praxisbezogen wie möglich erstellt werden. Und zwar bevor eine Tätigkeit aufgenommen oder ein neues Arbeitsmittel wie eine Maschine benutzt wird. Unsere Sicherheitsfachkräfte (Sifa) und Sicherheitsingenieure übernehmen das für Sie!
Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen möchten, bekommen Sie diese bei Arbeitssicherheit-Fachkraft bereits ab 480 € pro Stück. Aufwändigere Gefährdungsbeurteilungen können unter Umständen etwas kostenintensiver sein, da sie dementsprechend zeitaufwendig sind. Wir unterbreiten Ihnen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag.
Wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, wird ein vorläufiges Beschäftigungsverbot für Ihre Mitarbeiter verhängt. Darüber hinaus müssen Sie mit der Möglichkeit einer Bußgeldstrafe rechnen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich ebenfalls im Arbeitsschutzgesetz, und zwar im § 25 ArbSchG „Bußgeldvorschriften“.
- Effektive Schutzmaßnahmen: Durch eine fundierte Gefährdungsbeurteilung können in Ihrem Unternehmen gezielte und wirkungsvolle Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, die Ihre Mitarbeiter vor Gefahren schützen und Arbeitsunfälle verhindern.
- Früherkennung von Risiken: Sie haben den Vorteil, potenzielle Gefährdungen im Betrieb rechtzeitig zu identifizieren und Risiken zu analysieren, bevor sie zu echten Problemen werden.
- Reduzierung von Ausfallzeiten: Mit den richtigen Maßnahmen sinkt die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und Krankheitsausfällen erheblich – was die Produktivität steigert und Kosten reduziert.
- Rechtliche Sicherheit: Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz und vermeiden mögliche Strafen oder Haftungsrisiken. So sind Sie auch bei Kontrollen, beispielsweise durch die Berufsgenossenschaft (BG), auf der sicheren Seite.
Wenn es um die Gefährdungsbeurteilung geht, sind die Schutzmaßnahmen das Um und Auf der ganzen Sache. Sobald mögliche Risiken im Betrieb identifiziert wurden, müssen konkrete Schritte unternommen werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dabei folgt man dem sogenannten TOP-Prinzip – und das ist nicht ohne Grund der Standard.
- Technische Maßnahmen stehen an erster Stelle: Hier geht es darum, Gefahren direkt an der Quelle zu beseitigen. Das kann durch Schutzvorrichtungen an Maschinen, sichere Arbeitsmittel oder technische Lösungen wie Belüftungssysteme passieren.
- Wenn technische Maßnahmen nicht ausreichen, kommen organisatorische Maßnahmen ins Spiel. Damit regeln wir den Ablauf so, dass die Gefahren reduziert werden. Zum Beispiel durch klare Arbeitsanweisungen, die Nutzung sicherer Arbeitsverfahren oder auch durch Einschränkung des Zugangs zu gefährlichen Bereichen.
- Und wenn auch das nicht komplett die Gefährdungen beseitigt, greifen wir zu persönlichen Schutzmaßnahmen. Damit ist die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gemeint, wie etwa Schutzbrillen, Helme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe oder Atemschutzmasken. Diese Maßnahmen kommen immer dann zum Einsatz, wenn technische und organisatorische Lösungen nicht ausreichen, um die Arbeitnehmer zu schützen.
Letztlich geht es bei den Schutzmaßnahmen, die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, darum, dass jeder Mitarbeiter am Ende des Tages sicher nach Hause geht. Um diese verantwortungsvolle Aufgabe rechtskonform umzusetzen, stehen wir Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite.
Gefährdungsbeurteilungen zum Arbeitsplatz, der psychischen Belastungen und eine Gefährdungsbeurteilung Schwangerschaft und Mutterschutz sind nur einige der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen.
Wozu braucht man eigentlich Gefährdungsbeurteilungen?
Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen liegt im Verantwortungsbereich der Geschäftsführung. Diese ist gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Gefahren im Unternehmen zu analysieren und zu bewerten.
Was aber, wenn sich die Geschäftsführung nicht mit dem Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen auskennt? Keine Panik, in der Praxis ist dies eher die Regel als die Ausnahme. In einem solchen Fall kann sich ein Unternehmen einfach an einen externen Anbieter wenden, wie etwa an uns von Arbeitssicherheit-Fachkraft. Wir erstellen dann die Gefährdungsbeurteilungen und sorgen dafür, dass alles seine Richtigkeit hat.
Wenn ein Unternehmen keine Gefährdungsbeurteilungen (kurz GBU) erstellt, verhängt die Berufsgenossenschaft, das Amt für Arbeitsschutz oder das Gewerbeaufsichtsamt empfindliche Bußgelder. Zudem droht dem Unternehmen ein erhebliches Haftungsrisiko bei Arbeitsunfällen.
Deshalb ist es ratsam, die Gefahren im Unternehmen durch einen Experten wie uns analysieren zu lassen und in einer Gefährdungsbeurteilung niederzuschreiben. Diese Dokumente werden dann intern kommuniziert und bei Veränderungen am Arbeitsplatz entsprechend aktualisiert.
Also worauf warten Sie noch? Berichten Sie uns von Ihrem Unternehmen und dem aktuellen Zustand zur Arbeitssicherheit und wir beraten Sie vollumfänglich zum Thema Gefährdungsbeurteilungen. Wenn Sie weitere Infos zum Thema suchen, können Sie hier unseren Artikel über die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz lesen.
Warum sollte man eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen?
Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen liegt im Verantwortungsbereich der Geschäftsführung. Diese ist gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Gefahren im Unternehmen zu analysieren und zu bewerten. Was aber, wenn sich die Geschäftsführung nicht mit dem Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen auskennt? Keine Panik, in der Praxis ist dies eher die Regel als die Ausnahme. In einem solchen Fall kann sich die oberste Leistung einfach an einen externen Anbieter wenden wie uns. Wir erstellen dann die Gefährdungsbeurteilungen und sorgen dafür, dass alles seine Richtigkeit hat.
Wenn ein Unternehmen keine Gefährdungsbeurteilungen (kurz GBU) erstellt, verhängt die Berufsgenossenschaft (kurz BG), das Amt für Arbeitsschutz oder das Gewerbeaufsichtsamt empfindliche Bußgelder. Zudem droht der obersten Leistung ein erhebliches Haftungsrisiko bei Arbeitsunfällen. Deshalb ist es ratsam, die Gefahren im Unternehmen durch einen Experten wie uns analysieren zu lassen und in einer Gefährdungsbeurteilung niederzuschreiben. Diese Dokumente werden dann intern kommuniziert und bei Veränderungen am Arbeitsplatz entsprechend aktualisiert.
Also worauf warten Sie noch? Berichten Sie uns von Ihrem Unternehmen und dem aktuellen Zustand zur Arbeitssicherheit und wir beraten Sie vollumfänglich zum Thema Gefährdungsbeurteilungen. Wenn Sie weitere infos zum Thema suchen, können Sie hier unseren Artikel über die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz lesen.
In ganz Deutschland für Sie da
Lassen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen erstellen und vertrauen Sie auf unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Unsere externen Sicherheitsfachkräfte sind täglich überall in Deutschland unterwegs und ermitteln Gefährdungen um Schutzmaßnahmen abzuleiten und Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schützen.
