Externer Gefahrgutbeauftragter: Sicher & Rechtskonform.
Als externe Gefahrgutbeauftragte bzw. Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung unterstützen wir Unternehmen aller Größen und Branchen deutschlandweit dabei, den gesamten Gefahrgutprozess auf dem Verkehrsträger Straße gemäß den ADR-Vorschriften sowie der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sicher und rechtskonform zu gestalten.
Weitere Dienstleistungen
Was kostet ein Gefahrgutbeauftragter?
Unsere Preise für einen externen Gefahrgutbeauftragten richten sich nach dem Leistungsumfang und den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens:
Unser Paket Economy – 95 € / Monat
Perfekt für kleinere Transportunternehmen und Logistikbetriebe. Dieses Paket beinhaltet eine jährliche Begehung vor Ort sowie eine Unterweisung sowie die Erstellung eines Jahresberichts und Beratung bei individuellen Anfragen binnen 24 Stunden.
Unser Paket Premium – 239 € / Monat
Dieses Paket umfasst 2 Begehungen und 2 Unterweisungen pro Jahr, 10 Stunden individuelle Beratung und eine umfassende Betreuung bei allen Themen rund um die Gefahrgutbeförderung.
Weitere Details zu unseren Preisen und Leistungen für unsere Dienstleistung als externer Gefahrgutbeauftragter finden Sie auf unserer Webseite Preise.
Kosten externer Gefahrgutbeauftragter
Economy Gefahrgutbeauftragter*
ab-
Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
-
Eine Standortbegehung vor Ort pro Jahr
-
Bereitstellung als Gefahrgutbeauftragter
-
Durchführung der Betriebsbegehungen
-
Erstellung der Begehungsprotokolle
-
Gefahrgut Unterweisung (online & vor Ort)
-
Jahresabschlussbericht zum Gefahrgut
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Individuelle Expertenberatung
Premium Gefahrgutbeauftragter*
ab-
Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
-
Zwei Standortbegehungen vor Ort pro Jahr
-
Bereitstellung als Gefahrgutbeauftragter
-
Durchführung der Betriebsbegehungen
-
Erstellung der Begehungsprotokolle
-
Gefahrgut Unterweisung (online & vor Ort)
-
Jahresabschlussbericht zum Gefahrgut
-
Individuelle Expertenberatung
Wann benötigt ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?
Unternehmen sind verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, wenn sie gefährliche Güter auf öffentlichen Verkehrswegen befördern oder an deren Beförderung beteiligt sind. Wie beispielsweise beim Verpacken, Beladen, Befüllen oder Be- und Entladen von Gefahrgut. Diese Regelung basiert auf der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV § 3 „Bestellung von Gefahrgutbeauftragten“) sowie internationalen Vorschriften wie ADR, dem europäischen Übereinkommen über grenzüberschreienden Gefahrguttransport.
Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung:
„Ein Unternehmen ist verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen, sobald es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten aus der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt oder See zugewiesen sind. Falls mehrere Gefahrgutbeauftragte bestellt werden, müssen deren Aufgaben klar abgegrenzt und schriftlich festgelegt werden.
Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann auch vom Unternehmer selbst wahrgenommen werden, sofern dieser über einen gültigen Schulungsnachweis für den jeweiligen Verkehrsträger gemäß § 4 GbV verfügt.“
(Quelle: § 3 GbV – Einzelnorm)
Wann entfällt der Gefahrgutbeauftragte?
Von der Pflicht, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, sind Unternehmen ausgenommen, die ausschließlich begrenzte Mengen oder Mengen unterhalb der Freigrenzen transportieren. Dazu zählen etwa Transporte nach der 1000-Punkte-Regel oder in begrenzten Mengen gemäß ADR Gefahrgut.
Welche Aufgaben hat ein externer Gefahrgutbeauftragter?
Als externe Gefahrgutbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten wir eine branchenübergreifende Betreuung und Überwachung aller Prozesse im Umgang mit Gefahrgut. Zu Beginn erfassen wir die Gegebenheiten direkt vor Ort in Ihrem Betrieb und prüfen, wie gefährliche Güter in Ihrem Unternehmen gehandhabt werden. Dabei schulen wir die Mitarbeiter gezielt, damit sie ihre Aufgaben im Gefahrgutprozess sicher und rechtskonform ausführen können.
Darüber hinaus stehen wir für fachliche Fragen zur Verfügung, die sich im täglichen Geschäftsbetrieb mit Gefahrgütern und dem Gefahrgütertransport ergeben und unterstützen bei der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
Eine unserer zentralen Aufgaben ist die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresberichts, der die Tätigkeiten des Unternehmens im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter dokumentiert.
Zusätzlich begleiten wir Unternehmen bei behördlichen Rückfragen oder Kontrollen, um sicherzustellen, dass alle Prozesse den gesetzlichen Anforderungen – wie der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV § 8) – entsprechen.
Unser Ziel dabei ist es, Ihrem Unternehmen dabei zu helfen, Sicherheit und Rechtskonformität im Umgang mit Gefahrgütern einzuhalten und umzusetzen.
Alle Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten im Überblick
Die Aufgaben eines externen Gefahrgutbeauftragten sind in der GbV klar definiert und darauf ausgerichtet, die Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Gütern stets zu gewährleisten und alle gesetzlichen Anforderungen umzusetzen:
- Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter, einschließlich Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation
- Beratung des Unternehmens bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren
- Erstellung von Jahres- und Unfallberichten sowie Dokumentation von Zwischenfällen im Zusammenhang mit Gefahrgut
- Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter im Bereich Gefahrgut
Zusammenarbeit mit Behörden und Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen
Welche rechtlichen Anforderungen müssen Unternehmen im Umgang mit Gefahrgütern erfüllen?
Die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße unterliegt dem internationalen Übereinkommen ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Konkret steht ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“. Auf Deutsch bedeutet das: „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.
- Innerhalb Deutschlands wird die Beförderung gefährlicher Güter durch das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) geregelt.
- Mit der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) werden die ADR-Vorschriften in das deutsche Recht die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt überführt.
Die Gefahrgutkontrollverordnung (GGKontrollV) regelt behördliche Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in Unternehmen gemäß den EU-Richtlinien. Sie beschreibt die Befugnisse der Kontrollbehörden, die Durchführung der Kontrollen sowie eine Prüfliste möglicher Verstöße, die in Gefahrenkategorien eingeteilt sind.
Gut zu wissen: Der erweiterte ADR 2025
Um die Sicherheit im Gefahrguttransport zu gewährleisten und die wachsende Bedeutung moderner Batterietechnologien zu berücksichtigen, wurden im ADR 2025 insgesamt 11 neue UN-Nummern eingeführt. Diese umfassen unter anderem Natrium-Ionen-Batterien und Fahrzeuge, die mit Lithium-Ionen-Batterien ausgestattet sind. Die Erweiterung der Vorschriften spiegelt die steigenden Anforderungen an den sicheren Umgang mit neuen Technologien und Gefahrstoffen wider.
FAQ FAQ Externe Gefahrgutbeauftragter und gewerblicher Gefahrgütertransport
Unsere Sicherheitsfachkräfte von Arbeitssicherheit-Fachkraft sind ausschließlich für den Verkehrsträger Straße als externe Gefahrgutbeauftragte im Einsatz.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die zugleich als externe Gefahrgutbeauftragte qualifiziert sind, beraten deutschlandweit Unternehmen wie Speditionen, Paket- und Logistikdienstleister sowie Betriebe aus verschiedenen Branchen, die mit Gefahrgütern arbeiten, umfassend zu allen Fragen des Gefahrgutrechts und des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gefahrgut.
Die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter im Bereich Gefahrgutrecht erfolgt praxisnah und u. a. direkt am Verkehrsträger, wie beispielsweise dem LKW. Durch den persönlichen Austausch mit allen Beteiligten – darunter Verlader, Fahrer und Disponenten – wird unsere Unterweisung so gestaltet, sodass alles sofort in der Praxis umgesetzt werden kann. Zusätzlich stellen unsere Schulungen und Unterweisungen sicher, dass alle relevanten Gesetze und ADR-Vorschriften eingehalten werden und Ihre Mitarbeiter optimal auf den Transport und Umgang mit Gefahrgütern vorbereitet sind.
Arbeitssicherheit-Fachkraft bietet eine breite Palette an Dienstleistungen rund um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Neben der Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter umfasst unser Angebot folgende Leistungen:
- Gefährdungsbeurteilungen: Erstellung umfassender Gefährdungsbeurteilungen zur Identifikation, Bewertung und Minimierung von Risiken am Arbeitsplatz sowie Erstellung von darauf basierenden Betriebsanweisungen und Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeiter.
- Explosionsschutzdokumente: Erstellung und Dokumentation von Maßnahmen zum Schutz vor explosionsfähigen Gemischen, gemäß gesetzlicher Vorgaben.
- Regal- und Leiterprüfungen: Regelmäßige Regalprüfung sowie Leiterprüfung nach DGUV 208-016, um Sicherheitsstandards einzuhalten und Unfälle zu vermeiden.
- Sicherheitstechnische Betreuung: Ganzheitliche Unterstützung in allen Fragen des Arbeitsschutzes, einschließlich Betriebsbegehungen, Schulungen und Unterweisungen.
- Vorbereitung auf BG Kontrollen: Wir unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung auf Kontrollen durch Berufsgenossenschaften, um eine rechtssichere Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften zu gewährleisten.
Die Experten von Arbeitssicherheit-Fachkraft sind deutschlandweit tätig und bieten sowohl vor Ort als auch digital maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen jeder Größe. Egal ob Kleinbetrieb oder Großkonzern – unsere Dienstleistungen rund um Arbeitssicherheit sind individuell auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens abgestimmt und garantieren eine rechtssichere Umsetzung aller Arbeitsschutzmaßnahmen.
In ganz Deutschland für Sie da
Profitieren Sie von unserer langjährigen und branchenübergreifenden Expertise. Bestellen Sie Ihren externen Gefahrgutberater und/oder Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ganz einfach bei uns. Unsere Sicherheitsingenieure sind deutschlandweit im Einsatz und machen auch gerne eine Vor-Ort Begehung in Ihrem Unternehmen.
