Unterweisung neuer Mitarbeiter

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Die Unterweisung neuer Mitarbeiter

Wir gewährleisten, dass Sie und Ihre Mitarbeiter alle erforderlichen Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz haben. Als externe Spezialisten für Arbeitssicherheit bieten wir Schulungen für Ihr Team an, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten ihre Arbeitsschutzaufgaben korrekt ausführen. Regelmäßige Inspektionen tragen ebenfalls dazu bei, die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Dabei legen wir großen Wert darauf, den Betriebsablauf nicht zu beeinträchtigen. Falls erforderlich, unterstützen wir Sie auch gerne bei behördlichen Inspektionen und stehen Ihnen zur Seite, um Fragen zu beantworten.

Die Pflicht zur Erstunterweisung von neuen Mitarbeitern

In Deutschland ist für neue Mitarbeiter eine obligatorische Erstunterweisung vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter vor Beginn ihrer Tätigkeit lernen müssen, wie sie sich am Arbeitsplatz sicher und gesund verhalten können. Gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, diese Unterweisung durchzuführen. Dieser Paragraph besagt, dass die Unterweisung bei Neueinstellungen, Veränderungen im Aufgabenbereich, Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien vor Arbeitsaufnahme der Mitarbeiter erfolgen muss. Ihr Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Mitarbeiter zu schützen.

Daher müssen neue Mitarbeiter über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz informiert werden und darüber, wie diese vermieden werden können. Dies umfasst nicht nur physische Sicherheitsvorkehrungen, sondern auch den Umgang mit sensiblen Daten und anderen Unternehmensressourcen.

Die Erstunterweisung ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil, um sicherzustellen, dass neue Mitarbeiter die erforderlichen Informationen, Fähigkeiten und das Verständnis erhalten, um erfolgreich in ihrem neuen Arbeitsumfeld zu arbeiten. Sie bildet die Grundlage für ihre Integration und ihren Erfolg im Unternehmen.

Die Unternehmen können die Unterweisungen an die spezifischen Aufgaben und die betrieblichen Gegebenheiten anpassen. Die Einzelheiten sollten von den Führungskräften in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt festgelegt werden.

Wer ist für die Erstunterweisung zuständig?

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, Sicherheitsunterweisungen sicherzustellen. Allerdings ist es oft schwierig für den Arbeitgeber, die spezifischen Gefahren einer bestimmten Abteilung oder eines Arbeitsplatzes genau zu kennen. Daher ist es ratsam, die Durchführung der Erstunterweisung an Führungskräfte zu übertragen, wie beispielsweise Abteilungs-, Team- oder Gruppenleiter. Diese werden von Fachkräften für Arbeitssicherheit im Unternehmen und Betriebsärzten unterstützt.

Als zuverlässiger Partner für Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz streben wir danach, Sicherheit in Ihr Unternehmen zu integrieren.

Wir bieten Unternehmen aus verschiedenen Branchen unsere Dienste als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit an und stehen Ihnen gerne zur Seite, um Unterstützung bei der Durchführung von Unterweisungen anzubieten.

Woraus besteht die Erstunterweisung?

Die Einweisung neuer Mitarbeiter gliedert sich in zwei Abschnitte. Im ersten Teil werden allgemeine Themen behandelt, die dem Schutz und der Vermeidung von Gefahren im Arbeitsalltag dienen. Hierzu zählen grundlegende Verhaltensregeln sowie die Einweisung in verbindliche Maßnahmen bei Notfällen.

Im zweiten Teil werden die Mitarbeiter auch in arbeitsplatzspezifische Themen eingewiesen. Die Auswahl dieser Themen obliegt letztlich dem Arbeitgeber oder den Vorgesetzten. Sie legen fest, welche Inhalte im Unternehmen oder für die auszuführende Tätigkeit relevant oder erforderlich sind.

Im ersten Teil der Erstunterweisung für neue Mitarbeiter müssen unter anderem folgende Arbeitsschutzthemen behandelt werden:

  • Sofortige lebensrettende Maßnahmen
  • Flucht- und Rettungswege im Betrieb
  • Verhalten im Brandfall
  • Allgemeine Verhaltensregeln
  • Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz

Der zweite Teil (arbeitsplatzspezifische Unterweisungen) kann unter anderem folgende Schwerpunkte umfassen:

  • Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung
  • Sicheres und hygienisches Arbeiten
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Benutzung von Kraftfahrzeugen bei der Arbeit
  • Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten oder technischen Anlagen

Arbeitgeber sollten außerdem stets auf ihre Mitarbeiter eingehen und die Arbeitsabläufe genau beobachten. Dadurch können sie jederzeit erkennen, ob zusätzlicher Schulungsbedarf besteht, und die relevanten Unterweisungsinhalte entsprechend ergänzen oder aktualisieren.

Welche Dokumentationspflichten gibt es?

Es ist erforderlich, dass die Durchführung der Mitarbeiterunterweisung in einer revisionssicheren Dokumentation festgehalten wird.

Folgende Punkte sind zu Dokumentieren:

  • Der Inhalt der Unterweisung
  • Das Datum der Unterweisung
  • Der Name des Unterweisenden
  • Die Namen und Unterschriften der unterwiesenen Personen

Der Arbeitgeber sollte diese Unterlagen für mindestens zwei Jahre aufbewahren, um die Einhaltung seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht jederzeit nachweisen zu können.

Wo findet die Erstunterweisung statt?

Die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter bei Neueinstellungen kann an jedem beliebigen Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Einweisung sowohl in Besprechungsräumen, direkt am Arbeitsplatz oder online erfolgen kann.

Die verschiedenen Inhalte können einzeln oder in kombinierter Form vermittelt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Unterweisungen mindestens einmal pro Jahr durchgeführt und dokumentiert werden müssen. Für minderjährige Neueinstellungen müssen diese Unterweisungen sogar mindestens alle sechs Monate wiederholt werden. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten Ihnen alle Unterweisungen zum Arbeitsschutz an.

Warum Onlineunterweisungen zum Arbeitsschutz gut sind

Bei unseren Onlineunterweisungen zum Arbeitsschutz beachten wir mehrere relevante Punkte, um Ihre Mitarbeiter optimal zu unterweisen:

  1. Relevanz der Inhalte: Die Onlineunterweisung sind immer an die spezifischen Arbeitsschutzthemen des Unternehmens und auf die jeweiligen Arbeitsbereiche zugeschnitten.

  2. Interaktivität und Engagement: Um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die Inhalte verstehen und behalten, sind unsere Onlineunterweisungen interaktiv und ansprechend gestaltet. Dies wird durch Videos, Quizze, Fallstudien oder andere interaktive Elemente erreicht.

  3. Zugänglichkeit: Die Onlineunterweisung ist für alle Mitarbeiter leicht zugänglich, unabhängig von ihrem Standort oder ihren Arbeitszeiten. Wir bieten Ihnen die Unterweisungen auf verschiedenen Plattformen an.

  4. Überprüfung des Lernerfolgs: Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind angewiesen, den Lernerfolg der Mitarbeiter zu überprüfen, beispielsweise durch Abschlussprüfungen oder Tests am Ende der Unterweisung.

  5. Dokumentation: Es ist wichtig, dass die Teilnahme an der Onlineunterweisung dokumentiert wird, einschließlich der Namen der teilnehmenden Mitarbeiter und des Datums der Unterweisung. Diese Dokumentation sollte revisionssicher aufbewahrt werden. Wir erstellen die Unterweisungsdokumente für Sie, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

  6. Technische Unterstützung: Sollte es bei der Unterweisung zu technischen Problemen bei Ihren Mitarbeitern kommen, steht Ihnen immer unser IT Support zur Seite. So werden die meisten Probleme direkt behoben und die Unterweisung muss nicht vertagt werden.

  7. Kontinuierliche Aktualisierung: Die Inhalte unserer Onlineunterweisungen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Best Practices entsprechen.

Indem wir bei unseren Onlineunterweisungen all diese Punkte berücksichtigt, gewährleisten wir eine gut zugängliche und rechtssicher Onlineunterweisung für Ihre Mitarbeiter. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite.

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