Sicherheitstechnische Betreuung.

Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Betreuung

Gern übernehmen wir als Dienstleister die Sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen alle rechtlichen Vorgaben erfüllt. Die Betreuung für Arbeitssicherheit ist unser Fachgebiet. Fordern Sie jetzt ein individuelles Angebot an.

arbeitssicherheit weiß

Unsere Sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheitstechnische Betreuung Kosten

Grundbetreuung*

ab
49 / Monat
  • Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • Bereitstellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Durchführung der Betriebsbegehungen
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • Teilnahme und Moderation der ASA Sitzungen
  • Unterweisungen Arbeitsschutz (online & vor Ort)
  • Jahresabschlussbericht zur Arbeitssicherheit
  • Individuelle Expertenberatung
  • All unsere SiFa´s sind auch Ingenieure

Weitere SiFa Dienstleistungen

alles aus einer Hand
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Regalprüfungen
  • Vorbereitung auf BG Kontrolle

Ihr Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit

Wir haben die Zulassungen aller Berufsgenossenschaften

Sicherheitstechnische Betreuung bis 10 Mitarbeiter

Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten haben zwei praktische und branchenspezifische Optionen, um den gesetzlichen Anforderungen an betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gerecht zu werden. Diese Betriebe können zwischen der Regelbetreuung und einer alternativen bedarfsorientierten Betreuung wählen.

Bei der Regelbetreuung wird Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung hauptsächlich durch die vorhandenen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz bestimmt. Es gibt keine festen Einsatzzeiten vorgeschrieben. Die Betreuung wird durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte vertraglich mit geeigneten Anbietern geregelt, wobei die Kosten vom Unternehmer getragen werden.

Die Regelbetreuung umfasst die Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen wie beispielsweise die Regalprüfung als jährlich wiederkehrende Prüfung, die auch kombiniert werden können.

Alternativ dazu bietet sich die bedarfsorientierte Betreuung durch Kompetenzzentren an. Diese beinhaltet Motivations- und Informationsmaßnahmen (Online-Fernlehrgang) sowie die Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung durch entsprechende Zentren. Die bedarfsorientierte Betreuung ist immer dann erforderlich, wenn eine Beratung zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz benötigt wird oder ein in der DGUV Vorschrift 2 definiertes Ereignis vorliegt.

Um an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung teilzunehmen, muss der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sein. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Sicherheitstechnische Betreuung 10 bis 50 Mitarbeiter

Für mittelgroße Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten stehen zwei praxisnahe und auf die jeweilige Branche zugeschnittene Optionen zur Verfügung, um den gesetzlichen Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gerecht zu werden. Diese Betriebe können zwischen der Regelbetreuung und einer alternativen bedarfsorientierten Betreuung wählen.

Bei der Regelbetreuung besteht die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung aus zwei Teilen: der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil. Diese beiden Komponenten bilden zusammen die Gesamtbetreuung.

Die erforderlichen Aufgaben werden von der Unternehmerin/dem Unternehmer unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (z.B. gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz) entsprechend den betrieblichen Erfordernissen ermittelt. Sie werden zwischen den Betriebsärzten und den Fachkräften für Arbeitssicherheit aufgeteilt und schriftlich mit diesen vereinbart. Die Kosten für diese Betreuung trägt die Unternehmerin/der Unternehmer.

Die Grundbetreuung orientiert sich an den für alle Betriebe geltenden Einsatzzeiten. Eine Handlungshilfe der BGHW unterstützt bei der Berechnung der notwendigen Einsatzzeiten für die Grundbetreuung.

Im betriebsspezifischen Teil der Betreuung werden die vorhandenen Gefährdungen, Situationen und Anlässe im Betrieb berücksichtigt. Die Unternehmerin/der Unternehmer legt Bedarf und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung auf Basis der betrieblichen Gegebenheiten fest. Diese Festlegung wird in regelmäßigen Abständen, üblicherweise jährlich, überprüft. Für regelmäßig vorhandene betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung, wie sie in der DGUV Vorschrift 2 definiert sind, empfiehlt die BGHW Einsatzzeiten.

Die alternative bedarfsorientierte Betreuung besteht aus Motivations- und Informationsmaßnahmen (Online-Fernlehrgang) sowie der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die Entscheidung über die Notwendigkeit und das Ausmaß dieser externen Beratung obliegt der Unternehmerin/dem Unternehmer eigenverantwortlich. Eine Ausnahme bilden die in der DGUV Vorschrift 2 festgelegten besonderen Anlässe: Sind diese gegeben, muss externe Beratung und Betreuung in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass die Unternehmerin/der Unternehmer aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist. Die Teilnahme an den Motivations- und Informationsmaßnahmen der BGHW ist kostenfrei. Die Kosten für die bedarfsorientierte Betreuung trägt die Unternehmerin/der Unternehmer.

Sicherheitstechnische Betreuung bei mehr als 50 Beschäftigten

Für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten besteht die Regelbetreuung aus grundlegenden Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (Grundbetreuung) sowie aus maßgeschneiderten Maßnahmen, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten sind (betriebsspezifische Betreuung).

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil zusammen, die gemeinsam die Gesamtbetreuung bilden.

Die erforderlichen Aufgaben werden von der Unternehmerin/dem Unternehmer unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (z.B. gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz) entsprechend den betrieblichen Erfordernissen ermittelt. Diese Aufgaben werden zwischen den Betriebsärzten und den Fachkräften für Arbeitssicherheit aufgeteilt und schriftlich mit ihnen vereinbart. Die Kosten für diese Betreuung trägt die Unternehmerin/der Unternehmer.

Bei der Grundbetreuung richtet sich der Umfang der Betreuung nach den für alle Betriebe geltenden Einsatzzeiten.

Im betriebsspezifischen Teil der Betreuung werden die vorhandenen Gefährdungen, Situationen und Anlässe im Betrieb berücksichtigt. Die Unternehmerin/der Unternehmer legt Bedarf und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung auf Basis der betrieblichen Gegebenheiten fest. Diese Festlegung wird in regelmäßigen Abständen, üblicherweise jährlich, überprüft. Für regelmäßig vorhandene betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung, wie sie in der DGUV Vorschrift 2 definiert sind, empfiehlt die BGHW Einsatzzeiten.

In ganz Deutschland vertreten

Wenn Sie einen Dienstleister für die Sicherheitstechnische Betreuung suchen, dann sind Sie bei uns genau richtig. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen die Sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen und bei Bedarf auch für all Ihre Standorte  deutschlandweit.

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Sicherheitstechnische Betreuung

Wir machen das!

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV 2 Vorschrift erfüllen. Sie müssen sich nur für uns als Anbieter der sicherheitstechnischen Betreuung entscheiden. Wir übernehmen den ganzen Rest.

Brauche ich eine sicherheitstechnische Betreuung?

Haben Sie mindestens einen Mitarbeiter? Dann benötigen Sie bereits eine sicherheitstechnische Betreuung. Von dieser Regelung sind in Deutschland ausnahmslos alle Unternehmen betroffen. Mit der sicherheitstechnischen Betreuung wollen die Berufsgenossenschaften und Krankenkassen für weniger Arbeitsunfälle und geringere Kosten durch arbeitsunfähige Mitarbeiter sorgen. Für verantwortungsvolle Unternehmerinnen und Unternehmer ist die Bestellung einer sicherheitstechnischen Betreuung selbstverständlich. Sie wissen um den Wert der Gesundheit Ihrer Belegschaft.

Was kostet die sicherheitstechnische Betreuung?

Die sicherheitstechnische Betreuung kostet ab 49€ im Monat. Die Preise hängen von der Unternehmensgröße, Branche, der Anzahl der Mitarbeiter sowie der Anzahl der Standorte ab. Eine sicherheitstechnische Betreuung muss nicht teuer sein. Als Dienstleister bieten wir Ihnen die sicherheitstechnische Betreuung günstig an und sind deutschlandweit für Unternehmen im Einsatz. Geht nicht, gibt’s nicht! Wir erstellen Ihnen nicht nur ein maßgeschneidertes Angebot, sondern passen unseren Service individuell auf Ihr Unternehmen an. So merken Sie kaum, dass wir die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb leiten, sondern können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und sich auf unsere Expertise verlassen.

Wo bekomme ich eine sicherheitstechnische Betreuung her?

Es gibt viele Anbieter für die sicherheitstechnische Betreuung. Aber nicht jedes Unternehmen bietet Ihnen einen umfassenden Service. Beschrieben Sie Ihren Betrieb bei der Anfrage möglichst genau, damit die Sicherheitsfachkraft (Sifa), welche man auch Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) nennt, Ihnen genau das anbietet, was Sie benötigen um eine top Arbeitssicherheit zu implementieren. Egal ob im Internet oder offline. Der Markt bietet Ihnen eine Vielzahl an Anbietern für die sicherheitstechnische Betreuung. Auch wir würden Sie gerne als Kunden betreuen und unterstützen. Ein Anruf genügt, damit wir Sie umfassend zur Arbeitssicherheit, den geltenden Gesetzen sowie den mit der Betreuung verbundenen Kosten informieren.

Bekomme ich eine Strafe, wenn ich keine sicherheitstechnische Betreuung habe?

Laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2, sowie weiteren Gesetzen zum Arbeitsschutz, ist eine sicherheitstechnische Betreuung vorgeschrieben und Pflicht. Aber was passiert, wenn man einfach keine hat? Gibt es Strafen? Die Antwort lautet ganz klar ja. Vom Beschäftigungsverbot über Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen bei fahrlässigen Arbeitsunfällen müssen Sie mit starken Konsequenzen rechnen. berücksichtigt man, wie günstig wir unseren Service anbieten, stehen diese Risiken in keinem Verhältnis zu den eigentlichen Kosten. Unsere Betreuung ist günstiger als Sie denken. Deshalb lieber gleich anfragen, günstige Sicherheitstechnische Betreuung abstauben und zum besten Kurs absichern. Arbeitssicherheit muss nicht teuer, aber gut sein. Wir sorgen dafür.