Explosionsschutzdokument richtig erstellen.

Gemäß den Explosionsschutzrichtlinien ist es notwendig, für Anlagen und Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Gemische entstehen können, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Dieses Dokument muss sowohl vor der Inbetriebnahme als auch bei Änderungen an Arbeitsmitteln oder Arbeitsabläufen erstellt oder aktualisiert werden. Wir sind Experten für Explosionsschutz und Sie können durch uns das Explosionsschutzdokument erstellen lassen.

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Explosionsschutzdokument erstellen lassen.

Preise für die Erstellung vom Ex-Schutz Dokument.

Explosionsschutzdokument

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1.750 / Projekt
  • Z.B. Für Handwerker, Ausbilder und Produzenten
  • Ermittlung der Explosionsgefahren vor Ort im unternehmen
  • Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach §6 Gefahrstoffverordnung
  • Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen
  • Erstellung der Dokumentation

Weitere Dienstleistungen

durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Lärmmessungen am Arbeitsplatz
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen zum Arbeitsschutz
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FAQ Erstellung vom Explosionsschutzdokument

Das Explosionsschutzdokument legt die Maßnahmen fest, die notwendig sind, um den Explosionsschutz in einer Anlage sicherzustellen. Es ist eine verpflichtende Vorgabe der Betriebssicherheitsverordnung und wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erstellt. Dieses Dokument muss in allen Bereichen, in denen Explosionsgefahr besteht, vorliegen. Es dient dazu, zu dokumentieren, dass die Gefahren identifiziert und bewertet wurden und dass entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden, um die Explosionsrisiken zu minimieren. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, das Explosionsschutzdokument vor Arbeitsbeginn zu erstellen, unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

Nach § 6 (11) der GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von einer Person mit entsprechender Fachkompetenz durchgeführt werden. Wenn der Betreiber oder Unternehmer nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügt oder sich die Erstellung nicht zutraut, sollte er sich professionell beraten lassen.

In § 2 Abs. 16 der GefStoffV wird erläutert, was „Fachkunde“ bedeutet: Eine fachkundige Person ist jemand, der aufgrund seiner Berufsausbildung, praktischen Erfahrung oder beruflichen Tätigkeit die notwendige Expertise besitzt, um die geforderten Aufgaben zu bewältigen. Regelmäßige Weiterbildungen können ebenfalls erforderlich sein, um die Fachkenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.

Die Gefährdungsbeurteilung und das damit verbundene Explosionsschutzdokument müssen in festgelegten Abständen überprüft werden. Wie häufig das geschehen soll, ist nicht pauschal festgelegt. Bei häufigen Änderungen von Produktionsverfahren oder Anlagen wird jedoch eine jährliche Überprüfung empfohlen, während bei stabileren Prozessen oft eine Überprüfung alle zwei Jahre ausreicht. Wichtig ist, dass jede Überprüfung schriftlich festgehalten und datiert wird.

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Wenn es um Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären geht, müssen zwei wesentliche Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden: Eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese beiden Beurteilungen bilden zusammen die Basis für das Explosionsschutzdokument.

Die rechtlichen Regelungen finden sich in folgenden Vorschriften:

Diese Vorschriften bieten den rechtlichen Rahmen, um den Explosionsschutz in Betrieben sicherzustellen. Es gibt also die Pflicht, ein Explosionsschutzdokument erstellen zu lassen.

Eine befähigte Person für den Explosionsschutz spielt die zentrale Rolle, wenn es um die Sicherheit im Betrieb geht. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass alle relevanten technischen Regeln, wie sie in Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 der BetrSichV festgelegt sind, bei den Prüfungen im Explosionsschutz beachtet werden. Außerdem wird sie mit den gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften vertraut gemacht, die für ihre Arbeit im Explosionsschutz von Bedeutung sind. Durch praxisnahe Beispiele wird ihr Wissen weiter vertieft, sodass sie in der Lage ist, das Gelernte direkt im betrieblichen Alltag anzuwenden.

Ein Explosionsschutzdokument ist immer dann Pflicht, wenn im Betrieb das Risiko besteht, dass explosionsfähige Atmosphären entstehen könnten. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein solches Dokument zu erstellen – oder erstellen zu lassen. Dies betrifft vor allem Betriebe, die mit Stoffen arbeiten, die als explosionsgefährlich gekennzeichnet sind. Sobald es nicht mehr sicher ausgeschlossen werden kann, dass eine explosionsfähige Atmosphäre entsteht, muss das Dokument erstellt werden.

Das Explosionsschutzdokument ist ein zentraler Nachweis dafür, dass der Betrieb alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um den Explosionsschutz sicherzustellen. Es handelt sich um eine rechtliche Vorgabe, die sowohl in der Gefahrstoffverordnung als auch in der Betriebssicherheitsverordnung verankert ist. Besonders in der chemischen Industrie ist ein solches Dokument für viele Anlagen Pflicht. Es enthält eine Bewertung der Explosionsrisiken und legt für jede identifizierte Gefahr passende Schutzmaßnahmen fest.

Die „DGUV Information 213-106 Explosionsschutzdokument“ bietet dabei eine praktische Unterstützung für Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und alle, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb zuständig sind. Sie hilft dabei, die gesetzlichen Anforderungen korrekt umzusetzen.

Ja, Sie können das Explosionsschutzdokument von Experten erstellen lassen! Wenn Sie sich bei der Erstellung unsicher fühlen oder nicht über das nötige Fachwissen verfügen, stehen wir Ihnen zur Seite. Als Fachleute für Explosionsschutz übernehmen wir die gesamte Erstellung des Dokuments für Sie – professionell, zuverlässig und gesetzeskonform. Wir identifizieren die potenziellen Gefahren in Ihrem Betrieb, bewerten das Risiko und entwickeln maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen.

Unsere Expertise sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt werden. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Betrieb sicher und vorschriftsgemäß geschützt ist, ohne sich selbst durch die komplexen Vorgaben arbeiten zu müssen. Überlassen Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe uns und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft – wir kümmern uns um den Explosionsschutz!

In ganz Deutschland für Sie da

Wir erstellen Explosionsschutzdokumente für Unternehmen in ganz Deutschland. Aber dafür müssen wir vorbei kommen. 

Um das Explosionsschutzdokument richtig zu erstellen, nehmen sich unsere Experten viel Zeit vor Ort und beraten Sie auch ausführlich. So wir die Explosionsschutzdokument Erstellung ein voller und vor allem rechtssicherer Erfolg.

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