(zuletzt aktualisiert am 17.02.2026)
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder externe Sicherheitsfachkraft/Sifa) rückt für viele Unternehmer häufig erst dann in den Fokus, wenn Haftungsfragen nach einem Arbeitsunfall oder ein angekündigter Besuch der Berufsgenossenschaft im Raum stehen.
Durch die Neuregelung der DGUV Vorschrift 2 ergeben sich seit Januar 2026 neue Betreuungszeiten für externe Sicherheitsfachkräfte, die eine Anpassung Ihrer betrieblichen Betreuung erforderlich machen können. Mehr darüber erfahren Sie auch auf unserer Seite zu unserer Dienstleistung sicherheitstechnische Betreuung. In diesem Beitrag von Arbeitssicher-Fachkraft erläutern wir, warum die externe Sifa in vielen Fällen wirtschaftlicher ist als eine eigene interne Fachkraft für Arbeitssicherheit und wie Sie die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen in Ihrem Unternehmen umsetzen.
Was ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine externe Sicherheitsfachkraft ist eine speziell qualifizierte Person wie beispielsweise die Sicherheitsingenieure von Arbeitssicher-Fachkraft, die Unternehmen dabei unterstützt, Arbeitsunfälle zu vermeiden und eine gesunde Arbeitsumgebung zu gestalten. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt als Dienstleister umfassendes Fachwissen ein sowie branchenübergreifende Expertise mit. Mehr zur Qualifikation erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0).
Häufig wird die Sicherheitsfachkraft (Sifa) mit dem Sicherheitsbeauftragten (Sibe) verwechselt. Während die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit der Geschäftsleitung beratend zur Seite steht und eine umfassende Ausbildung einnimmt, sind Sicherheitsbeauftragte Beschäftigte des Unternehmens, die den Arbeitgeber zusätzlich zu ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit im Bereich Arbeitssicherheit unterstützen.
Neben unserer Betreuung als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit, bieten wir auch die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten an. Unsere Dozenten kommen direkt aus der Praxis und bringen zum Teil über 40 Jahre Berufserfahrung mit und können ihr breitgefächertes Fachwissen anschaulich und praxisorientiert an angehende und bereits tätige Sicherheitsbeauftragte vermitteln.
Wo ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzlich geregelt?
Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet bereits ab einem Mitarbeitenden eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Vorgabe ergibt sich aus § 5 ASiG („Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit“). In welchem Umfang diese fachliche Unterstützung durch eine interne oder externe Sifa für Ihren Betrieb notwendig ist richtet sich vor allem nach der Art Ihres Unternehmens und den damit verbundenen Unfallrisiken sowie der Anzahl Ihrer Beschäftigten.
Wann muss man keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?
Von der allgemeinen Bestellpflicht gibt es zwei Ausnahmen. Wenn Sie ein kleineres Unternehmen führen das je nach Berufsgenossenschaft (BG) meist weniger als 10 oder bis zu 50 Mitarbeiter beschäftigt, können Sie sich für das sogenannte Unternehmermodell entscheiden. Bei dieser alternativen Betreuungsform lassen Sie sich als Arbeitgeber selbst schulen anstatt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beauftragen.
Darüber hinaus kann die zuständige Behörde oder Berufsgenossenschaft im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Das ist nach § 7 ASiG Abs. 2 („Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) möglich, wenn anstelle eines Sicherheitsingenieurs jemand bestellt wird, der über entsprechende Fachkenntnisse für die anfallenden Aufgaben verfügt.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre externe Sicherheitsfachkraft aktiv bei ihrer Arbeit zu unterstützen, damit diese ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen kann. Dazu gehört u. a., dass Sie bei Bedarf geeignete Räume, technische Geräte sowie Hilfspersonal zur Verfügung stellen und die externe Sifa über den Einsatz von Leiharbeitern oder befristet Beschäftigten informieren.
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Welche Aufgaben übernimmt eine externe Sifa?
Die Tätigkeitsfelder und Aufgaben einer Sifa sind in § 6 ASiG („Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit definiert. Eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie als Arbeitgeber in allen Belangen des Arbeitsschutzes, von der Unfallverhütung bis zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Eine weitere wichtige Aufgabe einer Sicherheitsfachkraft besteht darin, die im Unternehmen für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen zu beraten. Dabei kann es sich um Brandschutzhelfer, Ersthelfer oder Sicherheitsbeauftragte handeln.
Die Aufgaben einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit sind vielfältig, dynamisch und umfassen unter anderem:
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen: Dabei ermittelt die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit systematisch alle potenziellen Risiken im Unternehmen (§ 5 ArbschG „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“). Dies kann Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe sowie Arbeitsmittel wie Maschinen, Geräte und Anlagen betreffen. Aber auch äußere Einflüsse wie Lärm, Kälte/Hitze, psychische Belastungen, elektrische Gefährdungen oder ergonomische Aspekte werden in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt. Das Ziel jeder Gefährdungsbeurteilung ist es, Unfälle zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. Deshalb muss sie bei Änderungen im Bereich Arbeitsmittel oder bei Einführung neuer Arbeitsprozesse zeitnah aktualisiert werden.
- Auch bei komplexen Arbeitsschutzdokumenten, wie etwa dem Explosionsschutzdokument, ist die externe Sicherheitsfachkraft ein Garant dafür, dass keine sicherheitsrelevanten Details übersehen werden und Ihre Arbeitsschutzdokumentation jeder behördlichen Kontrolle standhält.
- Betriebsbegehungen: Regelmäßige Inspektionen durch Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsbehörden sind ein wichtiger Bestandteil, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Bei diesen Begehungen prüft die interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, ob die geltenden Vorschriften umgesetzt wurden, ob neue Gefährdungen bestehen und ob alle Dokumente und Prüfberichte wie etwa für die wiederkehrende DGUV V3 Prüfung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel oder Regalprüfungen vorliegen.
- Unterweisungen zur Arbeitssicherheit: Die richtige und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter ist ein weiterer Pfeiler der Unfallprävention. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit schult das Personal nicht nur in den gesetzlichen Vorgaben, sondern auch im praktischen sicherheitsbewussten Handeln im Berufsalltag.
- Beratung: Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Unternehmen bei der Auswahl und Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und sorgt dafür, dass die Ausrüstung, wie Schutzbrillen oder Sicherheitsschuhe, den Anforderungen der jeweiligen Branche und Tätigkeit entspricht. Die externe Sifa entwickelt zudem Sicherheitskonzepte, die auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind. Außerdem ist sie Teil des Arbeitsschutzausschusses (ASA) und nimmt an den regelmäßigen ASA-Sitzungen statt.
Weitere Leistungen der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Viele Unternehmen wissen nicht, das eine externe Sicherheitsfachkraft weit über die grundlegenden Anforderungen hinaus Unterstützung bieten kann. Ein maßgeschneidertes Arbeitsschutzkonzept umfasst oft auch:
- Psychische Gefährdungsbeurteilung: Neben den physischen Risiken müssen auch psychische Belastungen seit 2013 im Rahmen der Beurteilung der Gefährdungen berücksichtigt werden (§ 5 ArbSchG Abs. 3 Satz 6 „psychische Belastungen bei der Arbeit“). Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung geht es nicht um die mentale Gesundheit einzelner Mitarbeiter, sondern um die Analyse und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft Ihnen dabei, psychische Belastungen wie Stress, Mobbing sowie Über- oder Unterforderung frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Das mentale Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter ist genauso wichtig für die Betriebsstabilität ist wie deren körperliche Gesundheit. Das zeigen auch Daten der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK), nach denen psychische Erkrankungen im Jahr 2024 mit 17,4 Prozent aller Fehltage den dritten Platz der häufigsten Ausfallursachen belegten.
- Notfall- und Krisenmanagement: Im Falle eines Arbeitsunfalls ist besonnenes Handeln gefragt. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie dabei, Notfallpläne zu entwickeln und Übungen durchzuführen, damit Ihr Betrieb auf Ernstfälle vorbereitet ist. Besonders in Ausnahmesituationen ist die Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden und Versicherungen hilfreich. Während die akute Eintragung im Verbandbuch meist durch den Ersthelfer vor Ort erfolgt, wertet die externe Sifa diese Aufzeichnungen aus, um Unfallschwerpunkte im Unternehmen identifizieren und Schutzmaßnahmen ableiten, die künftige Unfälle verhindern.
- Umsetzung neuer Technologien: Die fortschreitende Digitalisierung hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz. Neue Technologien wie Maschinen mit KI-Steuerung oder Roboterlösungen bringen neue Herausforderungen und Risiken mit sich. Externe Sifas sind geschult, diese neuen Technologien zu bewerten und Sicherheitskonzepte zu entwickeln, die den speziellen Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht werden.
Welche Vorteile bietet Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Entscheidung für eine externe Sifa im Arbeitsschutz bietet Ihnen als Arbeitgeber zahlreiche praktische Vorzüge. Es geht dabei nicht nur um die reine Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern vor allem um eine spürbare Entlastung Ihres Betriebsalltags und eine Steigerung der Sicherheit durch professionelle Expertise.
- Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt eine neutrale Sichtweise ein und umgeht die häufig anzutreffende Betriebsblindheit in Ihrem Unternehmen.
- Die Akzeptanz für notwendige Veränderungen steigt bei Ihren Beschäftigten durch die Beurteilung einer unabhängigen und neutralen Sicherheitsfachkraft oft deutlich an.
- Bei Arbeitssicherheit-Fachkraft profitieren Sie von einem breiten Erfahrungsschatz aus vielen unterschiedlichen Branchen und Betrieben, da wir die Zulassung für alle neun gewerblichen Berufsgenossenschaften haben.
- Neue rechtliche Anforderungen werden ohne Zeitverzug und fachlich fundiert direkt in Ihren betrieblichen Alltag integriert.
- Sie vermeiden hohe Fixkosten für eine dauerhafte interne Stelle sowie die laufenden Ausgaben für regelmäßige Fortbildungen.
- Bei uns erfolgt die Abrechnung transparent. Sie bezahlen nur für die tatsächlich abgerufenen Leistungen, was Ihre Budgetplanung deutlich vereinfacht.
- Ihre Mitarbeitenden werden von komplexen Zusatzaufgaben befreit und können sich voll auf ihre eigentlichen Tätigkeiten konzentrieren.
- Mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit gewinnen Sie absolute Rechtssicherheit im Arbeitsschutz und halten sich den Rücken für die Führung Ihres Unternehmens
frei.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn keine Sifa bestellt wird?
Das Nichtbestellen einer Sifa nach § 5 ASiG ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Verletzung der Arbeitgeberpflichten, die besonders bei Unfällen existenzbedrohend sein kann.
- Wenn Sie keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, verletzen Sie Ihre allgemeinen Grundpflichten aus § 3 Abs. 1 ArbSchG, wonach Sie als Arbeitgeber für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation zu sorgen haben.
- Die Nichtbestellung oder eine nicht ordnungsgemäße Bestellung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Rechtsgrundlage dafür finden Sie in 14 ASiG („Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen„) sowie in § 25 ArbSchG („Bußgeldvorschriften“) verankert ist.
- Zuständige Aufsichtsbehörden wie Gewerbeaufsichtsämter oder Arbeitsschutzbehörden können Bußgelder verhängen, die bei wiederholten Verstößen oder nach Unfällen sehr hoch ausfallen.
- Kommt es aufgrund mangelhafter Arbeitssicherheit zu einem Unfall mit Verletzten oder mit tödlichem Ausgang, drohen strafrechtliche Ermittlungen gegen den Arbeitgeber oder die Geschäftsführung.
- Dabei kommen die Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB), insbesondere § 229 StGB bei fahrlässiger Körperverletzung oder § 222 StGB bei fahrlässiger Tötung, was Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zur Folge haben kann.
- Als Arbeitgeber haften Sie zivilrechtlich für Schäden, die Arbeitnehmern durch fehlende Arbeitsschutzmaßnahmen entstehen, was Schadensersatzansprüche wie Schmerzensgeld, Lohnausfall oder Rentenzahlungen nach sich ziehen kann.
- Die Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherungsträger kann bei grober Fahrlässigkeit, wie dem Fehlen der Sifa nach § 5 ASiG, geleistete Zahlungen im Wege des Regresses vom Arbeitgeber zurückfordern.
- Aufsichtsbehörden können den Betrieb von Maschinen oder die gesamte Arbeitstätigkeit untersagen, bis ein rechtssicherer Zustand und die Bestellung einer Sifa gewährleistet sind.
- Ein unvollständiger Arbeitsschutz führt oft zu erheblichen Problemen mit der Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall die Deckung verweigern kann.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – Ein Gewinn für jedes Unternehmen
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter ist ein deutliches Zeichen für Wertschätzung und unternehmerische Verantwortung als Arbeitgeber. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet Ihnen den notwendigen Spielraum und das Fachwissen, um gesunde Arbeitsbedingungen dauerhaft in Ihren Betrieb zu integrieren.
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen erweist sich eine externe Sicherheitsfachkraft als besonders vorteilhaft, da sie die wirtschaftlichere Lösung ist und sich exakt an Ihren tatsächlichen Bedarf anpasst.
Hier können Sie unsere Preise für die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit einsehen, die deutschlandweit für Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen tätig sind. Wenn Sie auf die Unterstützung durch Arbeitssicherheit-Fachkraft setzen, erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten, sondern stärken aktiv die Zufriedenheit und Gesundheit Ihrer Belegschaft und schützen Ihren Betrieb vor unnötigen Ausfällen.
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