Ihre Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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Ihr Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit
Unsere Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Unsere Sicherheitsfachkräfte gewährleisten, dass Sie und Ihre Mitarbeiter alle erforderlichen Richtlinien im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz kennen und erfüllen. Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten wir Unterweisungen für Ihr Team an, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten ihre Arbeitsschutzaufgaben korrekt ausführen. Regelmäßige Ortsbegehungen tragen ebenfalls dazu bei, die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Dabei legen wir großen Wert darauf, den Betriebsablauf nicht zu beeinträchtigen. Falls erforderlich, unterstützen wir Sie auch gerne bei behördlichen Inspektionen und stehen Ihnen zur Seite, um alle Fragen zu beantworten.
Mehr in Ihrem Portemonnaie
mit unserer günstigen und rechtssicheren Arbeitssicherheit
Wir haben uns auf die Arbeitssicherheit spezialisiert. Unser Service ist so konzipiert, dass wir Ihnen eine garantiert rechtssichere sicherheitstechnische Betreuung zum besten Preis anbieten können.
Warum Arbeitssicherheit-Fachkraft.de?
1
Schnell und günstig zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In weniger als 3h ein Angebot erhalten, in weniger als 24h zur Sicherheitstechnischen Betreuung.
2
Ingenieure mit Expertise.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind alle Ingenieure und haben eine langjährige Berufserfahrung.
3
Mit uns erfüllen Sie alle Vorgaben.
Mit unserer Sicherheitstechnischen Betreuung erfüllen Sie alle rechtlichen Vorgaben. Sie müssen also nichts weiter tun. Die nächste BG Kontrolle kann kommen, wir sind bereit.
SiFa, FaSi, Sicherheitsfachkraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter - wo liegt der Unterschied?
Die Abkürzungen „FaSi“ und „Sifa“ beziehen sich auf unterschiedliche Begriffe im Bereich der Arbeitssicherheit. Während „SiFa“ die korrekte Abkürzung für „Sicherheitsfachkraft“ oder „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ ist, steht „FaSi“ für die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. Es ist wichtig, die Begriffe klar voneinander abzugrenzen, um Verwirrungen zu vermeiden.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist speziell ausgebildet und übernimmt wichtige Aufgaben im Bereich Arbeitsschutz und Unfallverhütung im Unternehmen. Dabei ist sie gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 gesetzlich vorgeschrieben und zwingend zu bestellen. Die Arbeitssicherheit Fachkräfte verfügen über das notwendige sicherheitstechnische Know-how und sind der zentrale Ansprechpartner in Sachen Arbeitsschutz. Sicherheitsbeauftragte hingegen verfügen nicht über eine so einschlägige Berufsausbildung. Es reicht nicht nur einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen.
Alles zusammen nennt man dann die Sicherheitstechnische Betreuung. Also das Unternehmen wird aktiv durch eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut. Wir bieten Ihnen diesen Service absolut rechtssicher und deutschlandweit.
Einmal rechtssichere Arbeitssicherheit bitte.
Gern! Mit unseren externen Fachkräften für Arbeitssicherheit läuft´s.
Fachkraft für Arbeitssicherheit anfragen
Ganz einfach über unser Kontaktformular.
Antwort in <3h
Für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens erstellen wir in kürzester Zeit das beste Angebot.
Angebot durchsehen
Und gegebenenfalls an Ihre Bedürfnisse anpassen lassen.
Vertragsabschluss
Wir verpflichten uns, Ihr Unternehmen zu 100% rechtskonform zu betreuen und sorgen ab sofort für die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.
Es geht los
Sie erhalten Ihre persönliche Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betreuung wird online und vor Ort in Ihrem Unternehmen professionell durchgeführt.
Fertig
Ihr Unternehmen wird nun durch uns betreut und agiert rechtssicher. Die Dokumentation übernehmen wir ebenfalls.
In ganz Deutschland unterwegs
Vor Ort in Ihrem Betrieb
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind genau dort, wo Sie sie brauchen – vor Ort in Ihrem Unternehmen. Vor Ort führen unsere Sicherheitsingenieure Betriebsbegehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Schulungen und vieles mehr durch.
Aber auch online & digital
Arbeitssicherheit online und digital? Aber klar – und wir sind Vorreiter! Aus diesem Grund bieten wir Ihnen unsere Schulungen, Unterweisungen und ASA Sitzungen auch in digitaler Form an. Wir schnüren das perfekte Dienstleistungspaket individuell für Ihren Betrieb.
Kosten Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Grundbetreuung*
ab-
Inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
-
Bereitstellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Durchführung der Betriebsbegehungen
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Erstellung der Begehungsprotokolle
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Teilnahme und Moderation der ASA Sitzungen
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Unterweisungen Arbeitsschutz (online & vor Ort)
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Jahresabschlussbericht zur Arbeitssicherheit
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Individuelle Expertenberatung
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All unsere SiFa´s sind auch Ingenieure
Weitere Dienstleistungen
Durch unsere Arbeitssicherheitsexperten-
Gefährdungsbeurteilungen
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Betriebsanweisungen
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Lärmmessungen am Arbeitsplatz
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Regalprüfung
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Vorbereitung auf BG Kontrollen
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Unterweisungen und Schulungen
Das sagen unsere Kunden.
Top bewertet auf Google Rezensionen.
Unsere Arbeitssicherheit Dienstleistungen.
>> und viele mehr. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind für Sie da. Frag uns einfach an.
Worum gehts bei Arbeitssicherheit-Fachkraft.de?
Bei uns dreht sich alles um die Fachkraft für Arbeitssicherheit und darum, Unternehmen dabei zu unterstützen, alle Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz zu kennen und umzusetzen. Wir sind ein deutschlandweit tätiges Ingenieurbüro und bieten Ihnen die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu fairen Konditionen. Unser Anliegen ist es, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch professionelle und praxiserprobte Maßnahmen für die Arbeitssicherheit zu sensibilisieren. Dies erreichen wir durch Unterweisungen, Schulungen und eine aktive Sicherheitstechnische Betreuung mit allem was dazu gehört. Wir verstehen uns aber nicht als Kontrollinstanz, sondern möchten gemeinsam mit Ihnen professionellen Arbeitsschutz leben und das zu wirtschaftlichen Konditionen und nach neusten Erkenntnissen. Wenn Sie sich für unsere SiFa´s entscheiden, dann entscheiden Sie sich für zeitgemäßen Arbeitsschutz der sogar Spaß machen kann.
Arbeitssicherheit Fachwissen to go.
Bestellvoraussetzungen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Es liegt in der Verantwortung der Unternehmensführung, geeignete Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu ernennen. Die genauen Anforderungen für diese Bestellung sind im ASiG und in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Es obliegt der Geschäftsleitung sicherzustellen, dass die ausgewählte Person die erforderliche Fachkompetenz im Bereich Arbeitssicherheit besitzt. Diese Kompetenz gilt als nachgewiesen,
Wie beauftrage ich eigentlich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Sie haben sich dazu entschieden eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu benennen und den Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter in die Hände von Experten zu geben? Sehr gut! Nun stellt sich noch die Frage, wie die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit abläuft und worauf Sie achten müssen. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen
Unfälle mit Strom vermeiden
Jedes Jahr passieren in deutschen Unternehmen Arbeitsunfälle beim falschen Umgang mit Strom. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit erläutern Ihnen in diesem Fachbeitrag worauf Sie achten müssen, um Arbeitsunfällen durch Stromschläge zu verhindern. Die Gefahren durch Strom werden oft unterschätzt Oft werden die Risiken im Umgang mit Strom unterschätzt, da elektrisch betriebene
Was ist eine sicherheitstechnische Betreuung?
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen, dann sind Sie dazu verpflichtet eine sicherheitstechnische Betreuung gegenüber Ihrer BG vorweisen zu können. Aber worum geht’s dabei? Ganz einfach, die Krankenversicherer wollen sicherstellen, dass Arbeitsunfälle die verhindert werden könnten, auch verhindert werden. Es geht also in erster Linie um die Kosten, die durch Arbeitsunfähigkeit entstehen. Mehr Arbeitssicherheit und weniger Unfälle klingt doch erstmal gar nicht schlecht, auch für Sie als Unternehmer nicht. Das Problem ist, dass die sicherheitstechnische Betreuung nur von qualifizierten „Sicherheitsfachkräften“ (auch Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt), durchgeführt werden darf. Und jetzt haben viele Unternehmer ein Problem, weil weder sie selbst, noch ein Mitarbeiter über diese Qualifikation verfügt. Aus diesem Grund gibt es uns! Einfach die Fachkraft für Arbeitssicherheit extern einkaufen und die sicherheitstechnische Betreuung in die Hände von Profis legen. Als schlauer Geschäftsführer der seine Finanzen im Griff hat sparen Sie dabei auch noch richtig viel Geld, denn unsere Kosten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind sehr gering.
Rechtliche Grundlagen §§
Mit uns sind Sie auf der rechtssicheren Seite...
Warum kompliziert, wenn es doch so einfach geht. Mit unserer sicherheitstechnischen Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfüllen Sie nicht nur alle Gesetze, sondern sparen dabei auch noch richtig viel Geld. Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an und vergeben Sie die Arbeitssicherheit an unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
...das Arbeitsschutzgesetz schnell erklärt
§4 Grundsätzliches
Der Arbeitgeber muss die Gesundheit der Mitarbeiter sowohl körperlich als auch psychisch schützen und Risiken minimieren. Dazu gehören stets aktualisierte Bedingungen vor Ort, einschließlich Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene. Gleichbehandlung ist essentiell: Alle Mitarbeiter müssen angemessen berücksichtigt und geschult werden.
§5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Der Arbeitgeber muss regelmäßig die Gefahren am Arbeitsplatz durch das erstellen von Gefährdungsbeurteilungen bewerten und Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Diese Maßnahmen können sich aus verschiedenen Aspekten ergeben, wie der Gestaltung des Arbeitsplatzes, physischen, biologischen und chemischen Einwirkungen, dem Einsatz von Technik und Materialien, Arbeitsabläufen und -zeiten, der Qualifikation der Mitarbeiter und psychischer Belastung. Für jeden Bereich gibt es eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung.
§6 Dokumentation
Es ist vorgeschrieben, dass Arbeitgeber alle Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, abgeleitete Schutzmaßnahmen und ihre Auswirkungen dokumentieren. Im Falle eines tödlichen Unfalls oder einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen muss der Arbeitgeber diese Vorfälle ebenfalls erfassen.
§12 Unterweisungen
Effektive Schutzmaßnahmen bleiben ineffektiv, wenn sie nicht ordnungsgemäß vermittelt werden. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Beginn ihrer Tätigkeit und mindestens einmal jährlich umfassend in Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu unterweisen, und zwar stets angemessen. Sollten sich die Aufgaben ändern oder neue Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe eingeführt werden, muss die Unterweisung entsprechend erneuert und angepasst werden. Gern übernehmen wir die Unterweisungen für Sie.
Ohne uns lohnt sich nicht
keine Arbeitssicherheit ist teurer als Arbeitssicherheit mit uns
Vermeiden Sie unnötige Bußgelder und Sanktionen. Wenn Sie wüssten, zu welchen Konditionen wir Ihnen die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und die sicherheitstechnische Betreuung anbieten, dann wären Sie schon längst Kunde.
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